20.12.2009 · Verteidigungsminister Guttenberg spricht von einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ am Hindukusch. Der Öffentlichkeit wie dem Parlament wird damit erstmals offen gesagt, dass die deutschen Soldaten in Afghanistan in einem Krieg stehen.
Von Günther NonnenmacherWarum Verteidigungsminister Guttenberg den Luftangriff bei Kundus zuerst als „militärisch angemessen“ und danach in einer Selbstberichtigung als „unangemessen“ bezeichnete, harrt noch der Aufklärung. Bisher steht Wort gegen Wort: Guttenberg behauptet, er sei nicht umfassend unterrichtet worden und wirft dem früheren Generalinspekteur Schneiderhan indirekt vor, der habe ihn falsch beraten.
Schneiderhan wehrt sich gegen diese Vorwürfe zumindest insofern, als damit suggeriert werde, die Unterrichtung sei „vorsätzlich“ unvollständig gewesen. Ob der Untersuchungsausschuss für diesen Widerspruch subjektiver Wertungen eine Auflösung in den Fakten findet, erscheint zweifelhaft. Doch kein Zweifel kann daran bestehen, dass der Minister, der politische Beamte ohne Begründung in den (für Schneiderhan wie Staatssekretär Wichert ohnehin bevorstehenden) Ruhestand versetzen kann, sich keinen Gefallen getan hat, als er – ohne Not und kaum verschleiert – Gründe für seine Entscheidung nannte.
Unstreitig ist dagegen, dass der sprachliche Umgang mit dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan unangemessen war – spätestens seit der Norden des Landes, in dem die deutschen Soldaten stationiert sind, zur Kampfzone geworden ist. Der damalige Verteidigungsminister Jung hielt gegen alle Fakten daran fest, dass es sich um einen „Stabilisierungseinsatz“ handle; die unumgänglichen taktischen Folgerungen aus der neuen Lage wurden nur auf der „Taschenkarte“ der Soldaten gezogen, der Öffentlichkeit aber nicht erklärt und begründet.
Mehr als ein ein semantischer Wandel
Guttenberg brach mit seinem Wort von den „kriegsähnlichen Zuständen“ dieses Tabu. Vermutlich wollte er die Öffentlichkeit in mehreren Schritten auf die veränderten Umstände des Bundeswehreinsatzes vorbereiten. Jetzt spricht er von einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“, was die völkerrechtliche Umschreibung für einen Bürgerkrieg ist. Das ist nicht nur ein semantischer Wandel, es verändert die rechtliche Bewertung militärischer Aktionen.
Der Öffentlichkeit wie dem Parlament wird damit erstmals offen gesagt, dass die Bundeswehr in Afghanistan in einem Krieg steht. Das macht die Entscheidung über eine Aufstockung des deutschen Kontingents nicht leichter; Kampfabstimmungen im Bundestag wären Gift für die Moral der Soldaten in Afghanistan.