Home
http://www.faz.net/-gpf-10p05
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Patronatslösung Merkels Garantie

10.10.2008 ·  „Kein Sparer muss um seine Einlagen fürchten.“ Das versprach Kanzlerin Merkel in ihrer Regierungserklärung zur Finanzkrise. Es kursieren viele Fachbegriffe für dieses Versprechen: Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung. Was stimmt?

Von Melanie Amann, Berlin
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Es kursieren viele Fachbegriffe für das Versprechen der deutschen Bundeskanzlerin an die deutschen Sparer: Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung. Alle Begriffe bezeichnen Instrumente zur Sicherung von Krediten. Eine Bürgschaft ist die Aussage der Kanzlerin jedenfalls nicht. Dann würde die Bundesregierung versprechen, selbst für die Verbindlichkeiten der Banken gegenüber den Sparern einzustehen, wenn die Geldhäuser einstürzen. Dann würde der Staat für diese Ansprüche haften, als wäre er selbst der Schuldner. So ist die Aussage der Kanzlerin aber nicht zu verstehen.

Es handelt sich vielmehr um das Versprechen, dafür zu sorgen - wie auch immer -, dass die Sparer ihr Geld nicht verlieren. Juristen interpretieren dieses Versprechen als „Patronatserklärung“. Solche Erklärungen werden normalerweise allerdings von Unternehmen als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Gläubigern ihrer Tochtergesellschaften abgegeben.

Merkels „Garantie“ ist nicht gesetzlich geregelt

Der Unterschied zur Bürgschaft: Der „Patron“ haftet nicht selbst für die Schulden seines Schützlings, sondern schafft die Grundlage dafür, dass dieser das Vertrauen seiner Geschäftspartner bewahrt. Man unterscheidet solche „weichen“ von den „harten“ Patronatserklärungen. Hierbei verpflichtet sich der Patron, der Schutzherr der Tochtergesellschaft, diese finanziell gut auszustatten oder Bürgen aufzutreiben.

Gesetzlich sind Patronatserklärungen nicht geregelt, es gibt für sie keinen festen Inhalt und keine Formvorschriften. Das gilt auch für die „Garantie“: Sie ist nicht gesetzlich geregelt. Verbraucher denken bei diesem Begriff an die Garantie zum Beispiel eines Autohändlers, dass das Fahrzeug mängelfrei ist. Im Fall der Erklärung für die Sparer ist eine andere Art von Garantie gemeint: Damit verspricht ein Akteur, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einzustehen.

„Kein Sparer muss um seine Einlagen fürchten“

So kann beispielsweise der Verkäufer einer Immobilie dafür einstehen, dass der Käufer bestimmte Mieteinnahmen erzielt. In ihrer Regierungserklärung hat Angela Merkel ihre Garantieerklärung wiederholt: „Kein Sparer muss um seine Einlagen fürchten. Ich sage hier noch einmal: Diese Erklärung gilt.“ Wie man das Versprechen auch wertet: Wenn die Bürger es einlösen wollen, wird dies jedenfalls nicht daran scheitern, dass die Summe noch nicht im Haushaltsplan vorgesehen ist.

Denn die Bundeshaushaltsordnung erlaubt außerplanmäßige Ausgaben, wenn ein „unvorhergesehenes und unabweisbares Bedürfnis“ besteht.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Jüngste Beiträge

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 3