Das „Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ ist einer der vielen Rettungsringe, die der Energiewende zugeworfen werden. Die Betreiber der „Strom-Autobahnen“ müssen zwar weiterhin dafür haften, wenn ein Windpark in der Nordsee nicht ans Netz angeschlossen werden kann; Schadenersatzforderungen sollen aber nicht mehr geltend gemacht werden können, weil sie über die Einspeisevergütung abgegolten werden und die Entschädigungen, die fällig werden, künftig auf die Verbraucher „gewälzt“ werden. Eines der größten Hindernisse der Energiewende wollte der Bundestag in der vergangenen Woche mit der Verabschiedung dieses Gesetzes beiseite räumen: Die Offshore-Windkraft wächst und wächst, ihr fehlen aber die Anschlüsse ans Netz.
Worum es in den Beratungen des Gesetzes aber eigentlich ging, zeigt die Frage: Wann ist ein Windpark fertig? Wenn er montiert ist? Oder wenn alles bereitliegt und nur noch auf See aufgebaut werden muss? Wenn der Windpark fertig montiert sein muss, damit ein Anspruch auf Entschädigungen entstehen kann, dann fällt darunter auch das Umspannwerk. Das muss, solange keine Netzanbindung besteht, mit Notstrom versorgt werden - mittels Dieselgeneratoren, die mit Tankschiffen beliefert werden müssen. Das ist seit Monaten fossiler Alltag auf der Nordsee.
Die Bundesregierung lehnte es ab, daran etwas zu ändern. Denn die Windparkbetreiber sollten, bevor sie vom Verbraucher Entschädigungen bezahlt bekommen, erst einmal zeigen, dass sie „umfangreiche Anstrengungen“ unternommen hätten, ihren Park zu errichten - da es nicht genügend Schiffe gebe, die Offshore-Anlagen auf hoher See zu errichten, sei es eine „erhebliche Herausforderung“, solche Umspannwerke zu montieren.
Der Argwohn der Regierung, der daraus spricht, müsste sich auch gegen das eigene Gesetz richten. Denn wo Entschädigungen auf die Verbraucher „gewälzt“ werden, steigt der Anreiz für die Windparkbetreiber, Anlagen zu bauen - ohne Rücksicht auf die Anbindung an die Netze. Und es sinkt der Anreiz für die Netzbetreiber, rechtzeitig dafür zu sorgen.
Ein Systemwechsel in der Windpark-Genehmigung
Dagegen soll zwar ein „Systemwechsel“ schützen. Der Anspruch auf Netzanbindung soll künftig nicht mehr ein individueller Anspruch sein, sondern an die Genehmigung des Windparks in einem Offshore-Netzplan gebunden werden. Doch der allseitige Schutz vor Risiken ist wiederum der ausdrückliche Sinn des Gesetzes.
Man könnte es deshalb auch eine „Lex Tennet“ nennen. Der Netzbetreiber Tennet ist verantwortlich für die gesamte Anbindung der Offshore-Parks der Nordsee an das deutsche Netz. Aus eigener Kraft war das Unternehmen aber bisher nicht in der Lage, die Investitionen zu stemmen, die dafür nötig sind. Tennet sucht deshalb seit Monaten Investoren - doch wer will investieren, wenn er sieht, dass sich die Windräder vermehren wie die Kaninchen und jeweils Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn das Netz defekt ist oder nicht vorhanden?
Freunde hat sich Tennet mit solchen Bedenken nicht gemacht. Dem niederländischen Unternehmen wird vorgeworfen, damit nur seine Unfähigkeit oder seinen Unwillen zu kaschieren. Die Energiewende könne nicht so lange warten, bis endlich die privaten Investoren gefunden seien. Tennet sei deshalb „das größte Problem bei der Umsetzung der Energiewende“, heißt es in Niedersachsen, das sich um seinen Status als „Offshore-Land“ betrogen sieht. Die Wut auf das Unternehmen - eine hundertprozentige Tochter des staatlichen Stromnetzbetreibers in den Niederlanden - ist so groß, dass ihm unterstellt wird, es verzögere die deutsche Energiewende bewusst, damit niederländische Offshore-Windkraft gegenüber der deutschen aufholen könne.
Noch hat Tennet eine Betriebsgenehmigung
Nicht nur in der niedersächsischen Regierung hat sich das Unternehmen Feinde gemacht. Die Bundesnetzagentur verweigerte ihm Anfang November die Zertifizierung, weil es „nicht die dafür zwingend notwendigen Nachweise über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner gesetzlichen Netzbetriebs- und -ausbaupflichten erbracht hat“. Der Betreiber handelt seither ordnungswidrig - noch aber hat Tennet eine Betriebsgenehmigung, die laut Energiewirtschaftsgesetz aber an die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ gebunden ist. Hat die Bundesnetzagentur also recht, könnte die Genehmigung jederzeit entzogen werden.
Doch in Hannover scheut man einen langwierigen Rechtsstreit, der die Energiewende auch nicht wieder flottmachte. Schnelle Abhilfe könnte nur eine vom Bund mehrheitlich geführte Offshore-Netzgesellschaft bringen.
Das Gesetz, das jetzt im Bundestag beschlossen wurde, soll eine solche Notlandung noch einmal aufschieben. Doch es bestehen Zweifel, ob das gelingt. Die Bundesnetzagentur kritisierte an dem Gesetz, dass die Offshore-Umlage in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde nicht genug sei, um die Kosten auf die Verbraucher abzuwälzen. Die Windkraftbetreiber sahen das grundlegende Problem nicht gelöst: Nach wie vor hätten es allein die Netzbetreiber - also: allein Tennet - in der Hand, wie schnell und in welchem Maße die Offshore-Windkraft wachse. Das Gesetz laufe deshalb, hieß es während der Anhörungen durch Sachverständige im Bundestag, wenigstens in diesem Punkt „ins Leere“.
Die größten Zweifel aber kamen, wie immer, von Tennet selbst: Es sei abschreckend für Investoren, wenn das Unternehmen trotz Umwälzung auf die Verbraucher zu hohe Entschädigungen selbst tragen müsse - bei „leichter Fahrlässigkeit“ wurde die Obergrenze für den Selbstbehalt deshalb noch auf 17,5 Millionen Euro gesenkt.
Die Offshore-Regelung ist damit in etwa so generös wie die Regelungen für den Windkraft-Anschluss an Land. Dort schießen die (selbstredend auf die Verbraucher gewälzten) Entschädigungen in die Höhe, weil Windräder zwangsweise abgeschaltet werden müssen, wenn das Netz überlastet ist - je mehr Windräder gebaut werden, desto öfter kommt das vor.
Auch wegen solcher Bedenken wird die Strecke der „Strom-Autobahnen“, die von Nord nach Süd gebaut werden müssen, im Bundesbedarfsplan etwas kleiner ausfallen als noch zu Jahresbeginn vorhergesagt. Denn die Offshore-Anbindung im Norden liefert sich ein Wettrennen mit dem dezentralen Netzausbau im Süden. Je mehr Energie im Süden eingespeist werden kann, desto weniger muss aus dem Norden kommen.
Das ist Teil eines Netzausbau-Szenarios, das aus zwei Zahlen besteht: den etwa 3000 Kilometern von Nord nach Süd und den etwa 200 000 bis 400 000 Kilometern an dezentralen Verteilernetzen, die noch gebaut werden müssen. Gelingt es nicht, Nord und Süd zu synchronisieren, gebe es irgendwo in der Mitte bald einen so großen Knall, dass er „noch auf dem Mond zu sehen und auf dem Mars zu hören ist“, sagte Bundesumweltminister Altmaier (CDU) kürzlich in Mannheim auf dem jährlichen Kongress der Stadtwerke.
Er hätte auch sagen können: Im Wind und auf hoher See ist die Energiewende weiter in Gottes Hand.
Unser Umweltminister, welchen Aufgaben widmet er sich?
Lutz Wendorff (Paul_Oskar)
- 05.12.2012, 01:53 Uhr
@ Nils Büngener: Ihre Zahlen sind leider grottenfalsch
Thomas Heinzow (Oekooekonom)
- 04.12.2012, 23:15 Uhr
@ Till Diesing „Hat Ihnen denn die Sonne schon eine Rechnung geschickt?“
Jens Muche (Me-110)
- 04.12.2012, 20:16 Uhr
@ Till Diesing: Was Planwirtschaft ist, legen Ökonomen und nicht
Chemiker fest
Thomas Heinzow (Oekooekonom)
- 04.12.2012, 19:30 Uhr
Das „Fachpersonal“, welches sich mit der sog.
„Energiewende“ beschäftigt,
Jens Muche (Me-110)
- 04.12.2012, 17:06 Uhr