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Die CDU und der Mindestlohn Schrecken ohne Ende

03.12.2007 ·  Beim Mindestlohn hat die Union ein Desaster angerichtet. Merkel, Kauder & Co. versuchen jetzt mit aller Macht, ihren Sündenfall vom Sommer zu verschleiern und das Wahlvolk für dumm zu verkaufen. Doch das dicke Ende kommt erst noch.

Von Nico Fickinger
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Die Union wiegt sich in Sicherheit, die Parteigranden atmen hörbar auf: Mit der Einigung über den Post-Mindestlohn habe man einen Lohndumping-Wahlkampf in den Ländern vereitelt und sich das Reizthema bis zum Frühjahr vom Halse geschafft, heißt es. Mehr noch: Durch das hartnäckige Festhalten am 50-Prozent-Quorum für die Tarifbindung habe man eine Übervorteilung der Post-Wettbewerber verhindert.

Glaubt die CDU den Unsinn wirklich, den sie da verzapft? So blauäugig kann sie eigentlich nicht sein. Dass die C-Parteien beim Thema Mindestlohn die ordnungspolitische Schwindsucht befallen hat, ist zwar seit dem Sommer bekannt. Doch unter Realitätsverlust haben sie bisher nicht gelitten. Viel wahrscheinlicher ist daher die Vermutung, dass Merkel, Kauder & Co. mit aller Macht versuchen, ihren Sündenfall vom Sommer zu verschleiern und das Wahlvolk für dumm zu verkaufen.

Die Union hat einen Blankoscheck ausgestellt

Allen Ernstes kann doch überhaupt keine Rede davon sein, dass die Union die Tarifautonomie geschützt und gesetzliche Mindestlöhne verhindert habe. Vielmehr hat sie die Tarifautonomie zu Grabe getragen und allen Branchen einen Blankoscheck ausgestellt: Liegt die Tarifbindung über 50 Prozent, kommt der Mindestlohn über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Liegt die Tarifbindung unter 50 Prozent oder bei null, greift das Mindestarbeitsbedingungsgesetz (Mia). Das eine Mal hilft das Parlament, das andere Mal die Regierung, Lohnunterschranken einzuziehen und den Arbeitsmarkt nach unten zu verriegeln. Soll man da nicht von gesetzlichen Mindestlöhnen sprechen?

Video: Mindestlohn und keine Ende

Die Hürden für solche Mindestlöhne hat die Union Schritt für Schritt beiseitegeräumt. Eigentlich sollte das Entsendegesetz die Lohnkonkurrenz durch ausländische Billiganbieter verhindern. Hat dies je eine Rolle gespielt? Hat die Union je den Nachweis von Arbeitsmarktverwerfungen verlangt? Tarifliche Mindestlöhne setzen außerdem ein öffentliches Interesse voraus. Auch hiernach fragt schon lange niemand mehr; es herrscht betretenes Schweigen. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit? Es wird vom Staat mit Füßen getreten, wenn künftig über das Entsendegesetz nicht nur eine Mehrheit der Minderheit, sondern über das Mia sogar eine Minderheit der Mehrheit ihre Tarifbedingungen aufzwingen kann. Das ist eine staatliche Zwangsbeglückung, die in der deutschen Tarifgeschichte ihresgleichen sucht.

Das 50-Prozent-Quorum ist keine Sicherung

Noch mag die Union darauf verweisen, einige Sicherungen eingebaut zu haben. Das 50-Prozent-Quorum zählt dazu jedenfalls nicht. Denn es kann mit Hilfe des Mia umgangen werden. Im Arbeitsministerium spricht man nicht ohne Stolz von einer „hundertprozentigen Handlungsoption für die Lohnfindung“. Die Mia-Rechtsverordnung wiederum soll zwar nicht allein vom Arbeitsminister, sondern vom gesamten Kabinett beschlossen werden. Doch wer glaubt ernsthaft daran, dass die Union hier dem Druck der öffentlichen Meinung standhalten wird – von einem anders zusammengesetzten Kabinett nach 2009 ganz zu schweigen?

Mit jedem Tag wird klarer, dass die SPD erst im Koalitionsausschuss Mitte Juni, dann in der Kabinettsklausur Ende August einen glatten K.-o.-Sieg davongetragen hat. Das Einzige, was die Union verhindert hat, ist die gesetzliche Einheitslösung. Soll man ihr dafür auf die Schulter klopfen, dass sie, um das kleinste ökonomische Übel zu verhindern, zwei größere Übel ermöglicht hat? Den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn hätte man wenigstens mit der fiskalischen Notwendigkeit, die Aufstockungspflicht des Staates zu begrenzen, begründen und ihn durch eine Kopplung an das Existenzminimum dem Zugriff der Politik entziehen können. Ein so abgeleiteter Einheits-Mindestlohn von etwa 4,50 Euro je Stunde hätte die Beschäftigungschancen weder zerstört noch verbessert, aber zumindest die Verantwortlichkeiten transparent gemacht. Keine Partei, die an der Lohnschranke herumhantieren will, hätte sich dann noch feige hinter den Tarifparteien verstecken können.

Schadensbegrenzung, ohne Erfolg

Die Union hat es von Anfang an versäumt, in der Mindestlohndebatte hart zu bleiben. Jetzt versucht sie sich in der Schadensbegrenzung, ohne Erfolg. Auch eine Umkehr ist nicht mehr möglich. Vor einem halben Jahr noch hätte sie vielleicht die Debatte beenden können, indem sie der SPD einen gesetzlichen Mindestlohn zugesteht. Nun aber würden ihn die Sozialdemokraten nur noch als willkommenes Zubrot werten und die Union gleichwohl Branche für Branche vor sich hertreiben. Was jetzt sichtbar wird – zehn Euro als Mindestlohn-Richtschnur – ist nur der Anfang allen Übels; das dicke Ende kommt erst noch, wenn auch die letzten weißen Flecken im Tarifregister geschlossen sind. Dann wird sich die Union fragen müssen, wozu sie den Sozialdemokraten die Hand gereicht hat. „Ich glaube, dass die Menschen ein sehr feines Gespür dafür haben, dass man durch eine falsche Politik auch Arbeitsplätze in Gefahr bringen kann“, hat die Bundeskanzlerin erklärt. Sie kann nur hoffen, dass dies nicht eintritt. Gerade jene Partei, die sich ungeniert als Verteidiger der Tarifautonomie rühmt, hat diese hemmungslos preisgegeben.

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