29.05.2010 · Die Abgeordneten des Bundestags sollen nach dem Grundgesetz „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sein. Für den Besitz kinderpornographischer Bilder gilt dieser Grundsatz aber nicht, sondern allein das Strafgesetz.
Von Georg Paul HeftyDerlei war nicht gemeint mit dem fundamentalen Halbsatz des Grundgesetzes und des demokratischen Parlamentarismus, der lautet: Die Abgeordneten "sind nur ihrem Gewissen unterworfen". Für den Besitz kinderpornographischer Bilder und Videos gilt keine Gewissensfreiheit, sondern allein das Strafgesetz. Die Wähler statten ihre Volksvertreter mit großem Vertrauen aus, und das Abgeordnetengesetz gibt ihnen weite Spielräume, aber beide befreien nicht von der Einhaltung der Gesetze. Die Immunität, also der Schutz vor einer Strafverfolgung ohne Einverständnis des Parlaments, ist auch kein Freibrief, sondern lediglich die Gewähr, das tun zu können, was zur Durchsetzung des Gemeinwohls für (subjektiv) nötig gehalten wird.
Eine Vermutung, die Mitgliedschaft im Bundestag könnte den Besitz des geächteten Materials erlauben und der Bundestag könnte bei Hinweis auf einschlägige Gesetzesverstöße einen solidarischen Ring um den Verdächtigen schließen, hatte nie eine Grundlage. Daher steht das Urteil gegen einen früheren Bundestagsabgeordneten augenscheinlich auf recht festen Füßen.
Ein Politikum ist Tauss' Mitgliedschaft in der Piratenpartei
Nun kommt es auf die politischen Wirkungen des Urteils an. Die alte Partei, die jahrzehntelang offenbar den falschen Mann gefördert hatte, ist aus dem Schneider, weil rasch alle Verbindungen gekappt wurden. Ein Politikum ist aber seine Mitgliedschaft in der Partei, die sich zum Lordsiegelbewahrer der Freiheit im weltweiten Netz aufschwingen möchte. Das Internet und die verwandten Netze sind die wohl bedeutendsten Handelsplätze für Kinderpornographie.
Wer der großen Freiheit der elektronischen Verbindungswege das Wort redet, darf weder den Verdacht aufkommen lassen, einen derart schmierigen Missbrauch zu dulden, noch den Eindruck entstehen lassen, er mache sich mit verurteilten Tätern gemein. Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt freilich eine politische Schonfrist. Verbrechen und Verbrecher dürfen niemals Aushängeschilder von Parteien sein, die sich bei Wahlen ernsthaft bewerben.
Der Gegenstand kinderpornographischer Bilder und Videos sind trotz aller Tricks und Computersimulationen in der Mehrheit real existierende Kinder. Deren Schutz ist stets das Modernste, das es gibt, denn er kann weder von technischen Entwicklungen noch von rechtlichen Setzungen als überholt disqualifiziert werden, wenn beide irgendeinen Sinn halten sollen.
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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