21.12.2005 · Die Mannesmann-Affäre bewegte über Jahre die Gemüter. FAZ.NET dokumentiert die wichtigsten Daten seit 1999.
Die Mannesmann-Affäre bewegte über Jahre die Gemüter. FAZ.NET dokumentiert die wichtigsten Daten.
14. November 1999: Vodafone Airtouch Plc macht Mannesmann ein erstes Übernahmeangebot, das jedoch abgelehnt wird. Statt dessen entbrennt eine Übernahmeschlacht, in dessen Verlauf Mannesmann mit Werbeanzeigen und Verhandlungen über einen Zusammenschluß mit dem französischen Vivendi-Konzern versucht, seine Eigenständigkeit zu bewahren.
30. Januar 2000: Die Verhandlungen zwischen Mannesmann und Vivendi scheitern. Am gleichen Tag geben Vivendi und Vodafone eine Kooperation bekannt. Die Ankündigung schwächt Mannesmanns Position im Übernahmekampf erheblich.
2. Februar: Vodafone-Chef Chris Gent kommt nach Düsseldorf, um Mannesmanns Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser zu einer Übernahme zu bewegen. Zur gleichen Zeit ist auch Canning Fok vor Ort. Er ist der Geschäftsführer des in Hongkong ansässigen Mischkonzerns Hutchison Whampoa, des größten Aktionärs von Mannesmann. Von Fok soll der Vorschlag stammen, Esser eine Anerkennungsprämie für seine Verdienste zu zahlen. Während die Staatsanwaltschaft behauptet, das Versprechen für eine Zahlung sei vor der Einigung erfolgt, bekräftigt Esser, Fok habe den Vorschlag erst danach gemacht.
4. Februar: Der Aufsichtsratsausschuß für Vorstandsangelegenheiten befaßt sich zum ersten Mal mit den Anerkennungsprämien. Von den vier Mitgliedern sind nur zwei anwesend - der heutige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk. (Funk war früher ebenfalls Mitglied des Vorstands.) Der damalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel ist per Telefon dazugeschaltet. In der hastig anberaumten Sitzung beschließt der Ausschuß eine Prämie in Höhe von 4,5 Millionen Euro auch für Funk. Der Beschluß ist wegen Funks Selbstbereicherung nichtig und muß später wiederholt werden.
11. Februar: Die „Bild“-Zeitung berichtet unter der Überschrift „60 Millionen und tschüs“ über die Zahlungen an Esser. Neben der Anerkennungsprämie soll er eine Abfindung erhalten.
17. Februar: Der Aufsichtsratsausschuß beschließt Anerkennungsprämien für weitere Mannesmann-Vorstandsmitglieder.
18. Februar: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG äußert Zweifel an den Ausschußentscheidungen vom 4. und 17. Februar.
28. Februar: Der Ausschuß befaßt sich zum dritten Mal mit den Prämien und beschließt eine Prämie von 16 Millionen Euro für Esser.
27. März: Der Aufsichtsratsausschuß entscheidet über Pensionsabfindungen für 18 ehemalige Vorstandsmitglieder oder ihre Witwen und Waisen in Höhe von insgesamt 31 Millionen Euro. Auch Funk wird dabei wieder bedacht, diesmal nimmt er nicht an der Abstimmung teil.
12. April: Vodafone schließt die Übernahme ab. Gent ersetzt Funk im Aufsichtsrat.
17. April: Gent wird zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Nun stimmt er auch über die Anerkennungsprämie für Funk ab. Die Prämie wird auf 3 Millionen Euro herabgesetzt.
März 2001: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nimmt nach einer Strafanzeige einer Stuttgarter Kanzlei Ermittlungen auf, die zuvor bereits eingestellt worden waren.
17. Februar 2003: Nach zweijährigen Ermittlungen erheben die Strafverfolger Anklage.
21. Januar 2004: Das Landgericht Düsseldorf eröffnet das Verfahren, das weltweit Beobachtung findet. Die Angeklagten streiten alle Vorwürfe ab und beteuern ihre Unschuld.
31. März: In einem „rechtlichen Hinweis“ an die Prozeßbeteiligten teilt die Vorsitzende Richterin, Brigitte Koppenhöfer, mit, daß die Kammer nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt ist. Die Staatsanwaltschaft versucht jedoch mit einer Reihe von Beweisanträgen, die Kammer doch noch umzustimmen.
22. Juli: Die Richter sprechen die sechs Angeklagten frei.
23. Juli: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kündigt an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.
20./21. Oktober 2005: Vor dem Bundesgerichtshof findet an zwei Tagen die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren statt.
21. Dezember: Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung des Landgerichts auf.