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Eine minimalinvasive Reform

29.06.2011 ·  Der Vorschlag zur Reform des Wahlrechts stößt bei SPD und Grünen auf Widerstand. Sie warnen davor, neben den Überhangmandaten nun auch noch "Überlaufmandate" einzuführen. Von Stephan Löwenstein

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BERLIN, 29. Juni. Fast buchstäblich wird es fünf vor zwölf sein, wenn die Koalition ihren Entwurf zur Reform des Wahlrechts im Bundestag einbringt. Bis zum 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht die Frist gesetzt - eigentlich zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes. Denn im geltenden Wahlrecht kann es zu einer Konstellation kommen, dass eine Partei einen Vorteil davon hat, dass ihre Anhänger ihr nicht die Stimme geben, jedenfalls nicht die Zweitstimme. Um dieses sogenannte negative Stimmgewicht zu beseitigen, hat also Karlsruhe dem Gesetzgeber eine lange Zeit gelassen, als es vor drei Jahren sein Urteil fällte, denn die Materie - das erkannten auch die Verfassungsrichter - ist knifflig. Jetzt steht die erste Beratung des schwarz-gelben Entwurfs am letzten Tag der Frist auf der Tagesordnung des Bundestages, und zwar etwas verschämt an diskreter Stelle, um sieben Uhr abends.

Die Koalition will immer noch mit den Oppositionsfraktionen eine Einigung finden, das bekräftigten am Mittwoch die Fachpolitiker Günter Krings (CDU), Stefan Ruppert (FDP) und Hans-Peter Uhl (CSU) bei der Vorstellung ihres Entwurfes. Deshalb ist auch eine Anhörung im Innenausschuss angesetzt, sie soll in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September stattfinden.

Doch die Opposition reagierte ungnädig. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nannte den Vorschlag ein "dürftiges Notkonstrukt", sein Kollegen Volker Beck und Halina Wawzyniak von den Grünen sprachen von "Murks". Alle bemängelten, dass das Problem der Überhangmandate nicht gelöst werde.

Der Gesetzentwurf der Koalition zum Wahlrecht zielt darauf, allein das vom Verfassungsgericht monierte "negative Stimmgewicht" zu beseitigen - jedenfalls weitgehend. Dieser Effekt war bei der Bundestagswahl 2005 offenkundig geworden, als in einem Wahlkreis in Sachsen wegen eines verstorbenen Kandidaten eine Woche später gewählt werden musste. Die CDU setzte damals darauf, zwar das Direktmandat zu erringen, das über die Erststimme vergeben wird, aber bei den Zweitstimmen schlechter abzuschneiden. Denn dadurch kam ein CDU-Listenkandidat in einem anderen Bundesland zum Zuge - in Sachsen kam es für die CDU aber nicht darauf an, weil sie dort ohnehin Überhangmandate hatte: mehr Direktmandate, als ihr an Mandaten nach dem Zweitstimmenergebnis zugefallen wären.

Wenn nicht der Sonderfall einer Nachwahl auftritt, ist dieser Effekt nicht so leicht zu kalkulieren und den eigenen Wählern zu vermitteln - schließlich will man normalerweise insgesamt durchaus möglichst viele Zweitstimmen erringen. Aber auftreten kann das negative Stimmgewicht auch sonst, und ohnehin ist das Karlsruher Votum zu beachten. Union und FDP haben die Devise ausgegeben, das Wahlrecht möglichst "minimalinvasiv" zu reformieren. Da das negative Stimmgewicht durch die Verrechnung zwischen den Landeslisten auftritt, wollen sie, dass künftig die Mandatsverteilung in jedem Bundesland festgelegt wird. Um zu ermitteln, wie viele Mandate in jedem Land insgesamt zu vergeben sind, wird nach ihrem Vorschlag die Wahlbeteiligung zugrunde gelegt: Je mehr abgegebene gültige Stimmen insgesamt, desto mehr Mandate. Die werden dann nach dem Zweitstimmenverhältnis verteilt.

Im Grundsatz waren sich Union und FDP darüber schon vor Monaten einig. Für die FDP ergab sich aber das sogenannte Bremer Problem: In diesem kleinen Bundesland haben "kleine Parteien" mit einstelligen Wahlergebnissen kaum eine Chance, auch nur einen Kandidaten ins Parlament zu bringen (Ausnahme für die FDP: nach dem außergewöhnlich guten Ergebnis 2009). Ohne Verrechnung zwischen den Ländern würden also die Zweitstimmen für die FDP "verfallen". Nur um zu ermitteln, ob eine Partei insgesamt die Fünf-Prozent-Hürde überwindet, werden die Stimmen nach dem schwarz-gelben Entwurf deutschlandweit zusammengezählt. Dennoch fürchteten manche in der FDP, das werde ihre Wahlkämpfer in kleinen Ländern frustrieren. Also sollen jetzt - nach dem Koalitionsentwurf - alle Stimmen für eine Partei deutschlandweit zusammengezählt werden, die in der Berechnung der Mandatszuteilung sozusagen hinter dem Komma "übrig" sind. Aus dieser Summe - geteilt durch die Zahl, die durchschnittlich für das Erringen eines Mandats nötig ist, üblicherweise sind das rund 70 000 - ergeben sich mögliche weitere, zusätzliche Mandate.

Damit schaffe die Koalition neben den Überhangmandaten eine neue Sorte von zusätzlichen Mandaten, kritisiert der Grünen-Politiker Beck. Er nennt sie "Überlaufmandate". "Das ist ein ziemlich schlecht gemachter Gesetzentwurf. Wenn das alles so bleibt, werden wir klagen", droht er. Eine neuerliche Klage in Karlsruhe hat auch die SPD angekündigt. Beide wollen die Reform grundsätzlicher angehen und die Überhangmandate abschaffen. Die Grünen wollen sie mit Listenmandaten für dieselbe Partei in anderen Bundesländern verrechnen oder - wenn eine Partei wie die CSU nur in einem Bundesland antritt - ganz streichen. Dann würden auch direkt gewählte Abgeordnete ihr Mandat wieder verlieren, und zwar die mit dem knappesten Ergebnis. Das wird von der Union rundweg als undenkbar abgelehnt. Die SPD hingegen will Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisieren.

Beide, SPD und Grüne, wollen so einer Konstellation vorbeugen, dass eine Partei (oder Koalition) zwar eine Zweitstimmenmehrheit hätte, aber wegen Überhangmandaten für die anderen keine Bundestagsmehrheit. In diesem Fall, so Oppermann, drohe eine Verfassungskrise. Den einstigen Bundeskanzler Gerhard Schröder hätte so etwas womöglich weniger erschreckt. Als er 2005 abgewählt wurde, schien es am Wahlabend zeitweilig, als würden ihn Überhangmandate retten. Vielleicht war er damals in der Fernsehrunde deshalb so aufgekratzt.

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