Außenminister Westerwelle (FDP) hat die Situation auch im Norden Afghanistans, wo die Bundeswehr in der Schutztruppe Isaf ihren Schwerpunkt hat, als „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“ qualifiziert. „Ob wir es so nennen oder nicht: Es ist die Lage“, sagte er in einer Regierungserklärung im Bundestag. Der Außenminister warb darin um Zustimmung zu dem geänderten Mandat, das künftig den Einsatz von 5000 Soldaten plus einer flexibel einsetzbaren Reserve von 350 Mann ermöglichen soll. Bislang lag die Obergrenze bei 4500 Soldaten. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Steinmeier, lobte den Mandatsentwurf, in den viele Forderungen der SPD aufgenommen worden seien. Er signalisierte damit eine mehrheitliche Zustimmung seiner Fraktion in der für Ende Februar vorgesehenen Abstimmung.
Westerwelle sagte, die Lage beim Namen zu nennen, sei man denen schuldig, die im Einsatz ihr Leben riskierten. Es habe aber auch Auswirkung auf die rechtliche Beurteilung dessen, was die Soldaten täten. Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) hatte gleich nach seiner Amtsübernahme im vergangenen Herbst den Begriff des nichtinternationalen Konflikts ausdrücklich mit Bezug auf die Rechtssituation der Soldaten gebraucht. Guttenberg hatte auch angestrebt, dass dieser Begriff in den Mandatstext aufgenommen werde, scheiterte damit aber am Widerstand Westerwelles. Dass der Außenminister nun in seiner Regierungserklärung darauf einging, kommentierte Guttenberg so: „Ich freue mich, dass die Bundesregierung jetzt zu einer einheitlichen Linie bei der völkerrechtlichen Bewertung der Situation gefunden hat.“
Oberst Klein verteidigt sich
Auch der Anwalt von Oberst Klein, der in Kundus in Nordafghanistan am 4. September einen Luftschlag befohlen hatte, bei dem bis zu 140 Menschen getötet wurden, bezog sich am Mittwoch auf diesen Begriff. Klein habe „in einem bewaffneten Konflikt eine schwerwiegende militärische Entscheidung zu treffen“ gehabt, sagte der Anwalt vor der - geheimen - Zeugenanhörung Kleins im Untersuchungsausschuss. Nach dem Völkerrecht sei Kleins Entscheidung „rechtlich nachvollziehbar und damit rechtmäßig“ gewesen. (Siehe auch: Im Finstern einer Nacht bei Kundus sowie F.A.Z.-Blog „Zur Sicherheit” von Stephan Löwenstein)
Westerwelle sagte im Bundestag: „Die Bundesregierung hat sehr sorgfältig die Frage geprüft, wie die Lage im Norden Afghanistans zu bewerten ist. Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischer Organisation führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von Isaf auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren.“ Der Außenminister ging insbesondere auf die SPD zu, indem er sagte, Steinmeier habe recht mit seiner Auffassung, ein einfaches „Weiter so“ dürfe es nicht geben.
Steinmeier wiederum lobte, dass in dem Mandatsantrag der Bundesregierung das Jahr 2011 für den angestrebten Beginn eines Rückzugs genannt werde. In dem Begründungstext heißt es, Deutschland wolle Anfang 2011 die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an afghanische Kräfte in einzelnen Provinzen in Nordafghanistan einleiten. „Dies wird - abhängig vom fortschreitenden Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte und der Entwicklung der Sicherheitslage - Spielräume für eine schrittweise Reduzierung des deutschen Isaf-Kontingents eröffnen.“ Auch der Bezug im Mandatstext auf die Absichtserklärung des afghanischen Präsidenten Karzai, bis Ende 2014 die Sicherheitsverantwortung im ganzen Land selbständig zu übernehmen, wurde von Steinmeier unterstrichen. Er verwies auf die - kürzlich noch von der Koalition kritisierte - SPD-Forderung nach einem „Abzugskorridor“ bis zum Jahr 2014/2015.
UN: Opiumanbau in Afghanistan stagniert
Der Unionsabgeordnete Ruck behauptete allerdings, man werde, um den Taliban keinen falschen Hinweis zu geben, „den Termin eines Abzugs niemals öffentlich sagen“. Steinmeier sagte: „Wir haben den Einsatz mit beschlossen. Wir stehen zu der Verantwortung.“ Die Linkspartei bekräftigte dagegen ihre Ablehnung, die Grünen werden zu großen Teilen ablehnen oder sich enthalten.
Die Vereinten Nationen erwarten keinen weiteren Rückgang des Opiumanbaus in Afghanistan. Die Wetterbedingungen würden zwar vermutlich zu einem Rückgang der Schlafmohnernte führen, teilte das UN-Büro zur Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung am Mittwoch mit. Die Anbaufläche werde 2010 aber gleich bleiben. Die Regierung in Kabul hofft, dass die Großoffensive gegen die Taliban in der Südprovinz Helmand dazu führen wird, den Opiumanbau dort zu reduzieren.
Der bewaffnete Konflikt und das Völkerrecht
Im modernen Völkerrecht kommt das Wort „Krieg“ nicht mehr vor. Stattdessen kennt es unterschiedliche Kategorien von bewaffneten Konflikten: solche zwischen Staaten und innerstaatliche, in denen organisierte bewaffnete Gruppen bestimmte Gebiete dauerhaft kontrollieren. In Afghanistan herrscht also seit langem ein nicht internationaler bewaffneter Konflikt - mit einem anderen Wort: Krieg.
Dieser Ansicht war man im Auswärtigen Amt schon länger. Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sah es so. Freilich gab es bisher darüber innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Ansichten: Das Verteidigungsministerium meinte dagegen, Deutschland nehme am Hindukusch nicht an einem bewaffneten Konflikt teil - bis schließlich der neue Verteidigungsminister Guttenberg das Gegenteil deutlich aussprach.
Im Verteidigungsministerium hatte man die Sorge, unter Kriegsrecht würden die deutschen Soldaten gleichsam zu legitimen Zielen der Taliban. Richtig ist: Liegt ein bewaffneter Konflikt vor, kann das Völkerstrafgesetzbuch Geltung erlangen. Mit dieser Begründung hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Akten im Fall des Luftangriffs bei Kundus zur Bundesanwaltschaft geschickt. Ändert sich jetzt etwas durch die Äußerung des Außenministers?
Es ist nur eine Klarstellung der Lage immerhin durch denjenigen, der kraft seiner Ressortzuständigkeit für das humanitäre Völkerrecht als Außenminister das letzte Wort hat. Schon jetzt kann freilich die Bundeswehr unter dem Isaf-Mandat des UN-Sicherheitsrates „alle notwendigen Maßnahmen“ ergreifen; es ist das gesamte Spektrum militärischer Gewalt eröffnet. Mit dem Verteidigungsfall, der sich auf einen Angriff auf Deutschland mit Waffengewalt bezieht, oder mit dem Bündnisfall der Nato, der seit den Anschlägen des 11. September 2001 gegen Amerika gilt, hat die Klarstellung Westerwelles nichts zu tun. (Mü.)
Welche Rolle spielt eigentlich Westerwelle in der Koalition?
Peter Szameitat (MAKSAS)
- 10.02.2010, 12:25 Uhr
Klare Worte
C. Müller (Chrizz)
- 10.02.2010, 12:27 Uhr
Sagt es doch endlich:
Sebastian K. (Titus_Andronicus)
- 10.02.2010, 13:23 Uhr
@Peter Szameitat (MAKSAS)
Florian Sutter (sivispacem)
- 10.02.2010, 13:56 Uhr
Die lächerliche Lüge
Hanspeter Bühler (Napoleon3)
- 10.02.2010, 13:57 Uhr