11.07.2008 · Die Idee, den Neubau von Kernkraftwerken in Deutschland im Grundgesetz zu verbieten, ist der absurdeste Vorschlag, der seit langem die Atomdebatte bereichert hat. Denn die Verfassung ist nicht dazu da, die Politik vor den Wählern zu schützen.
Von Stefan DietrichDie Idee, den Neubau von Kernkraftwerken in Deutschland im Grundgesetz zu verbieten, ist der absurdeste Vorschlag, der seit langem die Atomdebatte bereichert hat. Sie läuft darauf hinaus, den Souverän in einer politisch strittigen Frage so zu binden, dass sie seinem Einfluss mittels Wahlzettel entzogen wird.
Zu Recht hat Gesine Schwan, die Präsidentschaftskandidatin der SPD, darauf hingewiesen, dass nicht einmal unser Wirtschaftssystem im Grundgesetz verankert ist. Und wenn es nach der Linkspartei geht, die deswegen gegen den Lissabon-Vertrag klagt, soll die Soziale Marktwirtschaft auch künftig nicht Verfassungsrang haben.
Aber der Atomausstieg, an dessen Weisheit die Wähler immer deutlicher zweifeln, soll ehernes Gesetz werden. Dass der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger darauf eingeht, zeigt auch bei ihm ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Wenn er darauf setzt, dass der Neubau von Kraftwerken dann „nur mit breitester Mehrheit“ beschlossen werden könne, hat er nicht verstanden, dass das Grundgesetz nicht dazu da ist, die Politik vor den Wählern zu schützen.