14.02.2011 · Die Union würde gern einen Verfassungsrichter zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs machen. Dagegen sträubt sich die Bundesjustizministerin. Von Reinhard Müller
BERLIN, 14. Oktober. Alles redet von Müller. Ziemt es sich, dass der saarländische Ministerpräsident bald an das Bundesverfassungsgericht wechselt? Kommt es überhaupt so, wie es verabredet ist? Doch noch vorher könnte es einen weiteren Richterwechsel im Zweiten Senat geben. Rudolf Mellinghoff ist Kandidat für den Posten des Präsidenten des Bundesfinanzhofs, der Ende März frei wird. Dann endet die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten Wolfgang Spindler. Er ist wie Mellinghoff Mitglied der CDU. Diese hätte dann das Vorschlagsrecht für den Karlsruher Nachfolger Mellinghoffs. Ginge dieser zum Bundesfinanzhof nach München, wie es die Union befürwortet, dann könnte die CDU eine Frau zur Verfassungsrichterin machen - im Zweiten Senat ist zurzeit Gertrude Lübbe-Wolff allein unter Männern.
Freilich will auch die FDP mehr als nur ein Wort mitreden. Sie fühlte sich übergangen, als Peter Müller schon recht früh zum Nachfolger Udo Di Fabios ausgerufen wurde; zudem äußerten einige Freie Demokraten Bedenken - nicht gegen die Eignung Müllers, wohl aber gegen diese Art von Ämterwechsel zwischen Exekutive und Verfassungsgericht. Es spricht viel dafür, dass die FDP nun wieder bei der Kandidatenauswahl mitreden will. Allerdings wird in der Union darauf verwiesen, dass erst vor einem Jahr der Völkerrechtler Andreas Paulus "auf dem Ticket" der FDP nach Karlsruhe gewählt wurde.
Bald muss die Spindler-Nachfolge geklärt werden. Doch davor steht bisher auch eine FDP-Politikerin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie hat hier ein gewichtiges Wort mitzureden. Denn über die Posten der Präsidenten der obersten Bundesgerichte entscheidet nicht wie bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter das Parlament. Hier bestimmt die Bundesregierung. Das heißt freilich auch: nicht die Justizministerin allein - wie in der Union hervorgehoben wird. Es ist zu erwarten, dass auch die Nachfolge von Generalbundesanwältin Monika Harms, eine Kandidatin der Union, in diesem Zusammenhang besprochen wird.
Aber warum gibt es überhaupt Widerstand gegen Rudolf Mellinghoff? Wie so oft bei Personalien auf dieser Ebene, ist es auch hier keine Frage der fachlichen Qualifikation. Mellinghoff, 1954 geboren, ist von Haus aus Steuer- und Finanzrechtler. Der einstige Assistent von Paul Kirchhof war Richter am Finanzgericht Düsseldorf, dann wieder Kirchhofs Assistent am Bundesverfassungsgericht und ging dann in die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern. Dort war er am Finanzgericht und Oberverwaltungsgericht tätig, bevor er an den Bundesfinanzhof gewählt wurde. Der Steuerrechtler aus Leidenschaft war schließlich der erste Bundesfinanzrichter, der Bundesverfassungsrichter wurde.
Gleichwohl gibt es offenbar gerade im Bundesfinanzhof Widerstand gegen Mellinghoff. Er gilt manchen, die auch neidisch sein mögen, als "Karrierist". Das mutet bei einem Verfassungsrichter merkwürdig an. Gemeint ist, dass Mellinghoff, der in der Union gut vernetzt ist, sich zu stark selbst ins Gespräch gebracht haben soll. Dieses Unbehagen ist auch in die Regierung geleitet worden - und dort offenbar nicht auf taube Ohren gestoßen. Zumal die Justizministerin ihre Handschrift in Personalfragen wiedererkennen will.
Jedenfalls ist auch der bisherige Stellvertreter Spindlers, Hermann-Ulrich Viskorf, als dessen Nachfolger im Gespräch. Er ist ein echtes Gewächs des Bundesfinanzhofs, seit 1991 am Gericht. Die Finanzrichter verfügen ohnehin über ein ausgeprägtes Selbst- und Standesbewusstsein. Sie steigen gleich mit der Besoldungsgruppe R2 ein, es gibt keine "Mittelinstanz", sondern nur Finanzgerichte und dann gleich den Bundesfinanzhof. Es handelt sich um einen kleinen, überschaubarer Kreis von Fachleuten. Und so wird denn als ein Grund für die Abneigung gegen Mellinghoff genannt, dass er eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit seiner Karlsruher Kammer aufgehoben habe - und nicht mit dem gesamten Senat, wie es sich aus Sicht der Münchner Richter geziemt hätte.