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Bundeswehr Kabinett verlängert Anti-Terror-Einsatz

29.10.2008 ·  Die Bundesregierung hat beschlossen, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der amerikanisch geführten „Operation Enduring Freedom“ bis Ende 2009 zu verlängern. Die deutsche Beteiligung soll aber nun auf 800 Soldaten begrenzt werden. Der Bundestag muss noch zustimmen.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung des Bundeswehr-Mandats für die US-geführte Anti-Terror-Operation Enduring Freedom (OEF) beschlossen. Im Rahmen von OEF kontrolliert die deutsche Marine die Seewege am Horn von Afrika. Die Obergrenze für die deutsche Beteiligung soll nun auf 800 Soldaten gesenkt werden, bislang waren es 1400. Derzeit sind 90 Soldaten am Horn von Afrika eingesetzt.

Der Bundestag muss der bis zum 15. Dezember 2009 geplanten Verlängerung noch zustimmen. Im neuen Mandat nicht mehr enthalten ist die mögliche Entsendung von bis zu hundert Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) nach Afghanistan. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte dies kürzlich damit begründet, daß die KSK-Soldaten schon seit Jahren nicht mehr angefordert worden seien. Allerdings können die Elitesoldaten auch unter dem Mandat der Internationalen Afghanistan-Truppe (ISAF) eingesetzt werden.

Besserer Rechtschutz für Soldaten und Polizisten

Indes wird infolge einer schnellen Einigung zwischen Innen- und Verteidigungsministerium wird der Rechtschutz für Soldaten und Polizisten im Auslandseinsatz verbessert. Künftig trägt der Bund bei allen Bundesbediensteten, die wegen einer dienstlichen Tätigkeit im Ausland einer „Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit“ beschuldigt oder verdächtigt werden, die „notwendigen Kosten ihrer strafrechtlichen Rechtsverteidigung“, wie Verteidigungsminister Jung am Mittwoch mitteilte. Eine Rechtsverordnung des Innenministeriums wird entsprechend geändert.

Afghanistan-Einsatz: Trauerfeier für gefallene deutsche Soldaten

Sollte sich in einem Prozess herausstellen, dass eine Straftat vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Anspruch; das Geld würde zurückgefordert. Der Bundeswehrverband begrüßte dies als „bemerkenswerten Schritt“ und Signal der Fürsorge für die Soldaten. Sein Vorsitzender Gertz forderte aber, ein effektiver Rechtsschutz im Auslandseinsatz dürfe sich aber nicht auf die Regelung des Kostenrisikos beschränken. Es müsse gewährleistet sein, dass tatsächlich sachkundige rechtliche Beratung und Verteidigung bereitgestellt wird, denn beispielsweise in Afghanistan habe ein Soldat keinen ungehinderten Zugang zu einem Verteidiger seines Vertrauens.

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