20.03.2008 · In einer Reihe von Entscheidungen hat sich das Bundesverfassungsgericht jüngst dem Datenschutz gewidmet. Seine Botschaft an den Gesetzgeber in Zeiten des Terrors lautet: Du darfst - aber nicht alles.
Von Reinhard MüllerDie Abschiedsfestspiele des Verfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem gehen zu Ende. Sieht man von der ebenfalls maßgeblich aus seiner Feder stammenden Caroline-Entscheidung ab, so standen die vergangenen Wochen ganz im Zeichen von Computer- und Datenschutz: Online-Durchsuchung, automatisierte Erfassung von Auto-Kennzeichen und nun das Eilverfahren zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Botschaft des Ersten Senats an den Gesetzgeber in Zeiten des Terrors lautet: Du darfst - aber nicht alles. Man kann darüber streiten, ob umfangreiche Datensammlungen tatsächlich einen „erheblichen Einschüchterungseffekt“ auf die Bürger haben. Vielleicht ist auch das Gegenteil der Fall: dass sie sich besser aufgehoben fühlen, wenn sie wissen, dass der Staat in der Informationsgesellschaft Schritt halten und - in engen, kontrollierten Grenzen - auch auf Daten zugreifen kann.
Beruhigend ist, dass sich das Verfassungsgericht weiterhin nicht scheut, auch Rechtsakte, die aufgrund europäischer Gesetzgebung ergangen sind, notfalls außer Kraft zu setzen. Auf das Parlament ist hier kein Verlass.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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