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Bundeswehr-Hochschule Keine Konsequenzen für Wolffsohn

18.05.2004 ·  Gegen den Bundeswehr-Professor, der Folter als legitimes Mittel im Kampf gegen Terroristen bezeichnet hatte, gebe es keine rechtliche Handhabe. Das sagte Verteidigungsminister Peter Struck.

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Der Professor an der Bundeswehrhochschule München, Michael Wolffsohn, der in einer TV-Sendung Folter als legitimes Mittel im Kampf gegen Terroristen bezeichnet hatte, muß nicht mit persönlichen Konsequenzen rechnen.

Nach einem Gespräch von Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) mit Wolffsohn am Dienstag in Berlin teilte das Ministerium mit, es gebe keine rechtliche Handhabe gegen Wolffsohn. Struck habe deutlich gemacht, daß Wolffsohns Talkshow-Äußerungen inakzeptabel seien. Wolffsohn habe seine Äußerungen bedauert und versichert, daß er diese bei seinen Lehrveranstaltungen an der Bundeswehr-Hochschule in München nicht wiederholen werde. Wolffsohn bildet dort zukünftige Offiziere aus.

„Der Bundeswehr Schaden zugefügt“

Zuvor hatte Struck Wolffsohn abermals scharf kritisiert. „Er hat mit seinen Äußerungen der Bundeswehr, der Universität der Bundeswehr und den Soldatinnen und Soldaten Schaden zugefügt. Er hat das Vertrauen, das ich habe in jeden Angehörigen des Lehrkörpers der Universität (...), enttäuscht.“ Zugleich müsse er akzeptieren, daß sich ein Wissenschaftler auf das Recht der Wissenschaftsfreiheit und der freien Meinungsäußerung berufe. „Allerdings erwarte ich von jemandem, der Verantwortung trägt und der sich öffentlich äußert, daß er die Wirkung seiner Worte genau bedenkt", sagte Struck.

Spitzenpolitiker von SPD, Grünen und FDP hatten Wolffsohn aufgefordert, seine Professur aufzugeben. Dieser hatte in einer Fernsehsendung gesagt: „Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim, weil der Terror im Grunde genommen mit den normalen Grundlagen, also mit der Bewertungsgrundlage unserer zivilisierten Ordnung, überhaupt nichts mehr zu tun hat.“

„Legitime Überlegungen“

Wolffsohn selbst relativierte nach einem Gespräch mit Struck seine Haltung und betonte: „Niemals habe ich eine Plädoyer für Folter gehalten.“ Legitim, also „vertretbar“, sei jedoch, darüber nachzudenken, ob Folter zur Abwehr größerer Unglücke dazugehören könne. Nur die Debatte darüber habe er aufgreifen wollen.
Längst werde unter namhaften Juristen und Politikern die Legitimität möglicher Abwehrmaßnahmen diskutiert, sagte Wolffsohn weiter. „Überlegungen, ob Folter dazugehören kann - selbstverständlich nur zur Abwehr größeren Unglücks - sind zwar nicht legal, also dem Gesetz entsprechend, aber legitim“, fügte er hinzu.

Nach dem Gespräch mit Wolffsohn zeigte sich Struck zuversichtlich, daß der Historiker seine umstrittene These „insbesondere bei seinen Lehrveranstaltungen an der Bundeswehruniversität nicht wiederholen“ werde. Er erwarte von Wolffsohn, „daß er seine Lehre an den Grundlagen des Völkerrechts ausrichtet“ und seiner Verantwortung als Professor, der Offiziere ausbildet, gerecht werde. Wolffsohn betonte, nicht nur deutsche Gesetze, sondern auch Völkerrecht und Menschenrechte verböten Folter. Er versicherte: „Das war, ist und bleibt meine Position.“

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