12.08.2004 · Die Rechtschreibreform sollte das Dudenmonopol beenden und die Sprache staatlich regeln. Deshalb beginnt die Chronik zu ihrer Entstehung mit den entscheidenden Beschlüssen in den fünfziger Jahren.
Die Rechtschreibreform sollte das Dudenmonopol beenden und die Sprache staatlich regeln. Deshalb beginnt die Chronik zu ihrer Entstehung mit den entscheidenden Beschlüssen in den fünfziger Jahren.
27./28. Oktober 1950: Beschluß der Kultusministerkonferenz (KMK): In Zweifelsfällen ist der Duden "richtunggebend".
18./19. November 1955: Beschluß der KMK: In Zweifelsfällen gilt der Duden.
4. Mai 1956: Die KMK setzt einen "Arbeitskreis für Rechtschreibregelung" ein.
17. Dezember 1958: Der Arbeitskreis für Rechtschreibregelung übergibt die "Wiesbadener Empfehlungen" an die KMK. In den Kernpunkten wie Kleinschreibung von Substantiven, Zusammen- und Getrenntschreibung sowie vereinfachten Kommaregeln und Silbentrennung folgen diese Empfehlungen Anregungen aus den Jahren 1931, 1941 und 1954. Der Vorstoß scheitert am Protest der Öffentlichkeit.
18. April 1964: Gründung des Instituts für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim.
25. Mai 1973: Die KMK spricht sich für eine gemäßigte Reform auf der Grundlage der Wiesbadener Empfehlungen aus.
23. November: Kultusminister Wilhelm Hahn (CDU) distanziert sich vom KMK-Beschluß vom Mai, weitere Kultusminister von der CDU tragen diesen Beschluß nicht mehr mit. Die Reaktivierung des alten Arbeitskreises für Rechtschreibregelung gelingt nicht.
4./5. Dezember 1986: Erstes Wiener Gespräch von Fachbeamten der Bundesrepublik, aus Österreich und der Schweiz.
19. Dezember 1987: Die KMK und das Bundesministerium des Innern beauftragen das Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache ein Regelwerk zu erstellen. Das Institut legt 1988 einen ersten Entwurf vor, der einen Sturm der Entrüstung verursacht und scheitert.
November 1988: Die KMK gründet eine "Arbeitsgruppe Rechtschreibreform".
Mai 1990: Zweites Wiener Gespräch mit Fachbeamten.
November 1991: Das Institut für Deutsche Sprache wird von den zuständigen staatlichen Stellen mit der Ausarbeitung eines Vorschlags beauftragt.
Herbst 1992: Der erste Entwurf zur Rechtschreibreform wird verabschiedet.
Mai 1993: Anhörung in Bonn mit 20 Verbänden. Die Arbeitsgruppe der KMK fürchtet nach den Erfahrungen von 1988 die öffentliche Kritik, der Entwurf wird deshalb zunächst nur den Verbänden zugestellt.
November 1994: Wiener Gespräche mit Spachwissenschaftlern und Kultusbeamten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort überwiegt die Erleichterung darüber, daß die Reformer von der Kleinschreibung der Substantive Abschied nehmen.
Juni 1995: Ein viertes Zwischenergebnis mit den neuen Regeln inklusive Wörterverzeichnis wird vorgelegt.
September: Einwände des bayerischen Kultusministers Zehetmair (CSU) gegen die Fremdwortschreibung.
14. September: Sechs CDU-Länderfraktionschefs fordern Bundesinnenminister Kanther und die Kultusminister auf, die vorgelegten Regeln nicht zu verabschieden.
18. Oktober: Die Einwände Zehetmairs werden eingearbeitet, 40 Wörter werden nicht wie geplant reformiert.
30. November: Die KMK beschließt die Einführung der neuen Rechtschreibung zum 1. August 1998.
1. Juli 1996: Deutschland, Österreich und die Schweiz unterzeichnen in Wien eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.
6. Oktober: "Frankfurter Erklärung" mit Protesten von Schriftstellern und Intellektuellen. Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien schließen sich dem Protest an.
25. März 1997: Konstituierende Sitzung der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung in Mannheim.
11. Juni: Die Innenminister der Länder beschließen die Einführung der Rechtschreibreform für den Behördenschriftverkehr zum 1. August 1998.
Januar 1998: Erster Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung: "Vorschläge zur Präzisierung und Weiterentwicklung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung".
23. Januar: Anhörung von 30 Verbänden im Institut für Deutsche Sprache.
Februar: Die Kultusminister lehnen Änderungen am Reformwerk ab.
14. Juli: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform.
1. August: Die neue Rechtschreibung tritt mit einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 offiziell für alle Schulen und Amtsstuben in Kraft.
September: Bei einer Volksbefragung lehnen die Schleswig-Holsteiner die Einführung der neuen Regeln mit klarer Mehrheit ab.
1. August 1999: Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen versenden in der neuen Schreibung, auch die meisten Zeitungen stellen sich um.
September: Der Landtag in Kiel beschließt einstimmig die Einführung der Rechtschreibreform an allen Schulen und verwirft den Volksentscheid.
1. August 2000: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kehrt zur bewährten Schreibung zurück.
21. März 2003: Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung legt einen Kompromißvorschlag vor.
12. November: Acht Akademien der Wissenschaften und Künste appellieren an die Kultusminister, die Rechtschreibreform zu beenden oder grundlegend zu überarbeiten.
4. März 2004: Die KMK verschiebt die Beschlußfassung über den vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission und versucht zwischen der Akademie für Sprache und Dichtung und der Kommission zu vermitteln. Dieser Versuch scheitert.
14. Mai: Das deutsche PEN-Zentrum fordert das Ende der Rechtschreibreform.
3. Juni: Die KMK billigt die Änderungsvorschläge der Zwischenstaatlichen Kommission, die sich im wesentlichen auf die Wiederzulassung von Varianten beziehen, und kündigt an, einen "Rat für deutsche Rechtschreibung" einzusetzen.
6. August: Der Axel-Springer-Verlag, der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung kündigen an, zur bewährten Rechtschreibung zurückzukehren.
6.-8. Oktober: Die Ministerpräsidentenkonferenz befaßt sich in Berlin mit dem Thema Rechtschreibreform.
14./15. Oktober: Die KMK befaßt sich auf ihrer Sitzung im saarländischen Mettlach ebenfalls noch einmal mit der Reform.
Weil die Reform auch das Dudenmonopol beenden und die Sprache staatlich regeln sollte, beginnt die Chronik mit den entscheidenden Beschlüssen in den fünfziger Jahren: 27./28. Oktober 1950: Beschluß der Kultusministerkonferenz (KMK): In Zweifelsfällen ist der Duden "richtunggebend".
18./19. November 1955: Beschluß der KMK: In Zweifelsfällen gilt der Duden.
4. Mai 1956: Die KMK setzt einen "Arbeitskreis für Rechtschreibregelung" ein.
17. Dezember 1958: Der Arbeitskreis für Rechtschreibregelung übergibt die "Wiesbadener Empfehlungen" an die KMK. In den Kernpunkten wie Kleinschreibung von Substantiven, Zusammen- und Getrenntschreibung sowie vereinfachten Kommaregeln und Silbentrennung folgen diese Empfehlungen Anregungen aus den Jahren 1931, 1941 und 1954. Der Vorstoß scheitert am Protest der Öffentlichkeit.
18. April 1964: Gründung des Instituts für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim.
25. Mai 1973: Die KMK spricht sich für eine gemäßigte Reform auf der Grundlage der Wiesbadener Empfehlungen aus.
23. November: Kultusminister Wilhelm Hahn (CDU) distanziert sich vom KMK-Beschluß vom Mai, weitere Kultusminister von der CDU tragen diesen Beschluß nicht mehr mit. Die Reaktivierung des alten Arbeitskreises für Rechtschreibregelung gelingt nicht.
4./5. Dezember 1986: Erstes Wiener Gespräch von Fachbeamten der Bundesrepublik, aus Österreich und der Schweiz.
19. Dezember 1987: Die KMK und das Bundesministerium des Innern beauftragen das Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache ein Regelwerk zu erstellen. Das Institut legt 1988 einen ersten Entwurf vor, der einen Sturm der Entrüstung verursacht und scheitert.
November 1988: Die KMK gründet eine "Arbeitsgruppe Rechtschreibreform".
Mai 1990: Zweites Wiener Gespräch mit Fachbeamten.
November 1991: Das Institut für Deutsche Sprache wird von den zuständigen staatlichen Stellen mit der Ausarbeitung eines Vorschlags beauftragt.
Herbst 1992: Der erste Entwurf zur Rechtschreibreform wird verabschiedet.
Mai 1993: Anhörung in Bonn mit 20 Verbänden. Die Arbeitsgruppe der KMK fürchtet nach den Erfahrungen von 1988 die öffentliche Kritik, der Entwurf wird deshalb zunächst nur den Verbänden zugestellt.
November 1994: Wiener Gespräche mit Spachwissenschaftlern und Kultusbeamten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dort überwiegt die Erleichterung darüber, daß die Reformer von der Kleinschreibung der Substantive Abschied nehmen.
Juni 1995: Ein viertes Zwischenergebnis mit den neuen Regeln inklusive Wörterverzeichnis wird vorgelegt.
September: Einwände des bayerischen Kultusministers Zehetmair (CSU) gegen die Fremdwortschreibung.
14. September: Sechs CDU-Länderfraktionschefs fordern Bundesinnenminister Kanther und die Kultusminister auf, die vorgelegten Regeln nicht zu verabschieden.
18. Oktober: Die Einwände Zehetmairs werden eingearbeitet, 40 Wörter werden nicht wie geplant reformiert.
30. November: Die KMK beschließt die Einführung der neuen Rechtschreibung zum 1. August 1998.
1. Juli 1996: Minister aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unterzeichnen in Wien eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.
6. Oktober: "Frankfurter Erklärung" mit Protesten von Schriftstellern und Intellektuellen. Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien schließen sich dem Protest an.
25. März 1997: Konstituierende Sitzung der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung in Mannheim.
11. Juni: Die Innenminister der Länder beschließen die Einführung der Rechtschreibreform für den Behördenschriftverkehr zum 1. August 1998.
Januar 1998: Erster Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung: "Vorschläge zur Präzisierung und Weiterentwicklung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung".
23. Januar: Anhörung von 30 Verbänden im Institut für Deutsche Sprache.
Februar: Die Kultusminister lehnen Änderungen am Reformwerk ab.
14. Juli: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform.
1. August: Die neue Rechtschreibung tritt mit einer Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 offiziell für alle Schulen und Amtsstuben in Kraft.
September: Bei einer Volksbefragung lehnen die Schleswig-Holsteiner die Einführung der neuen Regeln mit klarer Mehrheit ab.
1. August 1999: Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen versenden in der neuen Schreibung, auch die meisten Zeitungen stellen sich um.
September: Der Landtag in Kiel beschließt einstimmig die Einführung der Rechtschreibreform an allen Schulen und verwirft den Volksentscheid.
1. August 2000: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kehrt zur bewährten Schreibung zurück.
21. März 2003: Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung legt einen Kompromißvorschlag vor.
12. November: Acht Akademien der Wissenschaften und Künste appellieren an die Kultusminister, die Rechtschreibreform zu beenden oder grundlegend zu überarbeiten.
4. März 2004: Die KMK verschiebt die Beschlußfassung über den vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission und versucht zwischen der Akademie für Sprache und Dichtung und der Kommission zu vermitteln. Dieser Versuch scheitert.
14. Mai: Das deutsche PEN-Zentrum fordert das Ende der Rechtschreibreform.
3. Juni: Die KMK billigt die Änderungsvorschläge der Zwischenstaatlichen Kommission, die sich im wesentlichen auf die Wiederzulassung von Varianten beziehen, und kündigt an, einen "Rat für deutsche Rechtschreibung" einzusetzen.
6. August: Der Axel-Springer-Verlag, der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung kündigen an, zur bewährten Rechtschreibung zurückzukehren.
6.-8. Oktober: Die Ministerpräsidentenkonferenz befaßt sich in Berlin mit dem Thema Rechtschreibreform.
14./15. Oktober: Die KMK befaßt sich auf ihrer Sitzung im saarländischen Mettlach ebenfalls noch einmal mit der Reform. (oll.)