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Deutscher Juristentag Gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes

23.09.2010 ·  Die Teilnehmer des Juristentags haben ihre Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgearbeitet: eine stärkere Reglementierung der Leiharbeit, einen gesetzlichen Mindestlohn und strengere Vorschriften für die Finanzmärkte.

Von Corinna Budras und Joachim Jahn, Berlin
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Die Mitglieder des Deutschen Juristentags haben sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Lockerung des Kündigungsschutzes und für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen.

In ihren Empfehlungen an den Gesetzgeber forderten sie zudem, die Leiharbeit stärker zu reglementieren. So soll es ihrer Ansicht nach nicht mehr möglich sein, mit Hilfe von Tarifverträgen die Gehälter der Zeitarbeiter unter die der Stammbelegschaft zu drücken (“Equal-Pay-Gebot“).

Arbeitsrecht

Die Beschlüsse des 68. Deutschen Juristentages sind von einiger Brisanz, weil der Gesetzgeber in den vergangenen 150 Jahren schon häufig seinen Empfehlungen gefolgt ist. Die Arbeit der arbeitsrechtlichen Abteilung war in den vergangenen Jahren allerdings überschattet von heftigen Machtkämpfen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. In diesem Jahr war die Stimmung jedoch weniger aufgeheizt. Einige Arbeitgebervertreter warnten zwar eindringlich vor den negativen Auswirkungen, die ein gesetzlicher Mindestlohn auf die Tarifautonomie und auf viele Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich haben könnte. Allerdings wurden sie klar überstimmt.

Die mehr als 300 Mitglieder in der Abteilung Arbeitsrecht waren zudem dagegen, die geringfügige Beschäftigung weiter auszudehnen, wie es die schwarz-gelbe Regierung beschlossen hat. Sie forderten statt dessen, die derzeit bestehende Abgabenpriviligierung der Minijobs mit einem Einkommen von bis zu 400 Euro abzuschaffen. Derzeit sind diese Arbeitsverhältnisse weitgehend von Sozialabgaben und Steuern befreit, um die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen oder im Gaststättengewerbe zu fördern.

Berufsrecht

In der Frage einer Neuordnung der Freien Berufe haben sich die Juristen in der Arbeitsgruppe Berufsrecht gegen eine Lockerung der strengen Regulierung ausgesprochen. Damit unterlagen in der Abstimmung die Befürworter einer Öffnung, die sich davon zusätzliche Marktchancen für ihren Berufszweig erhofften. Besonders die Anwälte müssen sich schon seit Jahren einem wachsenden Wettbewerb auch aus dem Ausland stellen. Die Juristen plädierten dafür, Anwälte, Apotheker, Ärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch weiterhin stärker in der Werbung einzuschränken als die meisten anderen Berufsgruppen. Für sie seien die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreichend, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden. Zudem soll Freiberuflern nach ihrer Vorstellung auch künftig die Gelegenheit verwehrt bleiben, Kapital- oder Personengesellschaften wie die GmbH & Co KG zu gründen. Außerdem sollen externe Kapitalgeber keine Anteile an einer Kanzlei erwerben können. Damit sind Advokaten auch künftig vornehmlich auf Bankkredite zur Anschubfinanzierung angewiesen.

Finanzmärkte

Unter den Wirtschaftsrechtlern haben sich diejenigen deutlich durchgesetzt, die eine Rückkehr zu einer strengeren Regulierung der Finanzmärkte verfechten. Die Empfehlungen des Juristentags gingen in einigen Punkten noch über die Serie von Gesetzen hinaus, die jüngst verabschiedet wurden oder bereits geplant sind. Es wurde empfohlen, für Banken eine spezielle Fusionskontrolle ins Kartellgesetz aufzunehmen, um dem Entstehen von „systemrelevanten Unternehmensstrukturen“ durch Zusammenschlüsse entgegenzuwirken. Im äußersten Fall sollen Geldinstitute sogar entflochten werden. Mit Blick auf die Landesbanken rät der Juristentag, die Landtage müssten ihre Rolle strenger bestimmen und den Aufsichtsräten mehr Fachkunde abverlangen. Geschäftszweige, die allein auf Rendite ausgerichtet seien, seien abzuwickeln oder zu privatisieren.

Wichtige Finanzinstitute wollen die Juristen zu mehr Eigenkapital verpflichten. Bei Verbriefungen wird ein größerer Selbstbehalt verlangt, um Verantwortung und Haftung zusammenzuführen. Standardisierte Derivate dürfen nach dem Willen der Tagungsteilnehmer nur noch über Börsen oder „zentrale Kontrahenten“ gehandelt werden. Bonuszahlungen sollten bei Misserfolgen auch dann zurückverlangt werden, wenn die Anstellungsverträge dies nicht vorsehen. Unterstützung bekam die Regierungskoalition für ihr Vorhaben, ein eigenes „Reorganisationsverfahren“ für Finanzinstitute einzuführen.

Erbrecht

Im Erbrecht rang sich der Juristentag nur zu moderaten Änderungsvorschlägen für das geltende Recht durch.

So sollen Schenkungen generell auf den späteren Pflichtteil angerechnet werden. Auch Schwiegerkinder oder Lebensgefährten sollten einen Ausgleich für unentgeltliche Pflegeleistungen erhalten.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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