01.08.2007 · Jetzt wird's ernst: In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind Rauchverbote in Kraft getreten. Der FAZ.NET-Flash zeigt, wo das Rauchen wann verboten wird, was für Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen.
In drei Bundesländern wird es heute ernst: Nichtraucherschutzgesetze verbieten ab sofort das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen. In Baden-Württemberg und Niedersachsen darf in Restaurants, Kneipen, Krankenhäusern, Schulen, Behörden, Sport- und Kultureinrichtungen nicht mehr gequalmt werden. Mecklenburg-Vorpommern untersagt das Rauchen in Kliniken, Schulen und Behörden - in Gaststätten gilt noch eine Gnadenfrist bis 2008. Weitere Bundesländer planen Rauchverbote oder haben sie sogar schon beschlossen.
Der Griff zur Zigarette wird nun immer umständlicher: Raucher müssen in abgetrennte Nebenräume ausweichen, wo Ausnahmeregelungen das zulassen. Oder sie müssen ins Freie ziehen, denn in Diskotheken gilt das Rauchverbot vielerorts absolut. In Festzelten drücken viele Bundesländer dagegen ein Auge zu. So darf auch auf dem Münchener Oktoberfest weiter geraucht werden.
Flickenteppich von Verboten
In Hannover wird dagegen jetzt ernst gemacht. Auf dem Flughafen werden die „Raucherinseln“ in den Terminals abmontiert. Wer dann noch qualmen will, muss ins Freie umziehen, wo zusätzliche Aschenbecher aufgestellt werden. Mitarbeitern des Flughafens werden Nichtraucherseminare angeboten.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) wollte ursprünglich weitergehende Ausnahmen vom Rauchverbot gelten lassen. So sollte das Rauchen in kleinen Kneipen mit nur einem Raum erlaubt bleiben. Unter öffentlichem Druck musste Wulff aber einlenken. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga rechnet in solchen Lokalen mit erheblichen Umsatzeinbußen.
Die Regelungen zum Nichtraucherschutz sind in allen Bundesländern unterschiedlich. Auf ihrem Treffen im März in Berlin konnten sich die Ministerpräsidenten zwar auf ein weitgehendes Rauchverbot, nicht aber auf dessen Details verständigen. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich von Verboten, Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen. Unterschiedliche Regeln über Bußgelder für Rauchsünder komplettieren das Durcheinander. Wo das Rauchen wann verboten werden soll, zeigt der FAZ.NET-Flash: Die Rauchverbote der Länder.
Geldbußen von 5 bis 5000 Euro
Wer etwa in Brandenburg trotz Verbots den Glimmstengel entzündet, soll in Zukunft mit 5 bis 100 Euro zur Kasse gebeten werden. In Sachsen sieht der aktuelle Gesetzentwurf sogar eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro vor. Aber wie die Rauchverbote überhaupt durchgesetzt werden sollen, bleibt noch unklar.
In den meisten Ländern werden auch Wasserpfeifen-Bars vom Rauchverbot umfasst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt schon seit längerem, dass über den aromatisierten, kalten Rauch zum Teil größere Schadstoffmengen etwa von Teer, Kohlenmonoxid oder Arsen aufgenommen würden als über filterlose Zigaretten.
Umstritten sind nach wie vor die Raucherzimmer, in denen der blaue Dunst in vielen Bundesländern noch geduldet wird. Denn hier sammeln sich mit dem Qualm die Giftstoffe. Das Kneipenpersonal, das in Raucherräumen bedient, ist einer um ein Vielfaches erhöhten Schadstoffkonzentration ausgesetzt. Dabei sollten die Nichtraucherschutzgesetze ja vor allem die Angestellten in der Gastronomie vor Gesundheitsgefahren schützen.