10.01.2006 · Ein „unbedachter Schnellschuß“ ist der Leitfaden zur Einbürgerung in Baden-Württemberg nicht. Der Versuch aber ist dennoch verfehlt. Innenminister Rech überlistet sich selbst gerade dort, wo er besonders listig sein will. FAZ.NET-Spezial.
Ein „unbedachter Schnellschuß“, wie der Präsident des Zentralrats der Juden, Spiegel, meint, ist der Leitfaden des baden-württembergischen Innenministeriums für die Einbürgerungsbehörden des Landes nicht. Mehr als ein Jahr lang sind die Fragen an Einbürgerungswillige im Ministerium ausgearbeitet, ausprobiert, besprochen und endlich als Orientierungshilfe herausgegeben worden.
Auch der Zeitpunkt der Herausgabe dürfte nicht ganz zufällig sein. In knapp drei Monaten wird im Ländle gewählt. Und da mußte die Regierung Oettinger, die bislang vorwiegend durch Annäherungsversuche des Sozialministers Renner an die eher CDU-ferne Klientel von sich reden machte, nun auch etwas für ihre Stammwähler tun.
„Gesinnungsschnüffelei“?
Vielleicht werden ihm auch jene noch einmal dankbar dafür sein, die seine Handreichung für mißglückt halten. Denn: So berechtigt die Kritik an „Gesinnungsschnüffelei“ und dem religiös diskriminierenden Charakter des Fragebogens sein mag - erst sein öffentliches Auftauchen hat bewußtgemacht, daß die gängige Praxis der Einbürgerung nicht weniger fragwürdig ist. Das formale Bekenntnis zum Grundgesetz, das üblicherweise per Unterschrift geleistet wird, kann jedenfalls auch kein hinreichendes Kriterium für die „innere Hinwendung“ des Bewerbers zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein.
Der baden-württembergische Versuch, hier etwas Licht ins Dunkel persönlicher Einstellungen zu bringen, ist dennoch verfehlt. Einmal macht er sich verfassungsrechtlich angreifbar, weil er allzu offensichtlich auf Angehörige einer bestimmten Religion zugeschnitten ist. Zum andern überlistet sich Innenminister Rech selbst gerade dort, wo er besonders listig sein will.
Wer mit der Frage nach der Einstellung zur Homosexualität herausfinden will, ob ein Vater die Rechtspersönlichkeit seines Sohnes akzeptiert, darf sich anschließend nicht unterschreiben lassen, daß die Frage verstanden worden sei. Und die Frage nach der Haltung zur Zwangsehe müßte eigentlich geklärt sein, bevor der Einbürgerungswillige dem stempelgewaltigen Beamten gegenübersitzt. Zweifel an der Gesinnung des Bewerbers sind nur durch dessen nachprüfbares Verhalten in der Schule, am Arbeitsplatz, im Alltag auszuräumen, nicht durch noch so verfängliche Fragen.
Gesinnungsprüfung vor Einbürgerung
Klaus-Henning Bähr (henning_baehr)
- 10.01.2006, 12:23 Uhr