21.07.2009 · „Voreilig und nicht sehr geschickt“ nennt es die Karlsruher Generalstaatsanwältin, eine drohende Anklage gegen den Bundestagsabgeordenten Tauss bereits heute öffentlich zu machen. Weder sei Tauss´ Immunität aufgehoben, noch sei die Akteneinsicht seiner Verteidigung abgeschlossen.
Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat den Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring wegen dessen Hinweis auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Frau Hügel, die am Mittwoch ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe antritt, nannte Rehrings Vorgehen in einer ersten Einschätzung einen „Kunstfehler“.
Solange der Verteidiger seine Akteneinsicht noch nicht abgeschlossen habe, müsse die Anklagebehörde mit dessen Stellungnahme rechnen. „Da wissen sie ja nicht, was kommt.“ Grundsätzlich achte die Staatsanwaltschaft peinlichst darauf, dass Betroffene von der Anklage nicht aus der Presse erführen.
Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. „Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt“, sagte die Behördenchefin am Dienstag in Karlsruhe.
Zuvor hatte Rehring ein Zitat der „Bild“-Zeitung bestätigt, wonach die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss erheben wolle: „Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat“, sagte Rehring.
Tauss' Anwalt wirft Oberstaatsanwalt „soziale Exekution“ vor
Tauss' Anwalt erhob inzwischen schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft habe seinem Mandanten zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, außerdem habe er als Verteidiger keine entlastenden Beweisanträge stellen können, sagte Rechtsanwalt Jan Mönikes. „In der Sache selbst“ gebe es nach wie vor „nichts substantiell Neues“. Über den zuständigen Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte der Jurist: „Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig.“ Wie zuvor Tauss warf er ihm „soziale Exekution“ vor.
Rehring hatte darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über eine Anklage aber noch von der Zustimmung des Bundestages abhängig sei. Der Immunitätsausschuss des Bundestages werde zunächst Einsicht in die Akten bekommen, weil das Parlament für eine Anklage abermals die Immunität des früheren SPD-Politikers aufheben müsste.
„Kein dienstlicher Auftrag“
Der Ausschuss hatte schon im Frühjahr seine Zustimmung für Hausdurchsuchungen bei Tauss gegeben. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung lassen die Ermittler die Begründung des 56 Jahre alten Politikers, er habe als Abgeordneter recherchiert, nicht gelten. Er habe „keinen dienstlichen Auftrag“ gehabt und könne sich deshalb nicht darauf berufen. Tauss hatte unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Insgesamt fand die Staatsanwaltschaft bei ihm Handy-Fotos und drei DVDs mit kinderpornografischen Inhalten.
Tauss' Anwalt erklärte dazu, es tauge nicht zum Vorwurf, dass „ein für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet zuständiger Abgeordneter keinen 'dienstlichen Auftrag' für eine politisch motivierte Recherche erhält“. Tauss habe belegen wollen, „dass das Parlament hinsichtlich der Verbreitungswege von Kinderpornografie von den zuständigen Behörden belogen wird“, erklärte Mönikes.
Tauss legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine Parteiämter nieder und wechselte später von der SPD zur Piratenpartei, die sich gegen das Sperren von Internet-Seiten zum Beispiel mit kinderpornografischen Inhalten einsetzt. Die Gegner der inzwischen gesetzlich verankerten Sperren argumentieren, dass Kindesmisshandlung damit nicht verhindert, einer Zensur des Internets aber der Weg bereitet werde. Tauss gilt trotz der Ermittlungen gegen ihn als einer der Wortführer der „Zensursula“-Bewegung, benannt nach Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Er hatte auch beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz eingereicht.
Verhältnismäßigkeit scheint ein Fremdwort in mancher Amtstube..
Michael Meier (never1)
- 21.07.2009, 13:36 Uhr
Fraglicher Fall...
Friedrich Gottwald (Tada)
- 21.07.2009, 13:44 Uhr