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Deutschland und Europa Von der Verfassung abhängig

 ·  Mit dem Ruf nach neuen Verfassungsrichtern reagieren einzelne Politiker auf das gerade erst verkündete Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag. Sie wollen künftigen Lissabon-Urteilen vorbeugen. Durch die Richterwahl geht das nicht.

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Ist das jetzt die „Germanisierung Europas“, wie ein hoher Beamter es nennt? Oder zeigt das Karlsruher Lissabon-Urteil den „Machtmissbrauch“ des Bundesverfassungsgerichts, wie es ein wichtiger Politiker formuliert? Die Empörung ist unter der Hand groß, auch wenn sie nicht offen geäußert wird. Nach der europäischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der Karlsruher Rechtsprechung hierzu konnte die Lissabon-Entscheidung der Bundesverfassungsrichter nicht wirklich überraschen.

Es mag sein, dass amtlicherseits niemand einen europäischen Bundesstaat will. Und es stimmt: Die Karlsruher Terminologie stammt zum Teil aus dem 19. Jahrhundert. Es geht aber weniger um Begriffe, sondern um das, was an staatsrechtlichem Denken, an Vorstellungen und Zielsetzungen dahinter steht.

Ein „vereintes Europa“

Schon ein Blick in die Präambel des Grundgesetzes offenbart das Ziel eines „vereinten Europa“. Wie auch immer das aussehen soll - das Bundesverfassungsgericht lässt alles offen, lässt alles zu. Also auch, dass Deutschland sich einem Bund anschließt, in dem es nur noch abhängiges Glied eines europäischen Gebildes ist, das aus eigener Macht verbindlich übergeordnetes Recht setzen kann. Wie sollte Karlsruhe das auch verhindern können, wenn sich der Gesetzgeber und die Regierung dafür entscheiden? Das Gericht fordert allerdings, dass über diesen Schritt, der sich freilich aus vielen Tippelschritten zusammensetzen wird, der Verfassungsgeber, der Souverän, das Volk befinden muss.

Es mag als oberlehrerhaft erscheinen, wie die Verfassungsrichter einzelne Politikfelder aufzählen: Hier müssen die Abgeordneten jedenfalls genauer hinschauen. Sie werden in die Pflicht genommen. Klar ist: Im System der Bundesrepublik, in dem die Regierung von einer Parlamentsmehrheit getragen wird, wird sich in der Praxis wohl gar nicht so viel ändern. Es ist schon bemerkenswert, dass manche Parlamentarier auf die Karlsruher Entscheidung so reagieren, als gehörten sie der Regierung an. Dies zeigt nur, dass die Ziele von Exekutive und jedenfalls der maßgeblichen Mehrheit des Parlaments in der Regel deckungsgleich sind.

Verantwortung für die europäische Integration

Man wird sich nun, wie vom Verfassungsgericht verlangt, auf ein neues Begleitgesetz einigen, um der wieder einmal angemahnten, von vielen Abgeordneten nicht so recht gewollten Verantwortung des Bundestages für die europäische Integration gerecht zu werden. Diese Verantwortung wird nämlich immer wieder eingefordert werden: von der Öffentlichkeit und - theoretisch - von jedem einzelnen Bürger.

Denn jeder hat seit dem Maastricht-Urteil des Verfassungsgerichts von 1993 die Möglichkeit, unter Berufung auf sein Wahlrecht zum Deutschen Bundestag in Karlsruhe überprüfen zu lassen, ob der Volksvertretung noch wesentliche Rechte verbleiben. Dass dieses Klagerecht auch missbraucht werden kann und werden wird, ist klar. Karlsruhe wird Wege finden müssen, Klagen, die auf Anhieb als unzulänglich frühzeitig zu erkennen sind, frühzeitig abzuwehren.

Berufung auf das Grundgesetz

Das Lissabon-Urteil ist ein neuer Belastungstest für das Verfassungsgefüge. Das Bundesverfassungsgericht kann seine Urteile, anders als jedes Amtsgericht, nicht mit bereitstehenden Mitteln durchsetzen. Es lebt von seiner Akzeptanz. Mit dem Lissabon-Urteil hat es seine einzigartigen Befugnisse wieder einmal ausgekostet. Aber jedes Karlsruher Urteil muss im gesamtstaatlichen Interesse befolgt werden.

Helmut Kohl und Joseph Fischer haben gemeinsam, dass sie Europa als ein Projekt weiser Männer ansahen, die gefälligst nicht gestört werden dürfen. Dabei wird übersehen, dass es die Richter in Karlsruhe gibt. Sie haben vom Verfassungsgeber die Aufgabe erhalten, notfalls sogar einstimmige Beschlüsse von Regierung, Bundestag und Bundesrat außer Kraft zu setzen. Natürlich unter Berufung auf das Grundgesetz.

Blick auf Europa

Freilich: Die Richter sind vom Gesetzgeber abhängig. Er könnte sogar ihre künftigen Befugnisse beschneiden. Oder sie dazu zwingen, Zweifelsfragen hinsichtlich der EU künftig dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das fordern jetzt einige Wissenschaftler, darunter jene, die im Lissabon-Verfahren die Bundesregierung und den Bundestag mit nicht durchschlagendem Erfolg vertreten haben. Der Vorschlag ist grundsätzlich legitim, wirkt aber gerade jetzt höchst unsouverän: Eine gesetzliche Gängelung des Gerichts als Antwort auf ein gerade erst verkündetes Urteil.

Zumal noch nicht klar ist, wie sich wirklich das Verhältnis zum Luxemburger Gerichtshof entwickelt. Immerhin hat Karlsruhe die Lehre vom „ausbrechenden“ europäischen Rechtsakt, der dann keine Gültigkeit entfalte, gerade nicht weiterverfolgt. Mit der neuen Formel von der „Verfassungsidentität“ mag eine Kooperation mit dem Europäischen Gerichtshof sogar einfacher gelingen. Das sollte man abwarten - und schon gar nicht gleich nach neuen Verfassungsrichtern rufen. Auch mit derlei wollen einzelne Politiker auf das Karlsruher Urteil reagieren. Sollen künftig vermeintlich harmlose Jasager an das Verfassungsgericht gewählt werden? Auch das kann man später bitter bereuen - nicht nur mit Blick auf Europa.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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