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Düsseldorfer Prozess Zu den Koffern kein Kommentar

18.12.2007 ·  Er sprach detailreich zu seinen persönlichen Verhältnissen, aber schwieg zu den eigentlichen Vorwürfen: Der „Kofferbomber“-Prozess begann mit Aussagen des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft glaubt fest an den Willen El Haj Dibs, möglichst viele Menschen töten zu wollen.

Von Reinhard Müller, Düsseldorf
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Als sich Youssef Mohamad El Haj Dib vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gerade über eine Mathe-Arbeit in seiner Schulzeit verbreitet, wird er im Libanon in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er muss sich mit seinem ebenfalls in Beirut verurteilten Landsmann Jihad H. wegen der gescheiterten Kofferbombenanschläge vom Juli des vergangenen Jahres verantworten.

Der Staatsschutzsenat im turnhallenartigen Gerichtssaal des neuen Hochsicherheitsgebäudes auf der grünen Wiese vor Düsseldorf nimmt sich dafür Zeit. Der Vorsitzende, bekannt für seine mit Urteilsverkündungen kombinierten rechtspolitischen Ermahnungen, stellt erst einmal sich selbst und dann die gesamte Richterbank samt Protokolldamen vor, nicht zu vergessen die Sachverständigen für Psychologie und Islamwissenschaft. Er hat mit der Eröffnung dieses aufsehenerregenden Verfahrens lange gewartet. Viele Plätze im Saal bleiben trotzdem leer.

Motiv: Ärger über die Mohammed-Karikaturen

Anders als die Zuschauer sitzt der Angeklagte nicht hinter einer Trennwand aus Glas: Er ist nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Dazu fehlt ein dritter Mann. Gleichwohl weist das Gericht gleich zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass auch eine Verurteilung deswegen in Betracht kommen könnte. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft wiegt auch so schwer: Die beiden sollen versucht haben, am 31. Juli 2006 in zwei Regionalzügen viele Menschen zu töten. Das Motiv: Ärger über die dänischen Mohammed-Karikaturen, die damals in deutschen Zeitungen nachgedruckt worden waren.

Die mutmaßlichen Täter hatten ihre selbstgebauten Sprengsätze nach Ansicht der Bundesanwaltschaft in Rollkoffern versteckt und sie gegen 12.15 Uhr zum Kölner Hauptbahnhof gebracht. Die Bomben sollten durch einen zeitgesteuerten Zünder um 14.30 Uhr explodieren. Haj Dib hat demnach einen Koffer in einem Regionalzug Richtung Koblenz deponiert. Jiad H. stellte den anderen Koffer in einen Zug, der nach Dortmund/Hamm fuhr. Die Zünder wurden ausgelöst, doch die Bomben detonierten nicht. Sie wurden in den Zügen gefunden und schließlich - nach einer Odyssee durch verschiedene Fundbüros - als Bomben erkannt.

Bitte kein Geständnis „aus Tausendundeiner Nacht“

Blieb die Katastrophe wegen eines handwerklichen Fehlers aus? Waren die Bomben gar nicht zur Explosion geeignet? Die Bundesanwaltschaft hat erst am Freitag auf ihrer Jahrespressekonferenz wieder deutlich gemacht, dass die Bomben ein Blutbad hätten anrichten können. Es fehlte zwar ein letzter technischer Schritt, aber am Willen der beiden, möglichst viele Reisende zu töten, hat die Anklagebehörde keinen Zweifel. Die Verteidigung meint dagegen, die Einstellung der Angeklagten habe sich während der Vorbereitung der Tat gewandelt: Am Ende sei es ihnen nur um einen „demonstrativen Akt“ gegangen, sagt ein Verteidiger in einer Verhandlungspause.

Um solche für einen möglichen Schuldspruch und das Strafmaß wichtigen Fragen geht es freilich am ersten Tag noch nicht. Der Angeklagte lässt sogleich erklären, er wolle zur Sache nicht aussagen. Der Vorsitzende erlaubt sich den Hinweis: „Sie sollten sich frühzeitig überlegen, ob Sie ein Geständnis ablegen - wenn es etwas zu gestehen gibt.“ Wenn sich Haj Dib dazu entschließe, so der Vorsitzende weiter, dann solle es bitte ein Geständnis sein, das sich „in der Nähe des Tatgeschehens“ bewege. Und nicht, ließ er durchblicken, eine Geschichte „aus Tausendundeiner Nacht“, wie er sie in einem früheren Prozess erlebt habe, bis sich der Angeklagte dann doch zu einem im Sinne des Gerichts ordentlichen Geständnis habe durchringen können.

Nicht genug Geld, um das Schulgeld zu bezahlen

Zu seinen persönlichen Verhältnissen gibt der Angeklagte, auch durch Nachfragen des Vorsitzenden aufgemuntert, bisweilen sehr detailreich Auskunft: Haj Dib, 1984 im libanesischen Tripoli geboren, hat zwölf Geschwister, von denen drei nicht mehr leben. Ein Bruder fiel als Soldat im jüngsten israelisch-libanesischen Krieg. Mehrere Geschwister wohnen mittlerweile in Skandinavien, darunter eine Schwester, die acht Kinder hat.

Das Alter seiner Eltern kann er nur ungefähr angeben (etwa 65 soll der Vater sein und 59 oder 60 Jahre die Mutter). Sein Vater, der mittlerweile in Rente ist, habe zwar einst Geld gehabt, doch sei die Familie dann verarmt. „Wir hatten weiterhin einen Mercedes in gutem Zustand, aber ich glaube nicht, dass das ein Zeichen von Wohlstand ist.“ Noch weitere Fahrzeuge habe die Familie gehabt, aber mitunter nicht genug Geld, um das Schulgeld zu bezahlen.

War der Bruder in Schweden beteiligt?

Das Geschäft eines Bruders habe er letztlich heruntergewirtschaftet, da er von den armen Leuten kein Geld für die Waren verlangt habe. Dabei war Haj Dib in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern offenbar stets gut. Er begann ein Studium im Libanon, dann zog es ihn nach Deutschland. In Kiel bestand er die Aufnahmeprüfung. Schon daheim hatte er eine Sprachprüfung abgelegt, doch im Gerichtssaal bedient sich der im Kapuzenpulli erschienene Angeklagte ausschließlich der Hilfe der vier Übersetzer.

Zu allen Geschwistern habe er ein gutes Verhältnis, sagt er. Am engsten ist es aber offenbar mit seinem in Schweden lebenden Bruder, der angeblich gut von der Montage von Satellitenschüsseln lebt, obgleich er im Rollstuhl sitzt. Alle Ferien, so Haj Dib, habe er in Schweden verbracht und seinem Bruder auch im Geschäft geholfen. „Er hat sich sehr um mich gekümmert.“ Zum Beten habe er ihn freilich nicht anhalten müssen, das habe er von sich aus getan. Die Ermittler prüfen, ob dieser Bruder auch an der Vorbereitung der Tat beteiligt war, ob er gar das fehlende Bindeglied einer terroristischen Vereinigung sein könnte.

Der im Libanon verurteilte Jihad H. hatte dort ausgesagt, es sei das Ziel der beiden gewesen, möglichst viele Menschen zu töten. Später widerrief er das. Der Düsseldorfer Senat muss nun klären, was die beiden wirklich wollten.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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