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Dokumentation Gefahrenabwehr auf Italienisch

19.07.2001 ·  Der Präfekt von Genua hat die folgenden Regelungen für die Öffentliche Sicherheit während des Gipfels erlassen.

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„Die Demonstranten sind nicht Deine Feinde, Sie haben nichts gegen Dich persönlich“ - Mit diesen Empfehlungen werden die 15.000 Sicherheitskräfte in einem Leitfaden auf die beim G8-Gipfel in Genua erwarteten Proteste eingestimmt. Gleichwohl setzen die Behörden nicht nur auf Harmonie. FAZ.NET dokumentiert die Regelungen, die der Präfekt der Provinz Genua für die Öffentlichen Sicherheit während des G8-Gipfels erlassen hat.

Rote Zone

A) In dem als "rote Zone" bezeichneten Gebiet, dessen Ausdehnung in der Anlage festgelegt wird und zu dem eine Regelung mittels entsprechender Maßnahmen des Polizeipräsidenten und - für das Hafengebiet - des Leiters der Hafenkommandantur ergehen wird, vom 18. Juli 2001, 7.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 20.00 Uhr:

1. ein Zugangsverbot für Fußgänger mit Ausnahme derjenigen, die in dem Gebiet wohnhaft sind oder sich dort de facto aufhalten, dort einer Erwerbstätigkeit (mit Ausnahme des Bauwesens) nachgehen oder unabdingbare Dienste für das Gemeinwohl versehen bzw. Hilfsleistungen erbringen müssen. (...)

2. Ein erweitertes Zufahrts- und Halteverbot: - Für alle privaten Fahrzeuge mit Ausnahme einiger Kategorien, für die von vornherein entsprechende Genehmigungen gelten, etwa Behinderte, Ärzte auf Hausbesuch sowie Erbringer dringender, unaufschiebbarer Leistungen im Notfall und Arzneimittellieferanten. Zeitungszusteller und Konsumgüterlieferanten werden ausschließlich zwischen 5.00 und 7.30 Uhr zugelassen. (...)

3. Ein Verbot der Erteilung neuer Flächennutzungsgenehmigungen für öffentliche Flächen mit Ausnahme dringender Maßnahmen im Interesse des reibungslosen Betriebs öffentlicher Einrichtungen;

4. Ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen aller Art einschließlich des Verteilens von Flugblättern;

5. Eine vorübergehende Einstellung der Anbringung öffentlicher Bekanntmachungen;

6. Eine vorübergehende Einstellung jeglicher privater Wachdiensttätigkeit mit Ausnahme des Werttransport- und -begleitdienstes, der durch Maßnahmen des Polizeipräsidenten geregelt wird; (...)

9. Die vorübergehende Einstellung der Verkaufstätigkeit auf dem "Orient-Markt" in der Via XX Settembre;

10. Die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit der fliegenden Händler; (...)

Gelbe Zone

B) In dem als "gelbe Zone " bezeichneten Gebiet, das in der o.g. Anlage genauer bezeichnet wird und für das ebenfalls eine Maßnahme des Polizeipräsidenten gelten wird, vom 18. Juli 2001, 7.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 20.00 Uhr:

1. Ein Verbot der Erteilung neuer Flächennutzungsgenehmigungen für öffentliche Flächen mit Ausnahme dringender Wartungsarbeiten im Interesse des reibungslosen Betriebs öffentlicher Einrichtungen;

2. Ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen aller Art einschließlich des Verteilens von Flugblättern;

3. Ein Halte-, Park- und Durchfahrtsverbot in der Nähe bestimmter besonders empfindlicher Ziele oder Bereiche, die von den Polizeibehörden noch festgelegt werden;

4. Die Schließung der U-Bahn-Station Principe und die vorübergehende Einstellung des Betriebs auf dem Abschnitt Di Negro - Principe;

Hafenbereich

C) Im Hafenbereich:
1. Ein Einfahrverbot für alle Schiffe in die Osteinfahrt des Hafens vom 18. Juli 2001, 11.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 24.00 Uhr;

2. Ein Anker- und Fahrverbot vom 16. Juli 2001, 7.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 24.00 Uhr, in der gesamten Bucht vor dem gesperrten Uferabschnitt (Porto Vecchio-Bucht - Bacino delle Grazie) sowie im Bereich der Schiffsreparaturdocks mit Ausnahme von Wasserfahrzeugen der Hafendienststellen. (...)

3. Die Einstellung jeder Hafentätigkeit in der Sampierdarena-Bucht vom 18. Juli 2001, 11.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 24.00 Uhr, die sich negativ auf die uneingeschränkte innere Funktionsfähigkeit des Hafens auswirken könnte, welche eine unersetzliche logistische Ressource für das Zurücklegen alternativer Wegstrecken darstellt;

4. Ein Schifffahrtsverbot auf der gesamten Wasserfläche zwischen den Start- und Landebahnen des Cristoforo-Colombo-Flughafens und der Westgrenze des Flughafens (Richtung Sestri Ponente). Die Polizeibehörden und die Seebehörden prüfen in Ausnahmefällen den möglichen Schifffahrtsbedarf.

Flughafen

D) Im Umfeld des Cristoforo-Colombo-Flughafens, der ebenso wie die "rote Zone" ein hoch gefährdetes Gebiet darstellt und für den ebenfalls eine entsprechende Maßnahme der Polizeibehörden gilt, finden vom 19. Juli 2001, 7.00 Uhr, bis zum 22. Juli 2001, 20.00 Uhr, die Einschränkungen aus Buchstabe A) Nrn. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 Anwendung. In dieser Zeit wird der Flughafen für den zivilen, geschäftlichen und privaten Flugverkehr geschlossen. Die staatliche Luftverkehrsaufsichtsbehörde verhängt mit einer eigenen Maßnahme ein Überflugverbot für die Lufträume über den von dem Gipfeltreffen betroffenen Gebieten.

Quelle: @hüti, mit Material von AFP
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