Das Bundesverwaltungsgericht hat das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch in Leipzig die Revision des Landes Hessen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zurück, der die von der Landesregierung genehmigten 17 Flüge in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr kassiert hatte.
Mit ihrem Spruch machten die Richter in Leipzig zugleich auch den Weg für die weitere Entwicklung des größten deutschen Verkehrsflughafens frei, weil sie auch die Revisionen von Anliegern gegen das Urteil der Kassler Richter verwarfen.
Fraport geht schweren Zeiten entgegen
Hermann Eichhorn (allace64)
- 04.04.2012, 10:30 Uhr