14.05.2009 · Die Unsicherheit in der Truppe ist groß. Die Bundesregierung schränkt die Befugnisse ihrer Soldaten unangemessen ein. Doch muss ihnen alles erlaubt sein, was zur Durchsetzung ihres Auftrags nötig ist. Was unter UN-Mandat erlaubt ist, kann nach deutschem Recht nicht strafbar sein.
Von Reinhard MüllerEs wird höchste Zeit. Neun Monate lang wird schon gegen einen Bundeswehrsoldaten ermittelt, weil er an einem Kontrollpunkt in Kundus tödliche Schüsse abgab. Die Unsicherheit in der Truppe ist groß. Das liegt nicht nur an der hier zuständigen Justiz in Frankfurt an der Oder.
Auch die Bundesregierung trägt dazu bei, dass die Soldaten, die am Hindukusch ihr Leben aufs Spiel setzen, bei nahezu jedem Schuss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssen. Da wird dann aufwendig rekonstruiert, ob Notwehr vorgelegen haben könnte - was man übrigens im Fall der kürzlich getöteten Taliban bezweifeln kann.
Dabei geht es hier nicht um einen Polizeieinsatz, sondern um einen völkerrechtmäßigen und grundgesetzkonformen Kampfeinsatz. Doch das will selbst die Regierung nicht wahrhaben - und schränkt so die Befugnisse ihrer Soldaten unangemessen ein. Doch muss ihnen alles erlaubt sein, was zur Durchsetzung ihres Auftrags nötig ist. Wer sonst immer nach dem Völkerrecht ruft, muss hier sagen: Was unter dem UN-Mandat erlaubt ist, kann nach deutschem Recht nicht strafbar sein.
Abwegig
Bernd Hafenberg (Bernie0711)
- 14.05.2009, 12:46 Uhr
Soldaten sind Opfer von political correctness
R W (DocSnider)
- 14.05.2009, 13:24 Uhr
Regierung?
Josef Bujtor (Mramorak)
- 14.05.2009, 15:50 Uhr
Es ist bereits erlaubt was nötig ist.
Hisako Garanda (Hisako)
- 15.05.2009, 15:06 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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