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Die Vorbeugung Basel I und II

10.10.2008 ·  Wer angesichts der Finanzkrise stärkere Regulierung und Transparenz fordert, will vor allem schärfere Vorgaben für Basel I und II. Die Banken versuchen diese Regelungen mit Zweckgesellschaften zu umgehen - Kritiker bezeichnen diese als „Giftmülldeponie“.

Von Jasper von Altenbockum
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Wenn angesichts der Finanzkrise eine stärkere Regulierung der Märkte und mehr Transparenz gefordert werden, sind vor allem die Vereinbarungen über schärfere Vorgaben für das Eigenkapital der Banken gemeint. Die internationalen Regeln dazu tragen die Namen „Basel I“ und „Basel II“, weil in Basel die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und der zuständige Ausschuss ihren Sitz haben.

Besonderes Augenmerk gilt derzeit den „Basel II“-Richtlinien, weil sie in Europa seit diesem Jahr für alle Geldinstitute gelten, ihre Einführung in Amerika aber immer wieder verschoben wurde. Die Regeln von Basel II schreiben vor, ständig ein Minimum an Eigenkapital vorzuhalten, nämlich in Höhe von acht Prozent der risikogewichteten Vermögenswerte der Bank. Verluste im Kreditgeschäft sollen so zu Lasten des Eigenkapitals gehen, nicht auf Kosten der Sparer.

Zweckgesellschaften sind eine Giftmülldeponie

Die Banken sind dagegen nicht an einem hohen Eigenkapital interessiert. Machen sie Gewinn, ist die Eigenkapitalrendite umso höher, je niedriger das Eigenkapital - die Rendite ist wiederum das, was an der Börse zählt. Viele Banken haben in den vergangenen Jahren deshalb Wege und Lücken gesucht, um „Basel“ zu umgehen. Dazu lagerten sie Risikogeschäfte in sogenannte Zweckgesellschaften aus, die kein Eigenkapital haben mussten und - weil sie nicht in der Bilanz auftauchen mussten - von der Bankenaufsicht unbehelligt blieben.

Kreditlinien, die Banken solchen Gesellschaften gewährten, mussten zudem nicht mit Eigenkapital unterlegt werden, wenn ihre Laufzeit kürzer als ein Jahr war. Ebendiese Zweckgesellschaften („Conduits“) standen im Zentrum der „Subprime“-Krise. Sie waren das Finanzierungsvehikel, um riskante Kredite „verbriefen“ zu können, also zu bündeln und als Wertpapiere („Asset Backed Securities“ - kurz: ABS) international zu verkaufen.

Die ABS wurden von Zweckgesellschaften ausgegeben, von Zweckgesellschaften auch wiederum gekauft, die den Kauf durch die Emission kurzlaufender Wertpapiere refinanzierten. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Jochen Sanio, bezeichnete solche Gesellschaften deshalb als Teile einer weltweiten Deponie, auf denen der „Giftmüll im internationalen Finanzsystem“ gelagert worden sei - drittklassige amerikanische Hypothekarkredite. „Basel II“ und seine Folgeabkommen wären dafür so etwas wie die Müllabfuhr.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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