01.07.2005 · Gerhard Schröder ist der erste Bundeskanzler, der gleich zweimal die Vertrauensfrage stellt. Auch Helmut Schmidt wollte das, doch Helmut Kohl kam ihm zuvor - mit einem konstruktiven Mißtrauensvotum.
Von Majid SattarAlles läuft nach Plan im Bundestag. Der Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage - die Koalition stimmt ohne das Kabinett für den Kanzler. Er erhält verabredungsgemäß keine Mehrheit.
Der Regierungschef sucht umgehend den Bundespräsidenten auf und schlägt diesem vor, den Bundestag aufzulösen, wie es der Grundgesetzartikel 68 für diesen Fall vorsieht. Die Auflösungsanordnung ist schon gedruckt, der Bundespräsident unterzeichnet und schlägt einen Wahltermin vor. Das Staatsoberhaupt erörtert sodann mit den Spitzen der Bundestagsfraktionen die politische Lage. Es knistert im Machtgebälk der Bonner Republik.
„Ein Stück Machtwechsel“
Der Rest der Geschichte läßt sozialdemokratische Herzen noch heute schneller schlagen: Willy Brandt erreichte bei der vorgezogenen Wahl im November 1972 das bislang beste Ergebnis für die SPD in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik. Der Siegeszug der Partei, der 1969 mit der Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten, „dem Stück Machtwechsel“, begann, sich mit der Bildung der Regierung Brandt/Scheel im gleichen Jahr fortsetzte, dann aber im Streit über die neue Ostpolitik und mit dem nur knapp gescheiterten konstruktiven Mißtrauensvotum im Frühjahr 1972 beinahe jäh beendet worden wäre, erreicht seinen Höhepunkt. Die Union unter Rainer Barzel, die sich bis dahin immer noch als Regierungspartei auf Abruf verstand, befand sich fortan auch mental in der Opposition. Die westdeutsche Gesellschaft war selten so politisiert wie in diesen Monaten.
Was im Rückblick als verfahrensgemäßer parlamentarischer Ablauf, als „Procedere nach Artikel 68“, wie es Brandt nannte, aussieht, bewegte seinerzeit die politische Klasse. Es war das erste Mal in der Bonner Republik, daß eine Legislaturperiode unterbrochen wurde. Der Umstand, daß diese in den vorangegangenen gut 20 Jahren Bundesrepublik in schöner Folge stets nach vollen vier Jahren ordnungsgemäß beendet worden waren, symbolisierte die ersehnte Stabilität der zweiten deutschen Republik.
„Die Kirche im Dorf lassen“
In Weimar, das immer noch das Bewußtsein der Bonner Parlamentarier prägte, stürzte nicht nur eine Regierung nach der anderen. Auch wurde nicht eine einzige Legislaturperiode bis zu ihrem eigentlichen Ende geführt. Arnulf Baring beschreibt in seinem Buch „Machtwechsel“ über die erste Hälfte der sozialliberalen Koalition eindrücklich die aufgeregten Debatten jener Zeit. Von parlamentarischem Desaster, von Minderheitsregierungen war viel die Rede. War Bonn auf dem Weg nach Weimar?
Ernst-Otto Maetzke mahnte in seinem Leitartikel für diese Zeitung am 21. September 1972: „Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Eine Bundesregierung ist handlungsunfähig geworden, sie hat ihre parlamentarische Mehrheit verspielt. Das kann vorkommen. Jedoch die Institutionen funktionieren; der Staat ist intakt.“
Das Volk wollte „Willy wählen“
Die Regierung hatte ihre Mehrheit verspielt. Der Präzedenzfall Brandt, der seit der Ankündigung seines politischen Enkels Schröder nach dem Wahldebakel in Nordrhein-Westfalen, über den Weg einer Vertrauensfrage eine Neuwahl zu erreichen, immer wieder zitiert wird, war gleichsam der bislang eindeutigste im Sinne der Verfassungseltern des Grundgesetzes. Zwar schielte Brandt seinerzeit auch auf das Volk, von dem ihm die Demoskopen berichteten, daß es „Willy wählen“ wollte, doch konnte der Kanzler mit einigem Recht behaupten, im Bundestag über keine Mehrheit mehr zu verfügen.
Vorausgegangen war nämlich zweierlei: Aufgrund der neuen Ostpolitik hatte die sozialliberale Koalition, ohnehin nur mit knapper Mehrheit ausgestattet, mit Überläufern aus den eigenen Reihen in die CDU/CSU-Fraktion zu kämpfen. Ende April 1972 hatte der CDU-Vorsitzende Barzel alles auf eine Karte gesetzt, nach Artikel 67 des Grundgesetzes - ebenfalls zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik - einen Antrag auf konstruktives Mißtrauensvotum gegen den Bundeskanzler gestellt und war bekanntermaßen wegen zwei Stimmen aus dem eigenen Lager gescheitert. Doch schon am nächsten Tag stand der Bundeshaushalt im Plenum zur Abstimmung. Beim Votum über den Kanzlerhaushalt brachte die Regierung keine Mehrheit mehr zustande: 247 Stimmen dafür, 247 dagegen, eine Enthaltung. Patt im Bundestag in einer zentralen Frage. Daß bis zur Vertrauensfrage noch einige Monate ins Land gingen, daß in der Zwischenzeit die außen- und deutschlandpolitisch heiß umstrittenen Ostverträge beschlossen wurden, konnte bei Heinemann keine Zweifel mehr hervorrufen.
Kohl hatte eine ausreichende Mehrheit
1972 und beim zweiten Fall einer Vertrauensfrage mit der Absicht, das Parlament aufzulösen, saßen im Kanzler- und Präsidialamt, anders als gegenwärtig, Männer gleicher politischer Couleur. Auch wurde in beiden Fällen, wie heute, der Wunsch nach vorzeitiger Auflösung des Bundestages von allen Fraktionen geteilt. Damit enden aber schon die Analogien.
Zehn Jahre nach dem Präzedenzfall stellte der soeben über das zweite konstruktive Mißtrauensvotum der bundesrepublikanischen Geschichte in das Amt des Bundeskanzlers gewählte Helmut Kohl die Vertrauensfrage. Wie Brandt schielte auch Kohl auf das Volk, doch war der Hintergrund seines Begehrens ein entgegengesetzter. Nach dem Koalitionswechsel der FDP zur CDU/CSU liefen zwar einige linksliberale Freidemokraten zur SPD über, doch verfügte der CDU-Vorsitzende anders als Brandt über eine ausreichende Mehrheit, die in der Abwahl Helmut Schmidts und seiner gleichzeitigen Wahl im Oktober erst zum Ausdruck gebracht worden war.
„Außerordentlich schwierige Aufgaben“
Kohl argumentierte in diesen Tagen, wie im übrigen ein Großteil der öffentlichen Meinung, in plebiszitärer Manier: Da die FDP bei der Bundestagswahl 1980 noch als Juniorpartner der SPD angetreten sei, bedürfe es nun eines neuerlichen Wählervotums, um die christlich-liberale Koalition zu legitimieren.
Vor dem Plenum sagte Kohl am 17. Dezember 1982, am Tag der Abstimmung über seine Vertrauensfrage knapp drei Monate nach seiner Wahl im Bundestag: „Vor uns liegen außerordentlich schwierige Aufgaben. Es geht darum, unser Land aus der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland herauszuführen. Ob diese Aufgaben mit Aussicht auf Erfolg gelöst werden können, hängt davon ab, daß die Arbeit der Parteien, welche die Regierung tragen, von einem klaren Wählerauftrag gestützt wird.“ Die Regierungsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung, das Vertrauen wurde Kohl, wie vorgesehen, versagt.
Carstens löste das Parlament mit Bedenken auf
Friedrich Karl Fromme kommentierte dazu in dieser Zeitung: „Nicht zu bestreiten ist, daß die Vertrauensabstimmung vom Freitag eine verfassungspolitische Neuerung einführt: eine Regierung und eine Koalition, die sich selbst eine Frist gesetzt hat und dies mit einer Krise begründet, deren Tragweite zur Zeit noch von auslaufenden Wohlstandswellen zugespült wird. Eine handlungsfähige Regierung wollte der Grundgesetzgeber zuallererst. Wie das unter den heutigen Bedingungen zu deuten ist, das liegt nun beim Bundespräsidenten.“
Karl Carstens löste das Parlament am 6. Januar mit einigen Bedenken, zahlreichen Gesprächen und nach Ausschöpfung seiner zeitlichen Frist auf. Das angerufene Bundesverfassungsgericht befand die Parlamentsauflösung mit sechs zu zwei Stimmen für Rechtens - und setzte den Verfassungsorganen für künftige Fälle die enge Grenze, daß die stetige parlamentarische Unterstützung durch die Mehrheit des Bundestages nicht sicher sein dürfe.
Die Vertrauensfrage zur Disziplinierung
Die Fälle von 1972 und 1982 sind trotz ihrer Verschiedenheit gleichermaßen Ausnahmen vom Regelfall, wie ihn der Parlamentarische Rat vorgesehen hat. Wer sich im rechts- oder politikwissenschaftlichen Universitätsseminar mit der Vertrauensfrage befaßt, dem wird das verfassungsrechtliche Instrument als Disziplinierungsmaßnahme des Bundeskanzlers gegenüber den ihn tragenden Regierungsfraktionen vorgestellt - und nicht als Quasi-Selbstauflösungsrecht des Bundestages. Als ersteres kam der Artikel bislang zweimal zur Anwendung.
Im Februar 1982 benutzte es Helmut Schmidt, um seine Koalition, in der längst - wenngleich aus entgegengesetzten Motiven - die parlamentarische Linke der SPD und die FDP öffentlich aufbegehrten, wieder um sich zu scharen. Der Sozialdemokrat verband die Vertrauensfrage mit einer Abstimmung über ein Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung und erhielt das „Signal der Klarheit“, ein einstimmiges Votum der Regierungsfraktionen, das er sich erhofft hatte.
Bizarres Abstimmungsverhalten
Dem Beispiel Schmidts folgte Schröder während seiner ersten Amtszeit, im November 2001, als er um eine eigene Mehrheit für die Entsendung deutscher Soldaten zur Unterstützung des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus fürchten mußte. Auch Schröder erreichte damals sein Ziel, wenngleich das Abstimmungsverhalten - insbesondere des Koalitionspartners - bizarre Züge annahm: Acht grüne Gegner des militärischen Einsatzes verabredeten, daß nur die Hälfte von ihnen Schröder das Vertrauen versagen sollte, während die andere Hälfte mit einer Faust in der Tasche der Regierung die Mehrheit sichern sollte.
Schröder ist der erste Kanzler der Bundesrepublik, der sich des Artikels 68 zweimal bedient. Auch Schmidt hatte im September 1982, nach der Aufkündigung der Koalition vor, ein weiteres Mal die Vertrauensfrage zu stellen. Diesmal indes mit dem Ziel einer Neuwahl. Dem kamen Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher zuvor.