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Dokumentation Der Geheimdienstbericht der Regierung

24.02.2006 ·  Die Bundesregierung hat einen Teilbericht zu umstrittenen Geheimdienstaktivitäten veröffentlicht. FAZ.NET dokumentiert einige zentrale Aussagen zu den wichtigsten Streitthemen.

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Die Bundesregierung hat am Donnerstag abend einen Teilbericht zu umstrittenen Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND), zu Gefangenentransporten der CIA über deutschem Territorium und die Verschleppung des Deutschen al Masri veröffentlicht. Weitere Teile des Berichts, der in vollständiger Form nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) zugänglich gemacht wurde, sind aus Gründen des Quellen- und Datenschutzes nicht veröffentlicht worden.

FAZ.NET dokumentiert einige zentrale Aussagen zu den wichtigsten Streitthemen aus dem gut 90 Seiten umfassenden Dokument, mit dem die Regierung ihr Vorgehen rechtfertigt.

Irak-Einsatz des BND

(Umstritten ist, inwieweit der BND den Vereinigten Staaten bei Einsätzen während des Krieges half, den die Bundesregierung ablehnte):

„In Umsetzung der politischen Grundhaltung der Bundesregierung wurden mündlich Auflagen für den Informationsaustausch mit der US-Seite mit folgender Maßgabe erteilt: 1. Keine Unterstützung des offensiven strategischen Luftkrieges ... 2. Keine Weitergabe von Informationen mit unmittelbarer Relevanz für die taktische Luft- und Landkriegsführung ... 3. Unterstützung der Koalitionstruppen bei der Vermeidung von Angriffen auf gemäß Kriegsvölkerrecht geschützte Ziele. Die vom BND erteilten Antworten auf US-Auskunftsersuchen haben diese Kriterien erfüllt. So beschrieben die mit Koordinaten versehenen Meldungen Sachverhalte, die für die strategische Luftkriegsführung entweder nicht von Interesse, oder der US-Seite schon vorher im Detail bekannt gewesen waren.“

„Der vorliegende Bericht verdeutlicht ..., daß der Einsatz stets im Rahmen der rechtlichen und politischen Vorgaben erfolgte.“

Verwertung von Gefangenen-Verhörden durch ausländische Stellen

(Umstritten ist, ob die Verwertung erlaubt ist, wenn die Informationen möglicherweise unter Folter erpreßt wurden)

„Zwar kann die Bundesregierung nicht ausschließen, daß Befragungen durch ausländische Behörden im Einzelfall mit einer Verletzung von Rechten der Befragten einhergehen; sie ist jedoch zum Schutz der öffentlichen Sicherheit Deutschlands gehalten, Hinweisen auf möglicherweise bevorstehende Gewalttaten mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland nachzugehen.“

Befragung von Gefangenen im Ausland durch deutsche Stellen

(Umstritten ist, ob Vernehmungen legitim sind, wenn Gefangene in der Haft möglicherweise gefoltert wurden)

„Freiwilligkeit und das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Betroffenen sind unverzichtbare Voraussetzungen. Eine Befragung unterbleibt, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte bestehen, daß der Betroffene im Aufenthaltsland der Folter unterworfen wird.“

Entführungsfall Khaled al Masri

(Umstritten ist die Rolle deutscher Behörden bei der Entführung des Deutsch-Libanesen durch die CIA)

„Deutsche Stellen (haben) erst nach dessen Rückkehr erstmals Hinweise auf eine mögliche Entführung erhalten. Die Bundesregierung hat alles zur Aufklärung des Sachverhalts getan, was bis zum jetzigen Zeitpunkt möglich war.“

Gefangenenflüge und Geheimgefängnisse der CIA in Europa

(Umstritten ist, was die Bundesregierung von den angeblichen Fällen wußte)

„(Bei der Untersuchung für den Bericht) wurde deutlich, daß die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu den in Rede stehenden Flügen verfügt.“

„Die Behauptungen (über Geheimgefängnisse) bedürfen der Aufklärung. ... Die Bundesregierung duldet insbesondere auf ihrem Hoheitsgebiet nur solche Maßnahmen ausländischer Regierungen, die im Einklang mit dem deutschen und dem internationalen Recht stehen. Sie hat sich deshalb ... für eine Klärung der Vorwürfe eingesetzt, ... auch im Rahmen bilateraler Gespräche mit der Regierung der USA.“

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