07.04.2008 · Die Bundesregierung sieht sich nicht verstrickt in die Gaddafi-Affäre. Selbst wenn deutsche Polizisten und Soldaten den Auftrag hatten, den Sicherheitsapparat des libyschen Diktators zu schulen, habe Berlin damit nichts zu tun. Das sehen nicht alle in der Unionsfraktion so.
Von Wulf Schmiese, BerlinDie Bundesregierung sieht sich nicht verstrickt in die Gaddafi-Affäre. Selbst wenn deutsche Polizisten und Soldaten den Auftrag hatten, den Sicherheitsapparat des libyschen Diktators zu schulen, habe Berlin damit nichts zu tun, sei doch das Schulungsprogramm ausschließlich auf die „private Aktion eines kommerziellen Anbieters“ zurückgegangen.
Mit diesen Worten verteidigt Regierungssprecher Wilhelm die rot-grüne Vorgängerregierung. Die Union widerspricht: Die Regierung Schröder habe es abgelehnt zu handeln. Sie habe schon 2004 Vorschläge der Union – unterzeichnet auch von Angela Merkel – und 2005 der FDP zurückgewiesen.
„Umgehende und lückenlose Aufklärung“ fordert nun der Unions-Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). „Insbesondere die Rolle des Auswärtigen Amtes und seiner Amtsträger im Ausland sowie des damaligen Bundeskanzleramtes gilt es zu ermitteln“, droht er dem jetzigen Koalitionspartner SPD.
Guttenberg ist noch immer verärgert über die Arroganz, mit der Schröders Kanzleramt, geleitet von Kanzleramtschef Steinmeier (SPD), und das vom Grünen-Politiker Fischer geführte Auswärtige Amt Hinweise abtaten, die er und weitere Außenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion gaben: „Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen kontrollieren“ war ihr Antrag im Bundestag überschrieben (Drucksache 15/3808).
Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, „die Registrierung von privaten Sicherheitsunternehmen einzuführen und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu verpflichten“. So hätte deutschen Beamten erschwert werden können, sich unbemerkt zusätzlich in den Dienst Libyens zu stellen. Doch hatte die rot-grüne Parlamentsmehrheit den Unions-Vorstoß vor vier Jahren abgelehnt. Ebenso scheiterte die Forderung, ein „Lizenzierungssystem für militärische Dienstleistungen für Unternehmen einzuführen“, was die Kontrolle weiter hätte vereinfachen können. Zurückgewiesen wurde auch eine von CDU und CSU geforderte „Selbstregulierung der Sicherheitsunternehmen durch einen Verhaltenskodex“, worin etwa hätte stehen können, welchen Regimen nicht gedient werden darf.
Die Ablehnung dieser Vorschläge durch die rot-grüne Bundesregierung erscheine „angesichts der nun aufgedeckten Vorgänge in neuem Licht“, sagt Guttenberg. „Es wäre bemerkenswert, sollte die damalige Bundesregierung zum Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags Kenntnis von entsprechenden Auslandstätigkeiten aktiver deutscher Soldaten und Beamter gehabt haben.“
Soweit heute bekannt ist fanden die Schulungen während der Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel statt. Guttenberg vermutet jedoch, dass die Vorgängerregierung nicht arglos versäumt hat, Kontrollfilter einzubauen: „Es wäre ein beispielloser Skandal, sollte die Regierung Schröder tatsächlich versucht haben, solch zweifelhafte neue Instrumente deutscher Außenpolitik außerhalb der Kontrolle des Parlaments zu entwickeln.“
Die rot-grüne Bundesregierung hielt trotz vorgetragener Zweifel der Opposition den internationalen Rechtsrahmen für ausreichend, innerhalb dem Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen staatliches Gewaltmonopol brechen können. Die FDP stellte dazu 2005 eine Große Anfrage (Drucksache 15/4720). Der Katalog von 65 Fragen wurde zwar wortreich beantwortet: „Die Bundesregierung steht Initiativen sowohl auf internationaler wie auf nationaler Ebene, die eine effektive Kontrolle von Tätigkeiten privater Sicherheitsfirmen zum Ziel haben, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber“, heißt es in der Antwort vom Juni 2005 (Drucksache 15/5824).
Doch konkret stellte für die Bundesregierung das Völkerrecht „einen ausreichenden rechtlichen Rahmen dar, um die Probleme, die auf dem Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten beruhen, umfassend völkerrechtlich beurteilen zu können“. Die Regierung Schröder begründete auch, warum sie eine Registrierung der damals rund 2500 privaten Sicherheitsfirmen ablehne: Das würde „einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit bedeuten, ohne dass die Aussicht besteht, dadurch ungewollte Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen in Drittstaaten zu erschweren oder zu unterbinden“.
Spätestens jetzt sei es an der Zeit, fordert Guttenberg nun von der Regierung Merkel, die eigenen Forderungen aus Oppositionstagen umzusetzen.