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Demjanuk-Prozess Die Wunden sind nicht verheilt.

21.12.2009 ·  Im Demjanjuk-Prozess haben Angehörigen der in Sobibor Ermordeten ausgesagt. Der Angeklagte sitzt wie ein Fremdkörper im Gerichtsaal und schweigt. Seine mögliche Verurteilung wäre ohnehin symbolisch. Aber um wen sollte es hier gehen, wenn nicht um ihn und um seine Schuld?

Von Friedrich Schmidt, München
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Ruhiger ist es geworden im Verfahren gegen John Demjanjuk. Drängten sich zu Prozessbeginn vor drei Wochen am frühen Morgen weit über hundert Menschen in der eigens eingerichteten „Sammelzone Demjanjuk“ vor dem Münchner Strafjustizzentrum, von wo aus Fernsehteams live in alle Welt berichteten, fallen an diesem Montag dicke Schneeflocken auf die Pflastersteine des fast leeren Platzes.

Der dritte Prozesstag war wegen einer leichten Infektion des 89 Jahre alten Angeklagten ausgefallen. Doch für heute haben ihn die ärztlichen Sachverständigen für verhandlungsfähig befunden, für die gewohnten zweimal 90 Minuten. So kann Demjanjuk gegen zehn Uhr in den achteckigen Schwurgerichtssaal geschoben werden. Manche, die sich schon an den Anblick des zuletzt mal mit dem Rücken, mal frontal zum Publikum auf eine Krankenliege gebetteten Greises mit der Schirmmütze gewöhnt hatten, sind überrascht: Demjanjuk sitzt. In einem Rollstuhl, in einen grünen Parka gehüllt, über die Beine ist eine lachsfarbene Decke gebreitet.

Viel mehr ist über Demjanjuk, der während der gesamten Verhandlung die Augen hinter der silbrig umrandeten Brille geschlossen hält und sich manchmal die Lippen mit der Zunge befeuchtet, nicht zu sagen. Er mag der Angeklagte sein - doch wie die Hauptperson des Verfahrens vor dem Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor, die er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen März und September 1943 als „Hilfswilliger“ der SS geleistet hat, wirkt er nicht.

Wie ein Fremdkörper sitzt er im Saal und schweigt, neben ihm kauert die in Schwarz gekleidete Dolmetscherin, die für Demjanjuk alles ins Ukrainische, seine Muttersprache, übersetzt. Eine mögliche Verurteilung Demjanjuks, wenn er denn das Ende des bis Mai 2010 terminierten Prozesses erlebt, wäre ohnehin symbolisch. Aber um wen sollte es hier gehen, wenn nicht um ihn und um seine Schuld?

Dieser Montag jedenfalls gehört den Nebenklägern. Die meisten von ihnen stammen aus den Niederlanden; aus dem niederländischen Durchgangslager Westerbork waren die Transportzüge aufgebrochen, die ihre Familien nach Sobibor brachten, während Demjanjuk dort nach Ansicht der Anklage „an allen wesentlichen Stationen des Vernichtungsprozesses beteiligt“ war. Hier in München wollen sie ihnen einen letzten Dienst erweisen. Im Verfahren sagen die Nebenkläger als Zeugen aus - eine Geste der Justiz, denn sonst könnten sie nicht einmal ihre Reisekosten erstatten lassen. Auch ihre Aussagen über die Namen und Kosenamen, die Geburts- und Deportationsdaten und die Daten der Ermordung in Sobibor, die Erstickung in den Gaskammern des Lagers, erscheinen hier im Schwurgerichtssaal wie große Gesten gegenüber den Opfern des Holocausts, gegenüber ihren Verwandten und Freunden.

So wird erinnert an Ruth Eva Asch, „meine erste große Liebe“, wie Philip Jacobs sagt, der erste Nebenkläger, den der Vorsitzende Richter Ralph Alt aufruft. Der 87 Jahre alte, frühere Apotheker aus Amsterdam im dunkelblauen Anzug liest auf Deutsch eine Erklärung vor, berichtet, wie er seine Freundin in einem zionistischen Verein kennenlernte, kurz nachdem die Deutschen die Niederlande im Mai 1940 „überfluteten“. Als er erfuhr, dass Freunde von ihm im Konzentrationslager Mauthausen ermordet worden waren, gab ihm sein Vater 1500 Gulden, „damals viel Geld“. Jacobs floh über Belgien, Frankreich, Spanien, Curaao, Kanada, ging von dort nach Großbritannien, wo er bei der Royal Air Force diente. Seine Eltern und seine Freundin blieben zurück, wurden zunächst ins Lager Westerbork gebracht und dann nach Sobibor. „Deportiert und vergast“, sagt Jacobs und schluchzt. „Am 23. Juli 1943.“

Er sagt nicht: Damals war der Angeklagte Demjanjuk nach seinem Dienstausweis (den die Staatsanwaltschaft als tragendes Indiz einstuft) schon knapp vier Monate in Sobibor . Sondern er sagt: „Die Ereignisse von damals prägen alle Tage meines Lebens.“ Oft habe er Schuldgefühle, weil er seine Verwandten alleine gelassen habe. „Es gibt nicht einmal ein Grab“, sagt Jacobs. „Das Lager Sobibor ist eine schmerzhafte und ungeheilte Wunde.“ Seinem Anwalt gibt Jacobs etwas, auf dass er es den Richtern vorlege: „Ich zeige Ihnen noch ein Bild von meinen Eltern und meiner Ruth. All das zu meiner Geschichte. Ich danke Ihnen.“

Der nächste Nebenkläger, den Richter Alt als Zeugen aufruft, ist der 83 Jahre alte Robert Cohen. Vor seinen Eltern und seinem Bruder war er, als Jude, aufgegriffen worden. Sie kamen nach Westerbork und von dort, nach drei Tagen im Zug, in die Gaskammern von Sobibor. Er verbrachte 27 Monate in verschiedenen Konzentrationslagern, elf davon in Auschwitz-Birkenau. Im geradezu lässigen Tonfall von einem, der alles gesehen hat, berichtet er von drei Würsten, die er „organisiert“ und auf den „Totenmarsch, wie wir in Holland sagen“ mitgenommen habe, vom Kannibalismus auf den offenen Güterzügen im Schnee, von der Arbeit in den Stollen von Dora, wo die „Vergeltungswaffen“ hergestellt wurden und wo Cohen ein Lastwagen über die Finger der linken Hand fuhr.

Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch fragt Cohen nach einer „Judenpolizei“ im Lager Westerbork, wo Cohen auch einmal war. Von der habe er gelesen, sagt Busch, dass sie „schlimmer gewesen“ sei „als die Nazis“. Will sagen: Demjanjuk, ein ehemaliger Kriegsgefangener der Deutschen, musste Schlimmes tun, um sein Leben zu retten - andere haben es auch getan. Richter Alt, von diesem Misston offenbar peinlich berührt, besteht auf einer Nennung der Quelle. Verteidiger Busch sagt, er müsse keine Quelle nennen. Cohen zieht ihm den Stachel: Es habe keine „Judenpolizei“ gegeben, sondern nur einen jüdischen „Ordnungsdienst“ ohne jede Weisungsbefugnis, überhaupt sei man in Westerbork (noch) nicht geschlagen oder erniedrigt worden. Als Cohen den Zeugenstand verlässt, knöpft er sein Sakko zu und geht federnden Schrittes zu seinem Platz.

Es sagen an diesem Montag noch mehrere Nebenkläger aus, berichten vom Untertauchen, Aufwachsen bei Pflegefamilien, letzten Karten der Eltern und Großeltern, Benachrichtigungen des Roten Kreuzes, mitunter erst nach Jahren, über deren Erstickungstod in Sobibor. Am Nachmittag folgt Demjanjuk von einem eigens aufgebauten Bett aus der Verhandlung. Er schweigt und wird weiter schweigen; das Gericht wird womöglich dereinst beurteilen müssen, wie viel von all diesem Leid dem Mann mit der Schirmmütze zuzurechnen ist. Zunächst einmal lehnt es alle Anträge der Verteidigung, das Verfahren einzustellen oder auszusetzen um weitere Akten beizuziehen, ab.

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Jahrgang 1980, Redakteur in der Politik.

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