In Deutschland gibt es wieder einmal eine Rentendebatte. Kein Wunder, denn bald wird ein neuer Bundestag gewählt. In Zeiten wie diesen werden Politiker erfinderisch, zumindest beim Geldausgeben und bei der Erschaffung neuer Wortungetüme, die wie die „Lebensleistungsrente“ oder gar die „Garantierente“ mehr versprechen, als sie je halten werden können. Die Darstellung der Lage des Rentensystems und die daraus folgende Rentenpolitik schwanken auf Parteitagen und in Wahlreden zwischen Extremen. Die einen halten sich an Norbert Blüms Mantra, dass die Rente sicher sei, und wollen auf Versprechen, die schon lange nicht in diesem Umfang haltbar sind, weitere daraufsatteln, etwa ein absolutes Mindestrentenniveau, am liebsten in Höhe von 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die anderen rufen Gefahr in Verzug, etwa Blüms Nachnachfolgerin Ursula von der Leyen (CDU), die während des Sommerlochs suggerierte, dass selbst der Durchschnittsarbeitnehmer künftig von Altersarmut bedroht sei.
Für das Rentensystem ist dieses Schwanken zwischen Extremen fatal, denn es zerstört das Vertrauen in das, was ein klug gestaltetes Rentensystem auch in Krisen leisten kann. Ein System der Altersversorgung ist aber ein zentraler Pfeiler der sozialen Stabilität, denn es macht die sozialversicherungspflichtige Arbeit sinnvoll und nimmt zumindest die materiellen Sorgen vor dem Alter. Unhaltbare Versprechen stellen ebenso wie unsachliche Schreckensszenarien das ganze System in Frage.
So ist es kein Wunder, dass der verunsicherte Bürger immer wieder die Systemfrage stellt: Hat die ehemals so sichere Rente ausgedient? Braucht man nicht ein ganz anderes Rentensystem? Und wie sähe ein solches aus, wenn es frei von politischen Zwängen aus dem Nichts konstruiert werden könnte? Das Gedankenexperiment, das als Antwort auf diese Frage dient, ist lehrreich und konstruktiv zugleich.
Zunächst hat der Rentenfachmann die Wahl zwischen mehreren Grundbausteinen: Soll es ein Umlagesystem werden, in dem die Beiträge der Erwerbstätigen eines Jahres sofort an die Rentner weitergereicht werden? Oder lieber ein Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die Beiträge auf dem Kapitalmarkt angelegt und im Alter an dieselbe Person als Rente ausgezahlt werden? Der Fachmann seufzt, denn beide Systeme enthalten große Risiken: Das Umlagesystem gerät aus den Fugen, wenn die demographischen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben sind, und immer mehr Rentner von immer weniger erwerbstätigen Beitragszahlern finanziert werden müssen. Im Kapitaldeckungssystem schreckt das Kapitalmarktrisiko. Die Sparbeträge müssen von Banken und Versicherungen angelegt werden, die sich in den vergangenen Jahren nicht immer als gute Hüter fremden Eigentums erwiesen haben.
Der Rentenfachmann erinnert sich also an die schwäbische Hausfrau, die weiß, dass es nicht gut ist, alle Eier in denselben Korb zu legen. Er mischt beide Systeme, denn so werden die Risiken diversifiziert. Zudem teilt ein solches Mischsystem die finanziellen Lasten des demographischen Wandels auf Alt und Jung auf. Bei einer Kapitaldeckung finanziert die derzeit erwerbstätige Generation einen Teil ihrer Rente durch Altersvorsorgesparen selbst, während beim Umlageverfahren die Kinder und Enkelkinder der heutigen Erwerbstätigen mehr belastet werden, weil deren Beiträge steigen werden.
Mit einem Mischsystem wäre also das Fundament gelegt. Nun muss sich der Fachmann um die Ausgestaltung der beiden Säulen kümmern, die auf diesem Fundament stehen sollen. Die erste ist das Umlageverfahren. Soll sich die Rente an den persönlich gezahlten Beiträgen orientieren oder soll es eine für alle gleich hohe, steuerfinanzierte Grundrente geben? Ökonomen streiten sich über fast alles, aber an diesem Punkt sind sie sich einig: Ein gutes Rentensystem muss den Beiträgen eine Gegenleistung in Form von Rentenansprüchen gegenüberstellen. Dabei gilt die Regel „Je höher die Beiträge, desto höher die Rentenansprüche“. Ökonomen sprechen hier von dem „Äquivalenzprinzip“.
Eine steuerfinanzierte Grundrente zerstört diesen Zusammenhang und macht die Einzahlungen und die damit verbundene Arbeit, sei es durch einen Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeitbeschäftigung, sei es durch ein verlängertes Erwerbsleben, unattraktiv. Beides hätte keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Besonders schädlich wäre es, wenn diese Steuern - etwa im Gegensatz zur Schweiz oder den Vereinigten Staaten - zu ohnehin hohen Lohnsteuern hinzukämen. Hohe Lohnsteuern machen Erwerbsarbeit unattraktiv. Eine hohe Arbeitsbeteiligung ist jedoch wichtig, um ein Rentensystem widerstandsfähig gegenüber Schocks zu machen. Das erstaunlich gute Abschneiden Deutschlands in der derzeitigen Krise beruht aber gerade auf der hohen Erwerbstätigkeit. Diese soll nicht in Gefahr gebracht werden - schon gar nicht, wenn durch den demographischen Wandel die Zahl der Erwerbstätigen zurückgeht. Ein Rentensystem, das von Beitragszahlungen abschreckt, weil ihnen keine Rentenleistungen mehr gegenüberstehen, frisst die Hand, die es füttert.
Damit ist der Rentensystemkonstrukteur beim Thema demographischer Wandel angelangt. Er weiß, dass jedes Rentensystem mit dem Altersaufbau der Bevölkerung in Zusammenhang steht. Er weiß auch, dass nur noch wenige so unredlich sind, den demographischen Wandel zu leugnen. Zu offensichtlich ist die Diskrepanz zwischen der großen Anzahl der Menschen, die in den späten fünfziger und in den sechziger Jahren geboren wurden, und der deutlich geringeren Anzahl ihrer Kinder und Kindeskinder.
Der demographische Wandel hat zwei Ursachen, mit denen sich der Rentenexperte auch gesondert beschäftigen muss: der Rückgang der Geburtenrate und die Erhöhung der Lebenserwartung. Beide haben ein Ausmaß, wie es in den fünfziger Jahren, als das gegenwärtige Rentensystem eingeführt wurde, unvorstellbar war. Dass sich grundlegende Annahmen in einem vorher unbekannten Ausmaß verändern können, ist eine wichtige Erkenntnis für das, was ein Rentensystem leisten kann: Es kann eben nicht unabhängig davon Sicherheit versprechen, wie sich die Rahmenbedingungen entwickeln werden.
Schon die Rentengarantie, die die Bundesregierung im Jahr 2009 gegeben hat, ist ein Versprechen, das nur dann erfüllt werden kann, wenn eine zukünftige Rezession nicht deutlich stärker ausfallen und länger andauern wird als die des Jahres 2008. Erst recht ist es unlauter, ein Mindestrentenniveau von 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens zu versprechen, wenn man nicht gleichzeitig mehr junge Menschen herbeizaubert, die bei einem weiteren Rückgang der Geburtenrate dieses Mindestrentenniveau auch finanzieren.
Nicht nur das steuerfinanzierte, auch das ideale umlagefinanzierte Rentensystem wäre von den Einzahlungen der jüngeren Generation abhängig. Auf die Anzahl der Beitragszahler käme es ebenso an wie auf die bei Konjunktureinbrüchen gefährdete Fähigkeit, hohe Beiträge zu zahlen. Zu versprechen, man könne die Rente von Konjunktur und Demographie abkoppeln, und dieses Versprechen in Zahlen wie ein Mindestrentenniveau von 50 Prozent zu kleiden, ist Bauernfängerei. Die Folge ist der Verlust des Vertrauens in das System, der sich rächt, sobald der Ernstfall eintritt und Versprechen gebrochen werden müssen.
Ein Rentensystem ist also nur dann ideal, wenn es sich auch an die Veränderungen seiner Rahmenbedingungen anpassen kann. Da wäre zunächst die erheblich gestiegene Lebenserwartung. Sie ist ein Segen der modernen Medizin, zumal die meisten der Rentner sich bester Gesundheit erfreuen und immer länger gesund alt werden. Nur muss dieses längere Leben auch finanziert werden. Wenn aber das Renteneintrittsalter unverändert bleibt, reichen die Beiträge bald nicht mehr aus, um die längere Bezugsdauer zu finanzieren.
Hier ist die Lösung einfach, sagt sich der Rentenfachmann, denn man muss nur die Proportionen im Leben unverändert halten: Das Renteneintrittsalter, so schreibt er in sein neues Rentengesetz, muss sich in Proportion zur Lebenserwartung bewegen, damit ein finanzierbares Verhältnis von Arbeits- zu Rentenjahren erhalten werden kann. Konkret: Das Rentenalter muss sich immer dann um ein Jahr erhöhen, sobald die Lebenserwartung um 1,5 Jahre gestiegen ist: anderthalb Jahre länger leben, davon ein Jahr länger arbeiten und ein halbes Jahr länger die Rente genießen - das geht gerade auf. Dass es nicht großzügiger gehen kann, zeigt die folgende, auf Sauerländer Grundschulmathematik beruhende Rechnung: Wenn das Leben im Schnitt 80 Jahre währt und etwa ein Viertel davon für die Ausbildung benötigt wird, reicht eine Lebensarbeitszeit von 40 Jahren nur bei einem Beitragssatz von 25 Prozent aus, um gerade eben über 20 Jahre eine Rente in Höhe von 50 Prozent des Lohnes zu finanzieren. So weit, so gut. Doch die mittlere Lebenserwartung beträgt schon jetzt mehr als 80 Jahre und steigt um etwa 1,5 Jahre pro Dekade an; mit 20 Jahren haben sehr viele die Ausbildung oder das Studium noch nicht abgeschlossen; ein Beitragssatz von 25 Prozent ist nicht gerade niedrig; ein Rentenniveau von 50 Prozent eher bescheiden. Wie man es also auch dreht und wendet: Wer meint, die Illusionen einer Abkehr von der „Rente mit 67“ nähren zu müssen, ist verantwortungslos. Schlicht unredlich ist es, im selben Atemzug ein garantiertes Mindestrentenniveau zu versprechen, weil das schon rein mathematisch nicht aufgehen kann.
Ein logischer Purzelbaum mit verknoteten Beinen ist auch der verzweifelte Versuch des SPD-Vorsitzenden Gabriel, sich mit dem Tausch von Henne und Ei aus dem Dilemma herauszuwinden: Die Bindung des Renteneintrittsalters an die tatsächliche Beschäftigung Älterer ist mit der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu vergleichen, die man erst dann einführt, wenn alle Autofahrer ausreichend langsam fahren.
Ähnlich zu Unrecht wird behauptet, dass die Rente mit 67 die Altersarmut erhöhe, weil ja durch die Anhebung der Regelaltersgrenze die Abschläge höher und damit die Renten geringer ausfielen. Auch diese Argumentation ignoriert die Verlängerung der Erwerbszeit. Die längere Lebensarbeitszeit führt ganz im Gegenteil zu höheren Rentenansprüchen, was die Versorgungssituation im Ruhestand verbessert und die Zunahme von Altersarmut vermeidet. Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder die Einsicht, dass ein längeres Leben nur durch ein längeres Erwerbsleben finanziert werden kann.
Nun ist die Lebenserwartung erfreulicherweise stark gestiegen, die Geburtenrate aber stark gesunken. Den ersten Anpassungsmechanismus - das Renteneintrittsalter - muss der Rentenkonstrukteur daher um einen zweiten Anpassungsmechanismus ergänzen: Denn ebenso wenig, wie man aus wenigen Beitragsjahren eine immer längere Rente finanzieren kann, können wenige junge Leute immer mehr ältere finanzieren.
Wiederum ist es unabdingbar für die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit eines Rentensystems, dass nicht Versprechen gemacht werden, die nicht zu erfüllen sind. Da seufzt der Rentenfachmann, denn aus diesem Dilemma gibt es keinen parteitagsfreundlichen Ausweg, der sich frohgemut verkünden ließe. Allenfalls gibt es einen Kompromiss, der das Übel der schwächer werdenden Finanzierungsbasis einigermaßen gerecht auf Junge und Alte aufteilt. Also entwirft der Fachmann einen Ausgleichsmechanismus, der sowohl das Rentenniveau etwas senkt als auch den Beitragssatz etwas erhöht, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern steigt. Das ist schmerzhaft für beide Generationen. Die ältere Generation fühlt sich um ihre Rente betrogen, weil ihre Vorgängergeneration mehr erhalten hat. Die jüngere Generation wird geringere Renten erhalten, muss aber zudem mehr dafür bezahlen.
Auch auf diesem Feld gibt es falsche Propheten, die das Blaue vom Himmel versprechen. Etwa mit dem Argument, dass die Produktivität der jungen Erwerbstätigen stetig steigen wird, so dass man daraus den demographischen Wandel finanzieren könne. Das ist jedoch eine Milchmädchenrechnung. Denn würden die Renten jährlich an die mit der Produktivität steigenden Löhne angepasst, kürzte sich der Produktivitätsgewinn gerade wieder heraus. Koppelte man im Gegensatz dazu die Renten von der Produktivitätsentwicklung ab, gewönne man in der Tat Finanzierungsspielräume - aber auf Kosten des Rentenniveaus, denn in diesem Fall stiegen die Renten langsamer an als die Löhne. Beides gleichzeitig - Finanzierung durch Produktivitätserhöhung und festes Rentenniveau - ist logisch unmöglich.
Der Rentenfachmann ruht sich nun aus, scheint doch der Umlageteil nun fertig entworfen zu sein. Doch das Erschrecken folgt auf dem Fuß: Die Rente bemisst sich nach den Beiträgen, das Rentenniveau wird durch den demographischen Wandel reduziert - was passiert dann mit denen, deren Einkommen niedrig ist und die daher nur geringe Beiträge einzahlen? Hier droht Altersarmut. Das Rentensystem muss also denjenigen, die von ihrer Rente nicht menschenwürdig leben können, eine Mindestrente garantieren.
Nun erst ist die erste, umlagefinanzierten Säule vollendet. Sie stellt durch die Äquivalenz von Ein- und Auszahlungen eine hohe Arbeitsbeteiligung sicher, gleicht den unvermeidbaren Einfluss der Demographie zwischen den Generationen aus und verhindert, dass Menschen im Alter arm werden.
In der kapitalgedeckten Säule will der Rentenfachmann Sicherheit. Eine Bestandsgarantie auf das eingezahlte Kapital muss her, dazu muss sichergestellt werden, dass die Rente garantiert ausgezahlt wird, gleich, wie lange man lebt. Diese Sicherheit gibt es nicht ohne Kosten. Sie sind in keinem Kapitaldeckungsverfahren zu vermeiden. Aber der Rentenfachmann stellte sicher, dass alle für die Kosten aufkommen und die Kosten von Altersvorsorgeverträgen strikt begrenzt werden. Besser könnte ein neues Rentensystem nicht sein.
Und siehe da: Das so aus halbwegs einfachen Überlegungen entstandene Umlagesystem ist dem der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland sehr ähnlich. Beitragseuro für Beitragseuro stehen dem Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung Rentenansprüche gegenüber: Wer in einem Jahr mehr einzahlt, bekommt dafür auch eine höhere Rente (“Teilhabeäquivalenz“). Zudem ist die deutsche Rentenversicherung durch einen Mechanismus, der das Rentenniveau an die Anzahl der Rentner je Beitragszahler bindet (“Nachhaltigkeitsfaktor“), und durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (“Rente mit 67“) weitgehend gegen die negativen Folgen der demographischen Entwicklung abgeschirmt. Das ergänzende kapitalgedeckte System besteht aus Riester-Renten, Privatrenten und Betriebsrenten. Flankiert wird das Ganze durch die bedarfsgeprüfte Grundsicherung im Alter, die ein Mindestalterseinkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums sichert. Was will man mehr?
Auch im internationalen Vergleich steht das deutsche System gut da. Im Gegensatz zu den Rentensystemen in den Mittelmeerländern und Frankreich ist es stabil finanzierbar, auch in den kommenden Dekaden des demographischen Wandels. Im Gegensatz zu den angelsächsischen Rentensystemen ist die Altersarmutsquote sehr niedrig, im Weltmaßstab sogar fast die niedrigste. Und nach wie vor, wenn auch nicht mehr ganz so viel wie früher, haben die Bürger Vertrauen in die Rentenversicherung.
Merkwürdig ist nur, dass einige Architekten des Systems beharrlich daran arbeiten, die grundsoliden Säulen ins Wanken zu bringen. Das teilhabeäquivalente Umlageverfahren ist ein Kind der CDU; nun soll es durch Zusatzrenten arbeitsmarktschädlich aufgeweicht werden. Riester-Rente, Nachhaltigkeitsfaktor und Rente mit 67 entstammen der jüngsten SPD-Regierungsvergangenheit. Die Sozialdemokraten verleugnen ihre Reformkinder aber am liebsten, obwohl doch der Aufschwung am Arbeitsmarkt darauf beruht und Deutschland zu seiner international bewunderten Wirtschaftskraft verholfen hat.
Freilich gibt es viele Möglichkeiten, einzelne Elemente des im Großen und Ganzen sehr guten Rentensystems zu verbessern. Die Riester-Rente muss der gesamten Bevölkerung offenstehen sowie einfacher, transparenter und kostengünstiger werden. Die Möglichkeiten und Vorzüge der Betriebsrente sind noch lange nicht ausgeschöpft. In der Gesetzlichen Rentenversicherung wäre es sinnvoll, den Kreis der Versicherten um die nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen zu erweitern. Anreize zur Frühverrentung sollten durch eine Erhöhung der Abschläge reduziert, gleichzeitig aber die Hinzuverdienstgrenzen angehoben oder besser ganz abgeschafft werden.
Leistungsverbesserungen in der Erwerbsminderungsrente sind angemessen, wenn die Altersgrenzen erhöht werden. Die starre Rente mit 67 ist eine Behelfskonstruktion; vielmehr sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter regelmäßig und automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung geknüpft werden, so dass die durchschnittliche Anzahl der Rentenjahre je Erwerbsjahr konstant bleibt, verbunden mit einem flexibleren, versicherungsmathematisch korrekt abgerechneten individuellen Renteneintrittsalter.
Die Forderung nach einem Systemwechsel ist jedoch grundlos. Sowohl ein vollständiger Umstieg auf ein Kapitaldeckungssystem als auch im anderen Extrem die Abschaffung der Riester-Rente sind unsinnig. Ein Mischsystem ist dauerhafter und stabiler. Die steuerfinanzierte Grundrente wäre fatal für den Arbeitsmarkt, weil sie Arbeit viel teurer und damit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber unattraktiver macht. Die dem Wahlkampf geschuldeten Vorschläge zur Vermeidung von Altersarmut wie Zuschussrente, Solidarrente, Garantierente oder Lebensleistungsrente setzen am falschen Ende des Lebens an und missachten für zu viele Bürger die gebotene Äquivalenz zwischen Rentenbeiträgen und Rentenleistungen.
Leider ist die Diskussion über Altersarmut ebenso nervös wie unsachlich. Die Armut im Alter ist im Vergleich mit der Armut in allen Altersphasen gegenwärtig nicht besonders hoch. Die Diskussion tut also jenen Bevölkerungsgruppen Unrecht, in denen Armut schon vor der Rente verbreitet ist. Leider gibt es das in Deutschland durchaus. Ein hohes Armutsrisiko tragen etwa Haushalte von Alleinerziehenden sowie Haushalte mit Kindern, die einen Migrationshintergrund haben. Daran wird sich so schnell wohl nichts ändern.
Wenn es in Zukunft Altersarmut geben sollte, dann mit Sicherheit nicht wegen der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2001 bis 2007. Im Gegenteil: Würden alle Reformen dieser Jahre verwirklicht und die skizzierten Korrekturen vorgenommen, könnte die Altersarmut sogar leicht zurückgehen. Der Grund für zukünftig steigende Altersarmut ist eher in „unzureichenden Erwerbsbiographien“ zu suchen, also in langen Phasen mit geringen Einkünften oder ganz ohne Abdeckung durch die Sozialversicherung.
Zu reformieren ist deswegen aber nicht das Rentensystem. Verändert werden müssten die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarkts sowie das Bildungssystem. Dort liegen die Ursachen für eine zu hohe Jugend- und Migrantenarbeitslosigkeit sowie für zu niedrig entlohnte und nur niedrig entlohnbare Beschäftigung. Vor allem versagt das Bildungssystem, weil es selbst in guten Zeiten mehr als 50 000 Jugendliche ohne Schulabschluss in ein mehr oder weniger lebenslanges Prekariat entlässt.
Die Verknüpfung der Debatte über Altersarmut mit der Forderung nach Zusatzrenten ist dabei doppelt zynisch. Denn die meisten Personen, die potentiell von Altersarmut betroffen sind, erfüllen nicht die Voraussetzungen, an die die Zusatzrenten geknüpft sind. Das gegenwärtige Ringen um die Ausgestaltung der „Lebensleistungsrente“ zeigt deren Dilemma. Würde der Berechtigtenkreis restriktiv definiert, wäre der Beitrag zur Verringerung der Zahl der Empfänger von Grundsicherung gering, zumal nur Langzeitbeschäftigte diese Zuschussrenten beziehen können. Die Menschen, die möglicherweise eine Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, bekommen jedoch erst gar nicht die Chance, ausreichende Beschäftigungszeiten anzusammeln. Würde die Höhe des Zuschusses aber niedrig angesetzt, könnte er nur wenig dazu beitragen, die Armutsgefährdung der Empfänger zu verringern. Würde die „Lebensleistungsrente“ jedoch großzügig definiert, etwa wie die „Solidarrente“ der SPD, oder noch stärker ausgeprägt wie die „grüne Garantierente“, dann verletzte sie das Prinzip der Teilhabeäquivalenz, da die zusätzlichen Rentenansprüche nicht durch Beiträge „verdient“ würden.
Das verärgerte diejenigen, deren Verdienst gerade über der jeweiligen Grenze läge. Denn sie müssten sich alles erarbeiten, was andere zumindest teilweise geschenkt bekommen. Zudem würde die Lebensleistungsrente sehr teuer, was die Beitragszahler und die Steuerzahler verärgern würde, die die großzügige Ausgestaltung finanzieren müssen. Die Zusatzrenten im Korridor zwischen 650 und 850 Euro verschieben damit das Ungerechtigkeitsproblem, das sie lösen sollten, nur vom Grundsicherungssystem ins Rentensystem und zum anderen auf einen höheren, in Anbetracht der Einkommensverteilung in Deutschland mit etwa dreimal so viel Personen besetzten Einkommensbereich.
Hinzu kommen vielschichtige Anreizeffekte. Die „Lebensleistungsrente“ gäbe einen Anreiz zum Abschluss einer Riester-Rente. Außerdem hätten Personen einen Anreiz, nur so lange zu arbeiten, bis der Schwellenwert an Beitragsjahren (etwa 30 Jahre bei der „Solidarrente“ und 40 Jahre bei der „Lebensleistungsrente“) erreicht ist. Beide Schwellenwerte sind jedoch zu niedrig, um eine Rente zu finanzieren, die im Schnitt über das 80. Lebensjahr hinaus gezahlt wird. Nach diesem Schwellenwert haben die Zusatzrenten fatale Folgen für die Beteiligung am Erwerbsleben, da den darüber hinausgehenden Einzahlungen der betreffenden Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung kein Anspruch auf zusätzliche Rentenzahlungen entgegensteht. Dieser negative Effekt ist in der vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium kürzlich untersuchten Variante der „Lebensleistungsrente“ besonders hoch für Geringverdiener: Bei einem Entgelt in Höhe von 52,5 Prozent des Durchschnittseinkommens (etwa 17 000 Euro im Jahr jährlich) lohnte es sich nicht, über die 40 Mindestbeitragsjahre hinaus zu arbeiten, um später eine höhere Rente zu erhalten. Erst nach 52 Beitragsjahren geht dieser negative Anreiz wieder verloren.
Die durch den bevorstehenden Wahlkampf motivierten Versprechen von Zusatzrenten lösen also kein Gerechtigkeitsproblem, sondern verschieben es nur; sie verringerten das Arbeitsangebot und unterminierten daher die Finanzierungsgrundlage des Rentensystems. Vor allem aber haben sie nichts mit den heutigen oder zukünftigen Problemen der Armut in Deutschland zu tun.
Wer die gesetzliche Rentenversicherung „demographie- und „altersarmutsfest“ machen wollte, der sollte die Fachleute für den Arbeitsmarkt und die Bildung vor die Aufgabe stellen, genug ausreichend bezahlte Arbeit zu ermöglichen, die zukünftig die Renten finanzieren kann. In der Rentenpolitik selbst dagegen ist das Feld - mit einigen wichtigen Korrekturen im Detail - recht gut bestellt.
Eigenes System schaffen!
Carsten Berg (Carberg)
- 02.02.2013, 16:47 Uhr
rentensystem
otto kaldrack (otto-dongtan)
- 31.01.2013, 11:04 Uhr
Kinderlose raus aus dem System
Olaf Berggrün (Bergblau)
- 31.01.2013, 10:11 Uhr
Wissenschaft ./. Politik
Prof. Dr. Gerhard W. Bruhn (GWBR)
- 29.01.2013, 19:00 Uhr
renten
otto kaldrack (otto-dongtan)
- 29.01.2013, 07:00 Uhr