Auch der Datenschutz ist nicht mehr, was er einmal war. Das liegt daran, dass es den schwunghaften Datenhandel, der in letzter Zeit die Gemüter erregt und jetzt den Gesetzgeber auf den Plan ruft, früher in dieser Form nicht gegeben hat. Staatliche und betriebliche Datenschützer hatten zu lange ausschließlich den angeblichen Überwachungsstaat im Blick, während der Umgang von privaten Unternehmen mit (Kunden-)Daten im Niemandsland stattfand.
Zum Handel gehören freilich immer zwei. Der Bürger, der es verständlicherweise stets so bequem, schnell und billig wie möglich haben will, war bisher durchaus großzügig mit der Weitergabe persönlicher Informationen. Es ist gleichwohl überfällig vorzusehen, dass Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen verwendet werden dürfen. Die notwendige Stärkung des Datenschutzes, der nicht in jeder Verästelung deckungsgleich mit der Menschenwürde ist, darf auch die Interessen von Unternehmen nicht vollkommen aus dem Blick verlieren. Denn auch die sind ebenso wenig wie der Staat von Natur aus böse, sondern haben auch Rechte.