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Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Ehegattensplitting Kinderfreundliche Hilfe

14.06.2006 ·  Das Kabinett hat das Elterngeld auf den Weg gebracht, das Ehegattensplitting steht in der Diskussion. Wieder einmal glaubt die Politik an ihre uneingeschränkte Gestaltungskraft bis in das Privatleben hinein. So, als müßte es möglich sein, Geburten zu abonnieren. Ein Kommentar.

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Wieder einmal glauben eine neue Koalition, eine neue Regierung, eine neue Ministerin an die uneingeschränkte Gestaltungskraft der Politik bis in das Privatleben hinein. Frau von der Leyen will bis zum Jahresende alle familienpolitischen Leistungen auf ihre "Wirksamkeit" hin überprüfen - wohl nach dem Motto, es könne doch nicht sein, daß Ehe- und andere Paare den Verlockungen staatlicher Prämien widerstehen. So, als müßte es irgendwie möglich sein, Geburten zu abonnieren. Welch ein Trugschluß.

Nun steht das Ehegattensplitting im Mittelpunkt der Kritik. Unterschiedlichste Abgeordnete, von denen auffallend viele keinen Anspruch auf diese steuerliche Anerkennung haben, wollen die Bevorzugung von Ehegatten ("ein Modell der fünfziger Jahre") abschaffen und das eingesparte Geld "in eine kinderfreundliche Infrastruktur investieren". Doch da sitzen sie einem zweiten Trugschluß auf. Die kinderfreundlichste Infrastruktur ist die Beaufsichtigung und Erziehung durch die Mutter.

Es geht um steuerliche Gerechtigkeit

Läge es allein am Ehegattensplitting, ob die Mutter erwerbstätig wird oder mit dem Kleinkind zu Hause bleibt, dann wäre dieses steuerliche Entgegenkommen die kindgerechteste Investition. Da aber viele Mütter berufstätig sind, weil sonst das Familieneinkommen nicht reicht, ist wiederum das Ehegattensplitting eine kinderfreundliche Hilfe: Es erlaubt vielen Ehepaaren, das rechte Verhältnis zwischen dem vollen beruflichen Einsatz des einen und der familienfreundlichen Teilzeitbeschäftigung des anderen Partners zu finden. Bei fast fünf Millionen Arbeitslosen ist es auch wirtschaftlich gar nicht nötig, daß alle Berufstätigen Vollzeit arbeiten. Also wird es auch auf lange Sicht Paare mit unterschiedlichem Einkommen geben, denen nur das Ehegattensplitting steuerliche Gerechtigkeit zuteil werden läßt.

Das Ehegattensplitting kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht hopplahopp abgeschafft oder auf die Erziehungsjahre beschränkt werden. Statt hier einen zum Scheitern verurteilten Versuch zu starten, sollte lieber der Leitsatz, daß jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muß, verwirklicht werden: Das geht nicht über die Abschaffung des Ehegattensplittings, schon gar nicht über die Einführung des Familiensplittings oder des Elterngeldes, sondern allein über die gleichmäßige Anhebung des Kindergeldes für alle Schichten. (Siehe auch:Unionspolitiker für Abschaffung des Ehegattensplittings)

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