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Chemiekalienrichtlinie Chemische Lösung

18.11.2005 ·  Selten hat die Brüsseler Lobby so erbittert um ein Gesetzeswerk gekämpft wie um die Chemikalienrichtlinie Reach. Während die Umweltschützer die Gegner der Registrierung von Chemikalien als Giftmischer verunglimpften, setzte die Industrie vor allem auf ein Argument: die Kosten.

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Selten hat die Brüsseler Lobby so erbittert um ein Gesetzeswerk gekämpft wie um die Chemikalienrichtlinie Reach. Während die Umweltschützer vor dem EU-Parlament in Straßburg Giftzwerge aufbauten und die Gegner der weitgehenden Registrierung von Chemikalien als Giftmischer verunglimpften, setzte die Industrie vor allem auf ein Argument: die Kosten.

Wenn die Registrierung, die Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien - dafür nämlich steht Reach - so wie geplant von Parlament und Staaten umgesetzt würden, müsse der Mittelstand die Produktion vieler Stoffe aufgeben, und die Großen würden ins Ausland abwandern. Der Streit wurde auf die Formel "Gesundheit oder Wettbewerb" reduziert. Ein Kompromiß im Parlament, das klare Mehrheiten braucht, schien in diesem Spannungsfeld kaum möglich.

Um so erfreulicher ist es, daß sich die EU-Abgeordneten zumindest in der Kernfrage der Stoffregistrierung auf eine vernünftige Lösung geeinigt haben. Diese stellt sicher, daß für die 30.000 von der EU-Verordnung betroffenen Chemikalien eine Datenbasis geliefert wird. Das ist ein großer Fortschritt, verglichen mit dem momentanen Zustand. Derzeit weiß man zuwenig über die Wirkungen der vor 1981 gemeldeten Chemikalien - das sind mehr als 95 Prozent - auf Menschen und Umwelt.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssen Daten nicht mehr angefordert werden. Die Bringschuld liegt bei den Unternehmen. Auf der anderen Seite wurden die Anforderungen für die nur in geringen Mengen produzierten Stoffe so verringert, daß die dafür nötigen Tests auch kleinere Unternehmen nicht unzumutbar belasten. Die Suche nach umweltfreundlicheren Ersatzstoffen mag das erschweren. Aber mit der Vertreibung der Konzerne wäre den Menschen und der Umwelt auch nicht gedient.

Änderungsbedarf besteht indes noch bei der Zulassung gefährlicher Stoffe. Bei der vom Parlament beschlossenen Begrenzung auf fünf Jahre lohnt sich der Aufwand für die Unternehmen oft nicht. Hier muß im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens eine praktikablere Regelung gefunden werden. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Die nächste Regierung in Berlin wird strenger als die frühere darauf achten, daß Arbeitsplätze nicht ohne Not auf dem Altar des Umweltschutzes geopfert werden.

Quelle: hmk., F.A.Z., 18.11.2005, Nr. 269 / Seite 1
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