31.10.2007 · Zeigt her eure Finger: Von diesem Donnerstag an werden auf dem Chip des elektronischen Reisepasses auch Fingerabdrücke gespeichert. Datenschützer haben jedoch Bedenken gegenüber dem Speichern biometrischer Daten.
Von Peter CarstensWer gelegentlich nach Amerika reist, konnte schon erleben, wie es ist, ein bisschen wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden. Denn dort muss man am Schalter der Einreisebehörde seit zwei Jahren seinen Fingerabdruck einem digitalen Lesegerät übergeben und starren Blicks eine Vermessung seiner Augeniris über sich ergehen lassen. Weil dies der Sicherheit dient, haben auch die Europäer beschlossen, künftig biometrische Daten auf Personaldokumenten zu hinterlegen.
Deutschland legte bei der Verwirklichung der EU-Vereinbarungen schon unter Innenminister Schily (SPD) einen gewissen Eifer an den Tag und führte von November 2005 an Reisepässe ein, in denen ein Chip eingearbeitet ist. Er kann unter anderem biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder (irgendwann) auch Gesichtsfeldmaße speichern. Nun beginnt das Innenministerium zum 1. November damit, Fingerabdrücke auf diesen Reisepässen zu speichern. An einer Grenze kann somit künftig ziemlich verlässlich überprüft werden, ob die- oder derjenige, der einen Reisepass vorlegt, tatsächlich mit der Person identisch ist, auf welche das Dokument ausgestellt wurde.
Datenschützer gegen Speichern biometrischer Daten
Damit soll, so hofft das Innenministerium, der Missbrauch „noch effektiver verhindert werden“. In dieser Formulierung kommen die Grenzen des Bemühens zum Ausdruck, denn seit Einführung von Reisepässen (in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts) oder seit Beginn der Ausgabe von Personaldokumenten überhaupt war es immer wieder gelungen, auch sogenannte fälschungssichere Pässe zu verfälschen oder zu fälschen. So kann nun auch mit dem neuen Chip allerlei Unfug getrieben werden, und längst nicht alle Bedenken sind unbegründet, die Datenschützer gegen das Speichern biometrischer Kennzeichen in den neuen Reisepässen geltend gemacht haben.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die Einführung dieser Ausweispapiere insofern gefördert, als sie auch ihren Verbündeten und Freunden das Ende des visafreien Reiseverkehrs in Aussicht stellten, sollten diese nicht die neuen Ausweise einführen. In Deutschland war zudem geplant, die Fingerabdrücke, die man beim Ausstellen des Ausweises beim Einwohnermeldeamt hinterlegt, künftig aufzubewahren und somit der polizeilichen Fahndung zugänglich zu machen. Doch konnten sich die Koalitionspartner von Union und SPD darüber nicht einigen. Deshalb werden die Fingerabdrücke nun nach Ausgabe der Reisepässe an die Bürger bei den Meldebehörden gelöscht.
Reisepässe werden nun erheblich teurer
Mit dem 1. November endet zudem die Möglichkeit, seine Kinder in den Reisepass eintragen zu lassen. Hier passe sich Deutschland der allgemeinen Entwicklung an, sagt das Innenministerium. Es müssen also nun für Reisende jeden Alters eigene Personaldokumente ausgestellt und vorgelegt werden. Neben dem bürokratischen bedeutet dies auch einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand. So muss eine Familie mit zwei dreizehn und vierzehn Jahre alten Kindern künftig etwa zweihundert Euro für das Ausstellen von vier Reisepässen bezahlen, je 59 Euro die Eltern, je 37,50 Euro die Kinder.
Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bekommt man einen Kinderreisepass, der 13 Euro kostet. Der allerdings wird etwa von den Vereinigten Staaten nicht allein anerkannt, die dortigen Behörden verlangen entweder zusätzlich zum Kinderreisepass ein Visum oder, was die Visagebühren spart, einen e-Reisepass. Fingerabdrücke dafür werden aber erst vom sechsten Lebensjahr an genommen. Nach dem elektronischen Reisepass wird von 2008 an auch der elektronische Personalausweis eingeführt, den man mitführen muss, sobald man das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zuallerletzt: Das Feld „Ordens- oder Künstlernamen“ entfällt in den neuen Reisepässen, dafür werden Rumänisch und Bulgarisch als neue EU-Amtssprachen in das Dokument aufgenommen.