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Der Fall Wallraff ist die Nagelprobe

 ·  Jetzt müssen die westdeutschen Stasi-Verstrickungen endlich ans Tageslicht

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Für die Stasi-Aufarbeitung in Deutschland war der Mittwoch ein historischer Tag: Zum ersten Mal seit der Liquidierung des DDR-Staatssicherheitsdienstes erhielt die Öffentlichkeit Einblick in die Kartei mit seinen Agenten in der Bundesrepublik. Sie belegt, daß der Schriftsteller Günter Wallraff von 1968 bis zum Ende der DDR als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) registriert war. Ein mediales Erdbeben war die Folge.
Gebetsmühlenhaft war der Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren erklärt worden, alle DDR-Agenten in der Bundesrepublik seien enttarnt. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, sagte noch vor wenigen Wochen, spektakuläre Enthüllungen über West-Agenten seien nicht mehr zu erwarten. Nun mußte sie der Öffentlichkeit mitteilen, daß einer der bekanntesten Autoren der Bundesrepublik allem Anschein nach "aktiv für die Stasi tätig war".
Dreizehn Jahre hat es gedauert, bis die Akte "Rosenholz" geöffnet wurde. Während im Osten Deutschlands Tausende IM ihren Job verloren, genossen Stasi-Mitarbeiter in der alten Bundesrepublik eine seltsame Gnade der westdeutschen Geburt.
Die Sonderbehandlung der West-Spione begann schon während der Auflösung der Stasi. Der Zentrale Runde Tisch gestand der zuständigen Hauptverwaltung A (HVA) das Recht zu, sich unkontrolliert selbst aufzulösen. Auch nach den Wahlen im März 1990, als die CDU-geführte DDR-Regierung schon eng mit Bonn zusammenarbeitete, kümmerte sich niemand um das Stasi-Netz im Westen. Als die HVA im Juni 1990 ihr Archiv aufgelöst hatte, waren so gut wie alle Akten vernichtet.
Das Interesse, einen Schlußstrich zu ziehen, war damals allenthalben zu spüren. Als Innenminister setzte sich Wolfgang Schäuble für eine Amnestie ein. Die HVA-Generäle wollten den westdeutschen Diensten im Gegenzug ihr Wissen offenbaren. Eine öffentliche Aufarbeitung der westdeutschen Stasi-Verstrickungen war nicht erwünscht.
Um die West-IM kümmerten sich damals nur die Vereinigten Staaten. Vermutlich gegen einen hohen Geldbetrag brachten sie die komplette Personenkartei der HVA an sich - und verschlossen sie in den Archiven der CIA. Obwohl laut Gesetz sämtliche Stasi-Dokumente der Gauck-Behörde zu übergeben sind, lagert die Kartei bis heute dort - ohne daß eine Bundesregierung je öffentlich dagegen Einspruch erhoben hätte. Immerhin durfte der Verfassungsschutz in der Aktion "Rosenholz" Anfang der neunziger Jahre nach Washington fahren und die Karteikarten von gut 1800 West-IM abschreiben. Auf dieser Basis ermittelte später auch die Bundesanwaltschaft gegen eine gleich hohe Zahl von Bundesbürgern. Auch jetzt trat man den Stasi-Mitarbeitern freilich mit Großmut entgegen, denn mehr als 90 Prozent der Verfahren wurden eingestellt. Die Amnestie, die im politischen Raum keine Mehrheit bekommen hatte, wurde so auf kaltem Wege in die Tat umgesetzt.
Gleichwohl wurden die Rosenholz-Unterlagen weiterhin wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Zwar waren die Abschriften schon 1993 der Gauck-Behörde übergeben worden, doch statt sie für die Aufarbeitung des westdeutschen Stasi-Netzes zu nutzen, sperrte man sie auch dort in den Panzerschrank. Die Folge war, daß selbst überführte Spitzenspione wie der Bonner SPD-Chef Rudolf Maerker von der Stasi-Akten-Behörde als unbelastet eingestuft wurden. Ohne Zugang zu den Rosenholz-Papieren verfestigte sich der Eindruck, die Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst sei ausschließlich ein Problem der Ostdeutschen.
Bürgerrechtler wandten sich deshalb schon 1998 an den damaligen amerikanischen Präsidenten Clinton und forderten, die Personenkartei der HVA nach Deutschland zurückzuführen. Ein Jahr später waren die Vereinigten Staaten tatsächlich bereit, die Unterlagen, kopiert auf mehreren hundert CDs, zurückzugeben. Doch als im März 2000 - Spionage für die DDR war inzwischen verjährt - die erste CD in Deutschland eintraf, unterlagen auch diese Daten plötzlich der Geheimhaltung. Mehr als drei Jahre vergingen, in denen die Akte "Rosenholz" weiterhin verschlossen blieb. Während die IM-Akten von DDR-Bewohnern großzügig über das Land verteilt wurden, sah sich die Aufarbeitung westdeutscher Verstrickungen unüberwindlichen Hindernissen ausgesetzt.
Seit dem 1. Juli hat sich die Lage geändert. Nachdem die Vereinigten Staaten die Geheimhaltung der Dateien aufgehoben haben, steht einer Nutzung rechtlich nichts mehr im Wege - wenn nicht neue Begründungen dafür gefunden werden, warum sie, entgegen dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, von Forschung und Medien nicht eingesehen werden können. In den Unterlagen sollen etwa 12000 westdeutsche Agenten registriert sein und 40000 ostdeutsche Helfer. Rund 2000 Westdeutsche, auf die man auch im Kriegsfall bauen wollte - darunter Günter Wallraff -, sind zusätzlich in einer Mobilisierungskartei aufgelistet. Die alte Bundesrepublik ist damit erstmals in geballter Form mit ihren Verstrickungen in die Diktatur der SED konfrontiert. Die bequeme Haltung, den Ostdeutschen bei der Aufarbeitung ihrer Vergangenheit zuzusehen, funktioniert nicht mehr.
Mit gutem Instinkt für die Ängste der westdeutschen Gesellschaft hat Wallraff vor der Lawine gewarnt, die durch die Öffnung der Akte "Rosenholz" auch anderen entgegenschlagen könnte. Zugleich machte er vor, wie man sich durch striktes Leugnen und Anrufung der Gerichte vielleicht doch noch aus der Affäre ziehen kann. Der Fall Wallraff wird damit zur Nagelprobe, ob die westdeutschen Stasi-Verstrickungen endlich aufgearbeitet werden - oder ob Ost und West weiterhin mit zweierlei Maß gemessen werden.
Der Autor ist Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und Verfasser des Buches "Die unterwanderte Republik. Stasi im Westen".

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 07.09.2003, Nr. 36 / Seite 2
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