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Mittwoch, 19. Juni 2013
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EILMELDUNG Bundesgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

 ·  Das Bundesverwaltungsgericht untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Die Siebzehn vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sind nicht erlaubt.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch in Leipzig die Revision des Landes Hessen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zurück, der die von der Landesregierung genehmigten 17 Flüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr kassiert hatte.

Mit ihrem Spruch machten die Richter in Leipzig zugleich auch den Weg für die weitere Entwicklung des größten deutschen Verkehrsflughafens frei, weil sie auch die Revisionen von Anliegern gegen das Urteil der Kassler Richter verwarfen.

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