18.11.2010 · Fischer-Kommission beklagt sich über den Aktenzugang, geht aber selbst schludrig mit Belegen um / Von Rainer Blasius
Die Unabhängige Historikerkommission des Auswärtigen Amts (AA), eingesetzt Mitte 2005 von Bundesaußenminister Fischer, kann sich "letztlich nicht sicher" sein, "wirklich alle für ihre Arbeit wesentlichen Unterlagen zu Gesicht bekommen zu haben; dies gilt insbesondere für die erst zu einem sehr späten Zeitpunkt zugänglich gewordenen und noch nicht deklassifizierten VS-Sachen". Dies wird als "Nachwort und Dank" im Buch "Das Amt und die Vergangenheit" verkündet. Bei einem solchen Unsicherheitsfaktor hätte die Kommission eigentlich auf eine Buchveröffentlichung verzichten und stattdessen einen Zwischenbericht als PDF-Datei vorlegen müssen.
Weil das Thema "Aktenzugang" als mediale Begleitmusik zur Buchpräsentation eine beachtliche Rolle spielte, empfiehlt sich ein kurzer Blick zurück in die lange Geschichte des Politischen Archivs des AA. Die Kriegsschuldfrage ist jedem, der sich mit der Außenpolitik Anfang des 20. Jahrhunderts beschäftigt, geläufig. Mit ihr hatte sich das AA und sein 1920 gegründetes Archiv auseinanderzusetzen. Es galt, die Politik der Reichsleitung in der Juli-Krise 1914 (und davor) als friedfertig hinzustellen, weil es im Artikel 231 des Versailler Vertrags hieß: "Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben." Hauptsächlich aus den Beständen des Archivs entstand in den zwanziger Jahren die Edition "Die Große Politik der Europäischen Kabinette". Fast 16 000 Dokumente aus den Jahren 1871 bis 1914 wurden in 54 Teilbänden publiziert. Die Sammlung bildet die maßgebliche Grundlage für jede Beschäftigung mit der kaiserlichen Außenpolitik - trotz mancher Kritik an ihrer selbsteingestandenen politischen Absicht und an Auslassungen.
Als nach dem Untergang des "Dritten Reichs" die Westalliierten 1948 die verschont gebliebenen AA-Bestände ins englische Buckinghamshire ausflogen, war in Washington und London die Entscheidung gefallen: Die "Akten zur deutschen auswärtigen Politik" (ADAP) von 1918 bis 1945 sollten als Edition einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Seit April 1947 nahm Frankreich am Projekt teil. Das AA in Bonn, wo Anfang 1959 der letzte Aktenrücktransport aus England eintraf, beteiligte sich seither an der Edition. Als die ADAP 1995 abgeschlossen wurde, lagen 25 000 Dokumente in 75 Teilbänden vor.
Den Schwerpunkt bildete zunächst die deutsche Verantwortung für die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges und für die rassenideologische Vernichtungspolitik. So erschienen seit 1950 die Teilbände über die Jahre 1937 bis 1941. Von 1969 an folgten die Bände über 1941 bis 1945. Hier beziehen sich laut Register 183 Schriftstücke ausschließlich auf die "Judenfrage", also die Rolle des AA bei der Verfolgung und Vernichtung des europäischen Judentums. Noch vor Abschluss der ADAP plante man die "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland" (AAPD). Zum 40. Geburtstag der Bundesrepublik erschienen 1989 zwei Pilotbände über "Adenauer und die Hohen Kommissare". Indem sich das AA entschloss, die Publikation mit dem Jahr 1963 beginnen zu lassen und im Jahresrhythmus fortzusetzen, macht es seit Herbst 1993 seine Bestände zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also nach der international üblichen Sperrfrist von 30 Jahren, zugänglich. Mittlerweile hat das mit der Edition beauftragte Münchener Institut für Zeitgeschichte 48 Teilbände (samt Pilotbänden) mit rund 8400 Dokumenten vorgelegt, und zwar für den Zeitraum 1963 bis 1979 sowie 1949 bis 1953.
Warum blendet das Buch "Das Amt" die Entstehungs- und auch Wirkungsgeschichte solcher Editionen aus? Warum findet sich nur in seltenen Fällen im Anmerkungsteil der Hinweis auf das eine oder andere längst gedruckte Dokument in den ADAP oder in den AAPD? Dazu stellt der Erlanger Zeithistoriker und AAPD-Mitherausgeber Gregor Schöllgen gegenüber dieser Zeitung fest, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fischer-Kommission "ihre Quellen so gut wie nie nach den für jedermann zugänglichen Aktenwerken des Auswärtigen Amtes zitieren. Stattdessen werden selbst die in den ADAP veröffentlichten Schlüsseldokumente durchweg nach den Originalen im Auswärtigen Amt beziehungsweise nach den Kopien der Originale in Yad Vashem zitiert." So entstehe der Eindruck, das AA "habe der Öffentlichkeit seine Geschichte jahrzehntelang konsequent vorenthalten. Das alles kann man so oder so lesen: als Absage an die Maximen wissenschaftlicher Redlichkeit, als Zweifel an der Kompetenz der Herausgeber der ADAP, als Kompliment an die Gewissenhaftigkeit der Mitarbeiter des Politischen Archivs; oder als Aufforderung an die Adresse der an der Geschichte des Auswärtigen Amtes Interessierten, die Finger von dessen Editionen zu lassen. Ein Tor, wer sich für diese Leseweise entschiede." Jedenfalls lässt sich leicht feststellen, dass ähnlich mit der Sekundärliteratur umgegangen worden ist.
Die Mitwirkung an nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist deutschen Diplomaten bereits im "Wilhelmstraßen-Prozess" 1948/49 nachgewiesen sowie später durch die ADAP und durch die zeithistorische Forschung herausgearbeitet worden. Das Wissen in der Wilhelmstraße und in den Auslandsvertretungen über den Holocaust war im Zweiten Weltkrieg weit verbreitet. Dies ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit zu rufen ist sicherlich ein Verdienst der Publikation "Das Amt".
Um den Anteil des alten Auswärtigen Dienstes an der Entschlussbildung zur Judenvernichtung zu bestimmen, schreibt jetzt die Fischer-Kommission: "An der Entscheidung über die ,Endlösung' war die Spitze des Auswärtigen Amts direkt beteiligt. Das Schicksal der deutschen Juden wurde am 17. September 1941 besiegelt: An diesem Tag fand ein Treffen Hitlers mit Ribbentrop statt. [...] Was im Zusammenhang mit dem Madagaskar-Plan bereits erkennbar gewesen war, setzte sich nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 fort: Das Auswärtige Amt ergriff die Initiative der Lösung der ,Judenfrage' auf europäischer Ebene." Eine klare These - doch nicht durch Quellen belegt. Wurde hier einfach nur eine Anmerkung vergessen? Trifft hier etwa das Politische Archiv eine Schuld, weil Archivare den Mitarbeitern der Fischer-Kommission eine "wesentliche Unterlage" vorenthielten? Man wird wohl annehmen dürfen, dass die Herausgeber der ADAP ein Schriftstück, wonach das Schicksal der Juden bei einem Treffen Hitlers mit Ribbentrop "besiegelt" worden sei, in ihrer Edition publiziert hätten. Lässt sich die Begegnung inhaltlich nur durch Quellen außerhalb der AA-Bestände näher bestimmen?
Nun will niemand behaupten, dass es sich hier lediglich um eine besondere Form von gefühlter historischer Nähe handeln könnte. Immerhin findet sich in dem vortrefflichen Erstling von Christopher Browning von 1978 "The Final Solution and the German Foreign Office" (deutsche Übersetzung 2010) nichts zu dieser These der Kommission, wohl aber in der Studie "Die Entfesselung der ,Endlösung'" von 2003. Hier erwähnt Browning mit Hinweis auf den Dienstkalender Heinrich Himmlers und einen Aufsatz des Historikers Peter Witte von 1995, dass "Ribbentrop nachmittags mit Hitler und abends mit Himmler" zusammengekommen sei: "Infolge dieser Besprechungen scheint Hitler zu der grundsätzlichen Entscheidung gelangt zu sein, die wenige Wochen zuvor noch verschobene Deportation der ,Reichsjuden' in Gang zu setzen. Offensichtlich wurden weder Ribbentrop noch Rosenberg darüber informiert, obwohl beide Einfluss auf den Entscheidungsprozess genommen hatten." Browning fragt sich, was zu "dieser entscheidenden Wende" geführt habe. Die "Vorschläge und Demarchen des Ost- und des Außenministeriums" könnten "allenfalls der Anlass für Hitlers Entscheidung gewesen sein", während der "euphorischen Siegesstimmung" großer Einfluss zukomme.
Vielleicht ist aus solchen quellenkritisch äußerst diffizilen Betrachtungen des bedeutenden Holocaust-Fachmanns einfach nur eine grobe publikumswirksame Schlussfolgerung gezimmert worden. Jedoch trägt das Politische Archiv keine Verantwortung - also keine "Archivschuld" - dafür, dass einzelne Mitarbeiter der Kommission schludrig mit Belegen umgehen. Und vielleicht dienen Kritik und Unterstellungen an die Adresse des Berliner Archivs nur als vorsorgliche Ablenkung und Rückversicherung für eventuelle eigene Fehler. Entscheidend ist jedenfalls immer, ob Gesehenes zunächst zu Gelesenem und später zu Verstandenem wird.