Home
http://www.faz.net/-gpf-12hrx
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Einsatz in Afghanistan Erlaubt muss sein, was nötig ist

14.05.2009 ·  Die Unsicherheit in der Truppe ist groß. Die Bundesregierung schränkt die Befugnisse ihrer Soldaten unangemessen ein. Doch muss ihnen alles erlaubt sein, was zur Durchsetzung ihres Auftrags nötig ist. Was unter UN-Mandat erlaubt ist, kann nach deutschem Recht nicht strafbar sein.

Von Reinhard Müller
Artikel Lesermeinungen (4)

Es wird höchste Zeit. Neun Monate lang wird schon gegen einen Bundeswehrsoldaten ermittelt, weil er an einem Kontrollpunkt in Kundus tödliche Schüsse abgab. Die Unsicherheit in der Truppe ist groß. Das liegt nicht nur an der hier zuständigen Justiz in Frankfurt an der Oder.

Auch die Bundesregierung trägt dazu bei, dass die Soldaten, die am Hindukusch ihr Leben aufs Spiel setzen, bei nahezu jedem Schuss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssen. Da wird dann aufwendig rekonstruiert, ob Notwehr vorgelegen haben könnte - was man übrigens im Fall der kürzlich getöteten Taliban bezweifeln kann.

Dabei geht es hier nicht um einen Polizeieinsatz, sondern um einen völkerrechtmäßigen und grundgesetzkonformen Kampfeinsatz. Doch das will selbst die Regierung nicht wahrhaben - und schränkt so die Befugnisse ihrer Soldaten unangemessen ein. Doch muss ihnen alles erlaubt sein, was zur Durchsetzung ihres Auftrags nötig ist. Wer sonst immer nach dem Völkerrecht ruft, muss hier sagen: Was unter dem UN-Mandat erlaubt ist, kann nach deutschem Recht nicht strafbar sein.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

Jüngste Beiträge

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 3