22.02.2005 · Sonderrechte hat der Secret Service nicht. Er übt auf deutschem Boden grundsätzlich keine Hoheitsgewalt aus. Doch steht ihm - wie jedem Bürger - das Recht zu Notwehr und Nothilfe zu.
Je näher man dem amerikanischen Präsidenten kommt, desto ausgewählter sind die Polizeikräfte. Die bis zu 10.000 Schutzpolizisten aus Hessen und Rheinland-Pfalz, aber etwa auch aus dem Saarland, aus Schleswig-Holstein und Brandenburg sind vor allem mit Sicherungsaufgaben betraut. Beamte des Landeskriminalamtes werden dagegen im „roten Bereich“ um das Mainzer Schloß und den Landtag zu finden sein.
Das Bundeskriminalamt - mit etwa 200 Mitarbeitern vertreten - ist für den Schutz ausländischer Staatsgäste in Gebäuden sowie für den unmittelbaren Personenschutz zuständig. Im Fall des amerikanischen Präsidenten dürfte letzteres jedoch eher Theorie bleiben. George Bush wird von Mitarbeitern des Secret Service umgeben sein. Sowohl beim Bundeskriminalamt als auch bei der rheinland-pfälzischen Polizei hebt man jedoch hervor, daß man mit den Amerikanern eng zusammenarbeite.
Nicht einer von vielen
Das betonte kürzlich auch Regierungssprecher Anda in der Bundespressekonferenz: Es habe keinesfalls eine Anfrage der Amerikaner gegeben, das gesamte Mobilfunknetz für den Besuch des amerikanischen Präsidenten in Mainz außer Kraft zu setzen. „Im Gegenteil. Man war gerade auch von amerikanischer Seite sehr bemüht, hier kooperativ zu sein und kooperativ zu arbeiten. Was ich in diversen Zeitungen, aber auch in einem besonderen TV-Sender derzeit lese bzw. sehe, deutet auf das Gegenteil hin. Lassen Sie mich versichern, daß das nicht so ist.“
Schon diese Versicherung deutet darauf hin, daß dieser Staatsbesuch nicht einer von vielen ist. In anderen Fällen werde das Sicherheitskonzept der deutschen Polizei eher übernommen, heißt es bei der Mainzer Landespolizeidirektion. Im Bundeskriminalamt weist man freilich darauf hin, daß die Amerikaner über eine große Erfahrung verfügen und daher auch ihre Interessen anders vertreten. Mit den Amerikanern sei das schwieriger, freilich ist auch die Bedrohungslage eine andere.
Keine Illusionen
Sonderrechte haben die Sicherheitskräfte der Vereinigten Staaten nicht. Sie üben auf deutschem Boden grundsätzlich keine Hoheitsgewalt aus. Doch steht ihnen - wie jedem Bürger - das Recht zu Notwehr und Nothilfe zu. Sie können auch von der jedermann zustehenden Befugnis Gebrauch machen und einen auf frischer Tat ertappten Verdächtigen festnehmen. Die ausländischen Kräfte sind den deutschen nicht unterstellt. Sie haben ihren eigenen Schutzauftrag.
Doch dürften die Grenzen bei einem derart sensiblen Einsatz fließend sein - und die Befugnisse womöglich nicht immer bekannt. So gab es etwa bei den Ermittlungen gegen die Hamburger Terrorzelle, aus der die Attentäter des 11. September 2001 stammten, anfangs Unmut über manchen amerikanischen Verbindungsbeamten in der Hansestadt, der sich wie zu Hause aufführte. In der Landespolizeidirektion gibt man sich keiner Illusion hin: „Der Secret Service wird sich von keinem deutschen Polizisten etwas sagen lassen.“ Man müsse sich in Konfliktlagen „zusammenraufen“.