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Chronik Die Terrorprozesse gegen Motassadeq

12.10.2006 ·  Mehr als fünf Jahre sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vergangen. Doch das Strafverfahren gegen Mounir al Motassadeq, den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten um Mohammed Atta, ist noch immer nicht rechtskräftig abgeschlossen.

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Mehr als fünf Jahre sind seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vergangen. Doch das Strafverfahren gegen Mounir al Motassadeq, den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten um Mohammed Atta, ist noch immer nicht rechtskräftig abgeschlossen. FAZ.NET dokumentiert den Fall.

22. Oktober 2002: Eröffnung des weltweit ersten Prozesses um die Terroranschläge vom 11. September 2001 vor dem Oberlandesgericht (OLG). Angeklagt ist der Marokkaner Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der damals 28 Jahre alte Student gehörte zum Freundeskreis um den Terrorpiloten Mohammed Atta.

19. November 2002: Der von den Vereinigten Staaten verhaftete mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh, darf nicht als Zeuge aussagen. Die amerikanischen Behörden lehnen das Rechtshilfeersuchen des deutschen Justizministeriums ab.

22. Januar 2003: Kanzleramt und Bundesinnenministerium sperren die den deutschen Geheimdiensten vorliegenden amerikanischen Vernehmungsprotokolle von Binalshibh. Damit stehen die Aussagen nicht für das Gericht zur Verfügung.

19. Februar 2003: Motassadeq wird zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Gericht hält den Marokkaner in allen Anklagepunkten für schuldig.

4. März 2004: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet, daß das Verfahren gegen Motassadeq wegen eingeschränkter Möglichkeiten der Wahrheitsfindung neu aufgerollt werden muß.

7. April 2004: Der 4. Strafsenat des OLG läßt Motassadeq auf freien Fuß.

10. August 2004: Der zweite Prozeß gegen Motassadeq beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

24. Mai 2005: Von amerikanischen Behörden zur Verfügung gestellte Zusammenfassungen von Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Binalshibh und des angeblichen Al-Qaida-Kontaktmannes Mohamedou Ould Slahi werden im Prozeß verlesen und später als Beweismittel zugelassen.

9. Juni 2005: Der BGH bestätigt den Freispruch des Marokkaners Abdelghani Mzoudi.

15. Juni 2005: Mzoudi macht im Prozeß gegen Motassadeq von seinem Recht zur Verweigerung der Aussage Gebrauch.

9. August 2005: Die Bundesanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Ankläger befinden Motassadeq der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen für schuldig.

12. August 2005: Die Verteidigung des Marokkaners beantragt Freispruch. Nach Ansicht von Verteidiger Udo Jacob „ist nicht ein einziger Beweis für die gesamte Anklage gegeben“.

19. August 2005: Das OLG verurteilt Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Angeklagte habe sich im Zusammenhang mit den Attentaten aber nicht der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat.

7. Februar 2006: Motassadeq wird aus der Haft entlassen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde Motassadeqs zugelassen.

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