08.07.2003 · Das Strafverfahren gegen Michel Friedman sei abgeschlossen, bestätigte seine Anwaltskanzlei. Medien berichten, daß Friedman einen Strafbefehl akzeptiert habe. Am Dienstag will er sich der Öffentlichkeit stellen.
Das Strafverfahren wegen illegalen Kokainbesitzes gegen Michel Friedman ist nach Angaben seiner Anwaltskanzlei rechtskräftig abgeschlossen. Der Verteidiger des Fernsehmoderators und Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden wollte am Montag keine Einzelheiten nennen. Unklar blieb, ob ein Strafbefehl erlassen oder das Verfahren eingestellt wurde.
An diesem Dienstag will sich Michel Friedman mit seinem Anwalt bei einer Pressekonferenz in Frankfurt der Öffentlichkeit stellen. Medien wollen erfahren haben, daß Friedman einen Strafbefehl akzeptiert habe und eine Geldstrafe zahlen müsse. Dies könne er nicht bestätigen, so ein Kanzleisprecher.
Keine Ämter mit Vorstrafe
Vergangene Woche waren durch eine Panne im Büro des Friedman- Verteidigers Ermittlungsergebnisse der Berliner Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangt. Darin hatte es geheißen, daß die Behörde einen Strafbefehl für den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden anstrebe. Die Berliner Justiz hatte einen Kommentar dazu abgelehnt.
Sollte Friedman nach Abschluß des Verfahrens vorbestraft sein, rechnet das Präsidiumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland, Nathan Kalmanowicz, mit einer Amtsenthebung seines Vizepräsidenten. „Sollte der Kollege Friedman vorbestraft sein, dann ist es natürlich nicht politisch sinnvoll und auch nicht in Ordnung für uns, daß ein Kollege, der vorbestraft ist, in dem Gremium sitzt“, sagte Kalmanowicz dem Sender N24. Im Falle einer Vorstrafe werde sich der Zentralrat am kommenden Sonntag mit der Frage befassen und Friedman von seinen Ämtern entheben.
Bisher nicht geäußert
Ermittler hatten bei einer Durchsuchung von Friedmans Privatwohnung und Kanzleiräumen in Frankfurt am Main im Juni drei Päckchen mit Spuren von Kokainresten gefunden. In den vergangenen Wochen waren zudem immer wieder Medienberichte über mutmaßliche Ermittlungsdetails aufgetaucht, die angebliche Kontakte Friedmans zu einem osteuropäischen Prostituiertenring nahe legten. Friedman selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.
Ein Strafbefehl wird oftmals bei geringfügigen Delikten oder einfach zu beurteilenden Sachverhalten erlassen, um eine aufwendige Hauptverhandlung zu vermeiden. Falls der Betroffene die Sanktion nicht akzeptiert, kommt es zur Verhandlung. Verhängt werden können Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit Bewährung.