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Der Teppich des Ministers BND-Agentin mit „Helfersyndrom“?

 ·  Der Teppich des Ministers Niebel wirft komplexe Fragen auf: Ist das Kabuler Botschaftsgelände deutsches Territorium und hätte deswegen der Händler Einfuhrzoll zahlen müssen?

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Um Licht auf den Teppich des Ministers Niebel zu bringen, werden auf höchster Ebene inzwischen immer mehr Berichte erstellt, Mails und Faxe verschickt. Es geht um den kollegial-hilfsbereiten Transport eines afghanischen Teppichs sowie um dessen (versäumte?) Anmeldung beim deutschen Zoll.

Zu klären sind komplexe Fragen, etwa die, ob das Kabuler Botschaftsgelände, wo Niebel den Teppich erwarb, nach internationalem Recht deutsches Territorium sei und Niebel in diesem Sinne gar nicht „im Ausland“ eingekauft habe. Demnach hätte höchstens der Teppichhändler einen Einfuhrzoll entrichten müssen, als er mit dem Webwerk die Botschaft betrat. Eventuell stellt sich die Zollfrage auch gar nicht, denn nach Artikel 11 Absatz 1 der EG-Verordnung Nr. 732/2008 sind Zollregelungen, so entnimmt man einer vertraulichen Expertise, für bestimmte Waren aus besonders armen Ländern „vollständig ausgesetzt“.

„Ein persönliches Verhältnis“

Aus dem BND wird ans Kanzleramt berichtet, dass mehre Mitarbeiter der BND-Präsidenten-Delegation gewusst hätten, dass es sich um einen privaten Teppich gehandelt habe. Im Flugzeug des BND-Präsidenten Schindler befand sich außerdem noch ein Teppich, den wiederum Schindler selbst geschenkt bekommen hatte und danach nicht behalten, „sondern im BND abgegeben“ hat. Versteuert?

In Kabul habe eine BND-Mitarbeiterin „die Idee entwickelt, den Teppich mit nach Deutschland zu nehmen“. Wie die Frau darauf kam, wird unter Punkt 9 der dienstlichen Erklärung erörtert: Das sei nur dadurch zu erklären, dass diese Mitarbeiterin „ein persönliches Verhältnis“ zu einem Referenten von Niebels Ministerium habe, „das ich nicht beurteilen kann (Helfersyndrom)“.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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