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Entschädigungszahlungen Vertriebenen-Organisation will gegen Polen klagen

03.08.2004 ·  Die „Preußische Treuhand“ will vor internationalen Gerichten auf Rückgabe ehemals deutschen Eigentums in Polen klagen. Das stößt auf Unverständnis - selbst der Bund der Vertriebenen distanzierte sich.

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Die Vertriebenenorganisation „Preußische Treuhand“ will noch in diesem Jahr in Polen und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Rückgabe ehemals deutschen Eigentums klagen. Die Klagen würden parallel eingereicht, um keine Zeit zu verlieren, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Organisation, Rudi Pawelka, am Dienstag in Berlin. Die CDU unterstützte unterdessen die von Vertriebenen und CSU-Politikern heftig kritisierte Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes.

Pawelka sagte, zwar müsse „normalerweise“ der Instanzenweg in einem Land durchlaufen werden. Es gebe aber deutliche Aussagen, daß polnische Gerichte alle Ansprüche abweisen werden. Deshalb ziehe man gleichzeitig vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, fügte der Vorsitzende der schlesischen Landsmannschaft hinzu.

CDU teilt „im Kern“ Schröders Rede

Die „Preußische Treuhand“ war im Dezember 2000 von Vertriebenenfunktionären gegründet worden. Sie strebt eine „Rückgabe des im Osten von den Vertreiberstaaten völkerrechtswidrig konfiszierten Eigentums“ oder Entschädigungszahlungen an.

Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach, hat sich von der „Preußischen Treuhand“ distanziert, zugleich aber Entschädigungsforderungen von Vertriebenen bekräftigt.

CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer sagte, was der Kanzler in der polnischen Hauptstadt vorgetragen habe, werde von der CDU „im Kern“ geteilt. Schröder hatte Entschädigungsforderungen von Vertriebenen deutlich zurückgewiesen und angekündigt, daß die Bundesregierung dies auch vor internationalen Gerichten deutlich machen werde.

SPD fordert Auflösung der Preußischen Treuhand

Meyer nahm aber auch Steinbach in Schutz. Sie habe „maßvoll“ auf die Äußerungen Schröders in Warschau reagiert. Anderer Ansicht als der Kanzler sei die CDU in der Frage eines Zentrums gegen Vertreibungen in Berlin. Eine solche vom BdV geforderte Einrichtung würde die Vertreibungen in ganz Europa zum Thema machen, sagte Meyer.

Die SPD-Fraktion kritisierte die Pläne der „Preußische Treuhand“ scharf und verlangte die Auflösung der Organisation. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy bemängelte, die geplante Klage verkehre „die historischen Realitäten auf unsägliche Art und Weise und beschädigt das kostbare Gut der deutsch-polnischen Freundschaft“. Die polnische Bevölkerung habe unter Nazi-Deutschland in besonderem Maße gelitten. „Bei allem Leid und Elend, das deutsche Vertriebene zu erdulden hatten“, müsse außer Frage stehen, daß dieses Leid eine Folge des deutschen Angriffskrieges und einer barbarischen Besatzungspolitik war, sagte Edathy.

Auch ein von Steinbach ins Spiel gebrachtes deutsches Entschädigungsgesetz wies die SPD-Fraktion zurück. „Das steht überhaupt nicht zur Debatte“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Angelica Schwall-Düren der „Berliner Zeitung“. „Es hat schon einen milliardenschweren Lastenausgleich für die Vertriebenen gegeben“, sagte sie. Auch der Regierungssprecher Steg hatte solche Forderungen am Montag zurückgewiesen.

Das Lastenausgleichsgesetz

Während und nach dem Zweiten Weltkrieg haben Millionen Deutsche durch Zerstörung, Vertreibung und die Währungsreform Schäden in Milliardenhöhe erlitten. 1952 trat das Lastenausgleichsgesetz in der Bundesrepublik in Kraft. Danach wurden bis zum Jahr 2001 insgesamt Leistungen von rund 127 Milliarden D-Mark (65 Milliarden Euro) an Millionen Geschädigte ausgeschüttet. Anspruchsberechtigt waren vor allem Eigentümer, die während des Kriegs Sachschäden innerhalb der Bundesrepublik erlitten hatten, etwa durch Bomben.

Aber auch viele der insgesamt rund 14 Millionen Vertriebenen, die in den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie oder den sonstigen Vertreibungsgebieten gewohnt hatten, bekamen Geld. Ausdrücklich hielt das Gesetz aber fest, daß die Berechtigten mit der Annahme dieser Leistungen ihre Ansprüche auf Rückgabe des zumeist im späteren Polen und Tschechien zurückgelassenen Vermögens nicht aufgeben.

Gewährt wurden verschiedene Arten von Ausgleichszahlungen: Hauptentschädigung, Hausratsentschädigung, Entschädigung für Sparguthaben sowie Kriegsschadenrente. Nach einem Höchststand von 800.000 Rentnern im Jahr 1960 gab es Ende 2001 noch rund 26.000 Personen, die Kriegsschadenrente bezogen. Bei der Hauptentschädigung wurde nur ein kleiner Teil des tatsächlichen Verkehrswerts erstattet.

Die Finanzierung des Lastenausgleichs erfolgte über einen Fonds, in den Nicht- und nur teilweise Geschädigte einzahlen mußten. Der Bund und die Länder entrichteten zudem gesetzlich festgelegte Zuschüsse.

Heute beträgt die Jahresleistung jährlich noch knapp 250 Millionen Euro. Die Zahlungen laufen langsam aus; sämtliche Antragsfristen sind verstrichen. Die Vertriebenen, die in der DDR Zuflucht fanden, kamen nicht in den Genuß eines Lastenausgleichs. Nach der deutschen Einheit wurden „Wegnahmeschäden“ in der DDR in einem speziellen „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ geregelt.

Schwerpunkt der Aufgaben der Ausgleichsverwaltung ist heute die Rückforderung des Lastenausgleichs, also der Hauptentschädigung, vor allem wegen Schadensausgleich oder Vermögensrückgabe in den neuen Ländern und auch in den Vertreibungsgebieten. Der Bund der Vertriebenen erkennt an, daß ohne die staatliche Hilfe Millionen Deutsche in den Nachkriegsjahren „nicht wieder hätten Fuß fassen können“. Doch habe das Gesetz in erster Linie der Existenzsicherung und der wirtschaftlichen Eingliederung gedient. Ansprüche auf Rückgabe zurückgelassenen Vermögens seien davon unberührt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters, dpa, AFP, AP
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