Am 3. März 2000 schickt das Auswärtige Amt einen Runderlaß an die deutschen Auslandsvertretungen: Besuchsvisa sollen fortan bewilligt werden, auch wenn Zweifel am Rückkehrwillen bestünden, sofern alle anderen Kriterien geprüft seien. Wenige Tage später soll Innenminister Schily (SPD), der nicht an der Vorbereitung des Erlasses beteiligt war, an Außenminister Fischer (Grüne) geschrieben haben, der Erlaß stehe im Widerspruch zu den Schengen-Regelungen.
Im Jahr 2000 steigt die Zahl der ausgestellten Visa in Kiew von 150.000 (1999) auf 210.000. Im Jahr 2001 wurden dort etwa 300.000 Visa ausgestellt, 2002 noch 235.000, und 2003, nachdem einige erleichternde Regelungen zurückgenommen worden waren, bis Ende September 115.000 Visa.
Anfang 2001 beginnt eine Gruppe von Schleusern in Köln, Blanko-Einladungen und Verpflichtungserklärungen von Obdachlosen unterschreiben zu lassen. Mit den fingierten Papieren werden in Kiew Visa beantragt.
Am 29. Mai 2001 soll der Abteilungsleiter Bundesgrenzschutz im Bundesinnenministerium an das Auswärtige Amt geschrieben haben: Die französische Grenzpolizei habe ihn auf die Visavergabepraxis in Kiew hingewiesen und um Überprüfung gebeten.
Im Sommer 2001 wird der Außenamtsmitarbeiter Manig in Brüssel von Kollegen aus anderen Staaten auf Schwarzarbeiter aus der Ukraine angesprochen.
Im August 2001 soll die Botschaft in Kiew das BKA auf möglichen Mißbrauch der Reiseschutz-Pässe hingewiesen haben.
Im November 2001 setzt das BKA die Sonderermittlungsgruppe "Wostok" ein. Kurz zuvor war in Italien eine internationale Schleuserbande zerschlagen worden. Zu dieser Zeit nimmt das BKA an, daß organisierte Gruppen mit Kontakten zu Scheinfirmen in Deutschland Personen aus den GUS-Staaten einschleusen und in Deutschland und Europa in illegale Arbeitsverhältnisse bringen. Der Wostok-Bericht wird im Oktober 2003 abgeschlossen.
Am 5. März 2002 soll das Auswärtige Amt über den "mit dem BMI abgestimmten" Vertrieb von Reiseschutzversicherungen geschrieben haben, dieses Verfahren vereinbare das Interesse (des Innenministeriums) an einer sicheren Finanzierung mit den "Grundsätzen der ,neuen Visumpraxis'" des Auswärtigen Amtes.
Im Mai 2002 beginnt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Unternehmer Heinz K. zu ermitteln, der die "Reiseschutz-Pässe" vertreibt.
Am 21. Mai 2002 soll der BKA-Vizepräsident Falk das BMI über Schleusungen ukrainischer Bürger mittels Visaerschleichung unterrichtet haben.
Am 19. Juni habe der BGS über dasselbe Thema an das BMI geschrieben.
Am 30. August 2002 schreibt das Auswärtige Amt auf der Basis einer Vorlage des Referats 508 an das Innenministerium. In der Vorlage geht es um die "Reiseschutz-Pässe" des baden-württembergischen Versicherungsunternehmers Heinz K., mit denen - neben anderen Produkten anderer Versicherungen - die Reisekosten der Visum-Antragsteller abgesichert werden und Verpflichtungserklärungen der Einladenden oder Bonitätsprüfungen ersetzt werden konnten. In der Vorlage heißt es, das Bundesinnenministerium habe dem Auswärtigen Amt dieses System am 10. Januar 2002 vorgeschlagen. Das Referat 508 für "Ausländerrecht einschließlich Asylrecht, Visumrecht und Ausländerpolitik" habe die Botschaft in Kiew Anfang Juli 2002 gebeten, die Reiseschutz-Pässe nicht mehr anzuerkennen.
Am 9. Februar 2004 ergeht am Kölner Landgericht das Urteil gegen Anatoli B., den Chef der Kölner Schleuserbande, wegen gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung und Urkundenfälschung in 19 Fällen: fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und des Außenministeriums werden Ermittlungen eingeleitet.