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Demjanjuk vor Gericht In deutschen Diensten

30.11.2009 ·  Das Strafverfahren gegen den 89 Jahre alten John Demjanjuk, der bei der Ermordung von mehr als 27.000 Juden geholfen haben soll, ist womöglich nicht das letzte seiner Art. Jeder dieser Prozesse zeigt: Deutschland nimmt seine historische Verantwortung ernst.

Von Reinhard Müller
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Man ist versucht zu sagen: Das gibt es nur in Deutschland. Das Strafverfahren gegen den 89 Jahre alten gebürtigen Ukrainer, der bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden geholfen haben soll, ist nicht einzigartig. Und es ist gut möglich, dass es nicht das letzte seiner Art ist. Jeder dieser Prozesse ist ein Signal an Deutschland und die Welt: Das Land nimmt – wie wohl kein anderes – seine historische Verantwortung ernst.

Die konsequente Suche nach den Tätern von einst und Verfahren gegen hochbetagte Angeklagte sind die unausweichliche Folge der Entscheidung, die einstmals geltende Verjährung für Mord aufzuheben. Das war damals aus guten rechtsstaatlichen Gründen heftig umstritten, aber man stelle sich vor, es wäre anders gekommen. Zwischenzeitlich untergetauchte Massenmörder hätten noch Jahrzehnte unbehelligt unter uns leben können.

Kein Grund zu Hochmut

Doch gibt es – insbesondere für die Nachgeborenen – keinen Grund zu Hochmut und schrankenlosem Eifer. Weder die staatliche Justiz noch private Organisationen sollten sich mit dem Titel „Nazi-Jäger“ schmücken. Denn auch für die, denen schwerste Verbrechen vorgeworfen werden, gilt: Die Verantwortung für diese Untaten muss ihnen erst einmal in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachgewiesen werden. Sie müssen sich ordentlich verteidigen dürfen, sie müssen in der Lage sein, einer Hauptverhandlung zu folgen und sie können – ebenfalls wie jeder andere auch – nur in Haft genommen werden, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation allein, selbst wenn sie nachgewiesen sein sollte, macht eine Beweisaufnahme wegen des Massenmord-Vorwurfs nicht überflüssig.

Der Einwand der Verteidigung, hier solle ein Befehlsempfänger verurteilt werden, während die Befehlsgeber freigesprochen worden seien, weist nur darauf hin, dass es hier keine einfachen Antworten gibt. Ein Bundesminister sagte einst, die Ermordung der Juden sei nur möglich gewesen, solange die Front hielt. Und ein ehemaliger Bundespräsident wies jüngst darauf hin, dass er von Anfang an gewusst habe, dass der Krieg gegen Polen (an dem er teilnahm) ein Verbrechen gewesen sei.

Das alles gehört auch zur Geschichte des ukrainischen „Hilfswilligen“, der einst in schrecklichen deutschen Diensten stand – und dem Deutschland jetzt den Prozess macht.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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