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Chronik Ausländerrecht: Diskussion in zwei Phasen

24.05.2004 ·  Seit mehr als vier Jahren diskutiert die deutsche Politik über eine Neuregelung des Ausländerrechts. Gemeinsam wollen die Bundestagsparteien die Gesetze zu Einwanderung, Aufenthalt und Integration von Ausländern in Deutschland verändern.

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Seit mehr als vier Jahren diskutiert die deutsche Politik über eine Neuregelung des Ausländerrechts. Gemeinsam wollen die Bundestagsparteien Einwanderung, Aufenthalt und Integration von Ausländern in Deutschland den veränderten kulturellen, demographischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Aber auch Sicherheitserwägungen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der Diskussion.

Die Debatte ist in zwei gegenläufige Phasen einzuteilen, deren erste von Anfang 2000 bis Ende 2001 dauerte. Damals bestimmte insbesondere der Bedarf der hochspezialisierten Computer- und Internet-Industrie nach qualifizierten Arbeitskräften die Diskussion. Seit September 2001, seit den Anschlägen von New York und Washington, bestimmt der Kampf gegen den internationalen Terrorismus zunehmend auch die Debatte um das Ausländerrecht. Insbesondere Politiker von CDU und CSU setzen hierbei auf restriktive Veränderungen des Aufenthaltsrechts. Nicht zuletzt wegen immer weiter steigender Arbeitslosenzahlen gerät hingegen die Debatte um einen stärkeren Zuzug ausländischer Arbeitskräfte in den Hintergrund. Im Folgenden wird ein Überblick über einzelne Etappen des immer noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens gegeben:

Im Februar 2000 schlägt Bundeskanzler Schröder während der Computermesse Cebit vor, ausländischen IT-Spezialisten eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Modell der amerikanischen "Green Card" anzubieten.

Im Juli 2000 beruft Innenminister Schily (SPD) eine Kommission unter dem Vorsitz der früheren Bundestagspräsidentin Süssmuth (CDU), die Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Einwanderungspolitik erarbeiten soll.

Im Juli 2001, ein Jahr später, übergibt Frau Süssmuth den Abschlußbericht ihrer Kommission an Schily. Der Innenminister stellt im August den etwa 250 Seiten umfassenden ersten Entwurf für ein Gesetz zur Regelung von Einwanderung und Integration vor.

Im November 2001 beschließt das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, auf den sich SPD und Grüne nach ausführlichen Verhandlungen geeinigt haben. Auf Wunsch der Grünen werden mehrere Änderungen eingearbeitet.

Im Januar 2002 beginnen die rot-grüne Koalition und die Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP mit Verhandlungen über den Gesetzentwurf. Innenminister Schily möchte aus gesellschaftspolitischen Gründen ein Gesetz, dem alle Bundestagsfraktionen und der Bundesrat zustimmen können. Auch in der Union ist die Bereitschaft gewachsen, die multikulturelle Gesellschaft, wenn nicht als Wunschbild, so doch als Zustandsbeschreibung der Republik zu akzeptieren.

Im Februar 2002 beendet die Union die parteiübergreifenden Gespräche mit der Begründung, der Innenminister berücksichtige ihre Wünsche nicht.

Im März 2002 verabschiedet der Bundestag das Einwanderungsgesetz mit den Stimmen der rot-grünen Koalition. Die meisten Abgeordneten der Union und der PDS-Fraktion lehnen den Gesetzentwurf ab. Die FDP enthält sich mit Ausnahme eines Abgeordneten, der dem Gesetz zustimmt.

22. März 2002: Drei Wochen später debattiert der Bundesrat über das Gesetz. Dort hat Rot-Grün im April mit der Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt seine Mehrheit verloren. Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit (SPD), der die Sitzung leitet, führt gleichwohl eine Abstimmung zugunsten seiner Parteifreunde herbei, indem er Brandenburgs Stimme trotz Widerspruchs des Innenministers Schönbohm (CDU) gegen den Ministerpräsidenten Stolpe (SPD) als "Ja" wertet.

Im Juni 2002 unterzeichnet Bundespräsident Rau das Gesetz, legt aber zugleich eine Prüfung des Wowereit-Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht nahe. Eine Woche später wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Sachsen, Thüringen sowie der Freistaat Bayern reichen daraufhin gegen das Gesetzgebungsverfahren eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Im Dezember 2002 - nach der Bundestagswahl - erklärt das Bundesverfassungsgericht das Zustandekommen des Einwanderungsgesetzes im Bundesrat für verfassungswidrig. Es kann nicht wie geplant am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Daraufhin beschließt im Januar 2003 das Kabinett den Gesetzentwurf abermals und in unveränderter Fassung. Dem stimmt der Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition im Mai zu. Die Union stimmt abermals dagegen, die FDP enthält sich.

Juni 2003: Der Bundesrat, in dem die Länder mit den Ministerpräsidenten der CDU oder CSU die Mehrheit haben, lehnt das Gesetz ab. Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuß an, der eine Arbeitsgruppe einsetzt, die Kompromißmöglichkeiten erkunden soll. Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des saarländischen Ministerpräsidenten Müller beginnt im Oktober 2003 ihre Arbeit. Sie wird bis Anfang Mai insgesamt zwölfmal in großer und kleinerer Runde tagen. Dabei werden große Fortschritte erzielt.

Im Februar 2004 kommen Innenminister Schily (SPD) und (zögernd) die Grünen einer Forderung der Union nach: Sie verzichten im Gesetzentwurf auf die Einwanderung nach dem sogenannten "Punktesystem".

Im März 2004, nach den Terroranschlägen von Madrid, verlangt die Union erhebliche Änderungen im Ausländer- und Asylrecht, um der Gefahr durch islamistische Terroristen effizienter begegnen zu können. Innenminister Schily unterstützt die Forderungen und erwägt selbst die Einführung einer "Sicherungshaft" für Terrorismusverdächtige, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können. Diese Forderung stößt in den eigenen Reihen auf Widerspruch.

Im Mai 2004 erklärt der Vertreter der Grünen, Beck, nach einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses den Ausstieg aus den Gesprächen. Innenminister Schily will weiterverhandeln, auch die Union ist zur Fortsetzung der Gespräche bereit. Um eine Koalitionskrise abzuwenden, einigt sich die Führung von SPD und Grünen darauf, daß Bundeskanzler Schröder mit der Oppositionsführerin Merkel und dem FDP-Vorsitzenden Westerwelle ein Gespräch führen soll, um doch noch zu einer Einigung zu gelangen. Die Union legt einen Katalog mit fünfzehn Forderungen vor, die sich vor allem mit Sicherheitsfragen beschäftigen. Die FDP präsentiert einen Kompromißvorschlag.

Quelle: pca.; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.05.2004, Nr. 120 / Seite 2
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