15.09.2009 · Der Mord an Siegfried Buback ist nicht vollständig aufgeklärt - die Täter von damals halten zusammen. Die ganze Wahrheit ist mit rechtsstaatlichen Mitteln kaum herauszubekommen. Wer aber eine Verschwörung leichtfertig in die Welt setzt, erhält den Mythos der RAF weiter am Leben.
Von Reinhard MüllerWer sprengte 1989 den Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, in die Luft? Wer erschoss 1985 den Manager Ernst Zimmermann im Beisein seiner Familie? Wer tötete 1986 den Diplomaten Gerold von Braunmühl vor seinem Haus? Wer gab am Ostermontag 1991 die tödlichen Schüsse auf den Treuhand-Chef Detlev Rohwedder durch das Fenster seines Hauses ab? Das sind alles wichtige Fragen, die noch beantwortet werden müssen. Fragen, die noch wichtiger sind als die, wer genau vor mehr als dreißig Jahren Generalbundesanwalt Buback unmittelbar ermordet hat. Aber das Auslöschen jener und anderer Repräsentanten von Staat und Wirtschaft ist weitgehend in Vergessenheit geraten, nur nicht bei den Angehörigen und den wenigen Ermittlern, die diese Akten nicht schließen.
Schließlich findet sich mitunter auch noch nach Jahrzehnten eine Spur. So wurde am Ort des Rohwedder-Mordes ein dünner DNA-Hinweis auf einen Terroristen entdeckt. Eine zweifelhafte DNA-Spur in einem Motorradhelm mündete in die Ermittlungen gegen Verena Becker, die kürzlich wegen Mordverdacht im Fall Buback abermals verhaftet wurde.
Dass jetzt Bundesinnenminister Schäuble die Verfassungsschutzakte über die einstige Terroristin weiterhin für die Strafverfolgung gesperrt hält, scheint auf den ersten Blick für das weitere Strafverfahren nicht von wesentlicher Bedeutung zu sein. Denn offenbar findet sich dort zu einer unmittelbaren Tatbeteiligung kaum etwas – ohnehin ist der Inhalt den Bundesanwälten schon lange bekannt. Doch darf nicht vergessen werden, dass in RAF-Fällen den terroristischen Strukturen entscheidende Bedeutung zukommt. Zudem ist nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Bundesanwaltschaft dazu verpflichtet, auch nach Entlastendem zu suchen und es nach Möglichkeit vor Gericht offenzulegen. Die bisherigen Indizien ergeben ein Gesamtbild, und zu diesem Bild trägt der Inhalt der Verfassungsschutzakte bei – was nicht heißt, dass eine Anklage, gar eine Verurteilung Frau Beckers ohne Freigabe des Inhalts ausgeschlossen wäre.
Der Sperrvermerk soll eine Verwendung im Strafverfahren verhindern – zum „Wohl“ des Landes, wie es im Gesetz heißt. Doch gibt es keine „Sperre“ für ein Strafverfahren, es sei denn, sie ist wie bei der Kronzeugenregelung gesetzlich festgeschrieben. Alles andere widerspräche rechtsstaatlichen Grundlagen. Sollten deren Grenzen überschritten worden sein, muss das aufgeklärt werden.
Zu den Grundlagen der Arbeit des rechtsstaatlichen Verfassungsschutzes wiederum gehört das Einhalten von Zusagen. Die formelhafte weitere Begründung des Innenministeriums, die Unterlagen weiterhin nicht freizugeben, um womöglich eine „Quelle“ nicht zu gefährden, ist üblich, erinnert aber zugleich, ebenso wie die nicht aufgeklärten Morde der sogenannten dritten Generation der RAF, an die verschworene Gemeinschaft der Verbrecher. Das spiegelt sich auch in den Urteilen gegen die Terroristen. Da einzelne Tatbeiträge etwa im Fall Buback nur schwer nachzuweisen waren, verurteilte man die Terroristen wegen Mittäterschaft. Wenn alle die Tat wollten und arbeitsteilig ausführten, sind alle Täter, so wie gemeinsam handelnde Bankräuber auch.
Und trotz mancher Kritik im Detail, Zweifeln und neuen Aussagen von Zeugen, die auf einmal ihren alten widersprechen – insgesamt zeigt sich nicht das Bild einer politischen Justiz, obgleich natürlich Polizei und Gerichte nicht vollkommen losgelöst vom gesellschaftlichen Klima der Zeit arbeiten. Und klar ist auch, dass die Bundesanwaltschaft bei ihren Ermittlungen heute auf eigene Versäumnisse stoßen mag, also nicht gänzlich unbefangen ist. Man kann somit eine gewisse Enttäuschung des Buback-Sohnes verstehen, aber auch das Unverständnis der Behörde (die die Angehörigen ihrer ermordeten Mitarbeiter stets auf dem Laufenden hält) über Verschwörungstheorien zum Mord an ihrem einstigen Leiter. Frau Becker wandte sich offenbar erst an den Verfassungsschutz, als das Verfahren gegen sie – aus nachvollziehbaren Gründen – schon eingestellt war.
Es ist jedenfalls bezeichnend, dass die neuen Ermittlungen auf Äußerungen eines ehemaligen Terroristen zurückgehen. Die RAF als Organisation hat sich längst für aufgelöst erklärt. Doch die Ehemaligen entscheiden maßgeblich darüber, was man über sie erfährt. Dass der Rechtsstaat mit der Terrororganisation zusammenarbeitete, zeigt seine damalige Ohnmacht, und diese Ohnmacht gibt es in gewisser Weise auch heute noch. Man verpfeift sich nicht, muss womöglich heute noch Angst haben, bei Sympathisanten als Verräter zu gelten. Selbst der redselige Ehemalige, der einen möglichen Buback-Todesschützen ins Gespräch brachte, schweigt bis heute über den Mörder des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer. Offenbar machen sich auch Linksterroristen das SS-Motto zu eigen: Unsere Ehre heißt Treue.
Die ganze Wahrheit kann man mit rechtsstaatlichen Mitteln kaum herausbekommen – zumal es aus irdischer Sicht stets mehrere Wahrheiten gibt. Die (notwendige) Strafverfolgung ist schwierig genug. Merkwürdigkeiten sind aber noch keine Verschwörung. Wer eine solche leichtfertig in die Welt setzt, erhält die untote RAF weiter am Leben.
Buback-Mord
Peter Hörner (PGHI)
- 15.09.2009, 11:57 Uhr
Es bleiben schließlich Zweifel am Rechtsstaat
Heinz Thieme (HeinzThieme)
- 15.09.2009, 13:44 Uhr
Die Untote RAF wird von nicht-verschwörungstheorien am Leben erhalten
Josef Bujtor (Mramorak)
- 15.09.2009, 14:59 Uhr
Die untote RAF
Holger Schönmann (vamulus)
- 15.09.2009, 19:25 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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