Home
http://www.faz.net/-gpf-6vhcx
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bundesverwaltungsgericht Muslim darf in Schule nicht beten

 ·  Ein 18 Jahre alter Muslim darf an seiner Schule nicht gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Junge müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen. Sonst sei der Schulfrieden gestört.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (72)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

1 2  
Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Tom Mann
Tom Mann (Tom.Mann) - 01.12.2011 20:38 Uhr

Religion in öffentlichen Räumen

hat in unserer Gesellschaft heute eigentlich gar nichts mehr verloren! Dafür ist unser Gesellschaftsmodell einfach zu globalisiert - wenn man das mal so ausdrücken mag.

Der Hintergrund zu dem Artikel bzw. zu diesem "Fall" zeigt das ziemlich deutlich, wie ich finde:

"Vor ein paar Jahren hat es in der Schule schon mal einen inoffiziellen Gebetsraum gegeben. Das Projekt wurde schließlich durch eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen einzelnen Schülern beendet. Mädchen alevitischen Glaubens hatten den Raum genutzt, um ihr Gebet zu verrichten. Strenggläubige sunnitische Schüler waren damit nicht einverstanden, ihrer Ansicht nach war der Raum durch die Anwesenheit von Mädchen entweiht worden. Es kam zu einer Prügelei. Das war das Ende des inoffiziellen Gebetsraumes. "

Quelle: Berliner Zeitung, 01.10.2009

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.12.2011 09:52 Uhr
Ulrike Fäuster

Da bleibt nur Sarkasmus.

Schade, dass die ganzen Vorgänge nicht aus dem Artikel hervor gingen. Da haben sich wohl die "Strenggläubigen" mit ihrer Intoleranz selbst ins Aus katapultiert. Die brauchen eine andere Schule - ohne Mädchen, Lehrerinnen und dergleichen Untermenschen, weiterhin auch frei von sämtlichen Sorten Ungläubigen wie Aleviten, Schweinefleischfressern etc. Wie z. B. die hardcore Muslimschule in Bonn. Dass in der Schule die Fäuste flogen, ist eigentlich nicht verwunderlich. Vielleicht sollte mal Bud Spencer mit Kumpel vorbeischauen und Vier Fäuste für ein Salemaleikum aufführen. Das hielte ich für eindrucksvoller als jedes Hohe Gericht. Ich hätte da auch noch einen rheinischen Vermittlungsvorschlag: die Herren dürfen öffentlich beten, wenn sie im Gegenzug für den "Rest" der Schule fliegende Teppiche spenden, damit das ungläubige Gesockse nicht den Boden entweiht. Über diese Forderung diskutiert man so lange, bis die Frommen ohnehin die Schule verlassen.

Empfehlen
Gerhard Katz

Bei diesem Verfahren

und bei zahlreichen anderen mit entsprechendem Hintergrund ging/geht es nicht um die Sache an sich.
Es geht vielmehr darum, die (noch) bestehenden Grenzen auszuloten und diese per Salamitaktik immer weiter hinauszuschieben.

Empfehlen
Michael Posthoff

Schule sollte ein Ort der Wissenschaft sein,

und frei von jeglicher Religion. Und vor Klassenarbeiten hilft Lernen eh mehr als Beten.

Empfehlen
werner scheidt

Ferngesteuerter Versuch der muslimischen Religionsführer (und eines Einzelnen)

Ein zu langer Weg über mehrere Instanzen, warum?
Aber Gott sei Dank und endlich hat das Bundesvefwlatungsgericht diese Entscheidung getroffen.

Empfehlen
Heinz Lindemann

Es geht um "Schaubeten" auf öffentlichen Wegen!!!

Hat nicht die Schule einen Raum zum Beten bereitgestellt???

Kaum jemand würde es verstehen, wenn ich auf einer vielbefahrenen Kreuzung eine Messe abhielte...

Religion ist kein Emailleschild, das ich vor mir her trage, um es Mitmenschen als Provokation vor den Latz zu knallen (Solarplexus)...

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 11:34 Uhr
Ulrike Fäuster

Richtig!

Der nächste Schrittwäre: beten auf öffentlichen Plätzen, möglichst der zentrale Marktplatz.

Empfehlen
Ulrike Fäuster

Andere Völker, angenehmere Sitten.

Dauernd werden uns religiöse Probleme aufgedrängt, meist nur von einer Seite. Dieser zarte Knabe ist nur drauf aus, groß rauszukommen, aber dass er im Mittelalter lebt, darauf kommt er nicht. Ich hoffe sehr, dass an den Universitäten die Seminare so eingerichtet werden, dass sie zum Gebetsplan passen. Dann haben die vielen vielen Dissidenten und weniger Frommen (die schweigende Mehrheitin diesem Land) vielleicht endlich Ruhe und können sich ihren eigenen Problemen und Wünschen widmen. Anmerken möchte ich, dass mein Respekt für die Asiaten ständig wächst: die üben ihre Religion aus und missionieren niemand. Oder sollten die vielen Japaner in Düsseldorf z. B. nicht endlich mal beantragen, überall Shintoschreine hingesetzt zu bekommen? So was käme denen nie in den Sinn, dagegen schenkten sie der Stadt einen japanischen Garten für alle. Irgendwie wirkt so 'was tausendmal angenehmer als das ewige religiöse Getue gepaart mit dicken Forderungen.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 17:21 Uhr
Ulrike Fäuster

Nix dagegen.

Wenn wir dann an diesem Feiertag nicht arbeiten müssen, dann habe ich nix dagegen. Auch das japanische Kirschblütenfest wäre sehr schön - Vielleicht fängt man in Düsseldorf mal so langsam an - dann sitzen im Nordpark unter dem großen Kirschbaum die, die Picknick machen und hinten im japanischen Garten wie üblich jede Menge Mangas. Die sind ja schon lange da.

Empfehlen
Paul Rabe

Ein Fall für das Verfassungsgericht

Mir wäre nicht bekannt, daß bisher christliche oder jüdische Gebete verboten wurden, weil diese den Schulfrieden stören.
Entweder man verbietet also insgesamt das Beten oder man sollte hier das Verfassungsgericht anrufen.

Empfehlen
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 17:29 Uhr
Uta Vandeloh
Uta Vandeloh (vandel) - 01.12.2011 17:29 Uhr

Da gehört er hin

Denn wer aus dem Dunkel des Dogmas kommt, kennt kein anderes Ziel als das,
dem Dogma den Weg zu bereiten. .
Oder anders gesagt:
Wer keinen andern Weg zu einem Zwiegespräch mit Gott findet als den durch die
(freiheitlichen) gerichtlichen Instanzen, will nicht beten, sondern herrschen.
Ein Fall fürs Verfassungsgericht.

Empfehlen
Alexander Baumann

Schulfrieden

ja, wenn etwas bisher noch nicht den Schulfrieden gestört hat, muß es auch nicht verboten werden...

Empfehlen
Kay Schmelzer

Was für eine Religionfreiheit???

Schulfrieden , Ich fasse es nicht, wessen Frieden wurde denn da gestört.. Und das man den wahren Menschen "den Christen" erklärt, sie mögen ihre Mitmenschen, auch wenn sie eine andere Lebensweise hätten, lieben. Doch zumindest ihren Glauben ausüben lassen... Man sieht wo der Wind herbläst und den Rechten Rechtfertigung gibt armes Deutschland.

Empfehlen
manu lito
manu lito (manulito) - 30.11.2011 21:44 Uhr

Als nächstes möge das Gericht entscheiden, dass sie Schweinefleisch essen müssen.

Wenn der Schüler nicht gen Mekka beten darf, dann dürfen die Christen auch nicht gen Kruzifix beten. Mit freundlichen Grüßen, Manulito, Jude, betet in der Synagoge gen Klagemauer

Empfehlen
Ingrid Fischer

Beten muss nicht demonstrativ sein

Beten heißt sprechen mit Gott. Das kann ich im stillen oder in einem ruhigen Raum tun. Das muss nicht öffentlich und zu bestimmten Zeiten nach außen demonstriert werden.

Soviel Toleranz sollte der junge Mann während seiner 18 Jahre in Deutschland doch gelernt haben. Aber für Toleranz sind ja immer die anderen zuständig.

Empfehlen
Uta Vandeloh
Uta Vandeloh (vandel) - 30.11.2011 21:28 Uhr

An staatlichen Schulen

sollte man sich bundes- oder landesweit ein für alle mal entscheiden, ob man sich an das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat hält (d.h.Regiöses nur in Religionsstunden) oder ob man allen hier inzwischen vertretenen Religionen wieder Vorrechte enräumt.
Letzteres könnte dann so aussehen, dass EIN Raum für alle möglichen religiösen Rituale mit den entsprechenden Symbolen ausgestattet, von einer Lehreraufsicht in der 2. großen Pause für 15 Min. zum Beten zur Verfügung gestellt wird.
Diese Maßnahme könnte einerseits toleranzfördernd wirken und andererseits zu der Erkenntnis führen, dass man seine Pause doch lieber an der frischen Luft verbringen sollte, da man hier weder alleinberechtigt ist. noch die Gelegenheit hat, eine publikumswirksame Show abzuziehen.
Der Machtkampf könnte schnell verflogen sein.

Empfehlen
Wolfgang Richter

Akzent auf "demonstrativ"

Muslime sollen jeden Tag 5mal beten. Dafür haben diverse Firmen schon diskret Gebetsräume eingerichtet. Es genügt ein sauberer, würdiger Raum ohne besondere Einrichtung.
In Berliner Schulen mit hohem Moslem-Anteil sollte das kein Problem sein. Vermutlich/hoffentlich hat die erwähnte Schule schon so einen Raum.
Falls dem so ist, dient das ÖFFENTLICHE Gebet des Jungen der Demonstration und Provokation. Dann ist das Verbot voll berechtigt. Sollte nur der Gebetsraum fehlen, muß man das schnell und diskret nachholen.

Empfehlen
Peter Slater

Es gibt keine Religionsfreiheit fur Christen in muslimischen Landern ... 80% sind dt. Christen ! ...

Also, generell ist es nunmal so, das mussen die zugezogenen Einwanderer und Auslander hinnehmen, das Deutschlands Burger bis zu 80% Christen haben und davon werden sicherlich 1/3 der Burger den christlichen Glauben praktizieren und das waren dann 30 Mio Burger Deutschlands, nur um Weihnachten herum gehen bis auf die religiosen Minderheiten 70 Millionen Deutsche bzw Christen in die Mitternachtsmette ... ich bin sehr froh, das der Religionsunterricht christlich gepragt bleibt, schliesslich ist die absolute Mehrheit dieses Landes christlich orientiert oder folgt christliche Werte und fur die Andersglaubligen gibt es Werte & Normen, in denen sie uber Toleranz und gesellschaftliche Ordnung und Werte belehrt werden und sicherlich kann es auch ein Religiosunterricht fur Muslime angeboten werden, wenn die Mehrzahl der Schuler Muslime waren, was Jugendliche nur von Zuhause aus seien mussen aber ausserhalb nicht wollen. Der gymnasiale Schuler tragt nicht einmal eine muslimische Schulkleidung ...

Empfehlen
Tobias Brueggendick

Religionsausübung sollte jedem erlaubt sein aber nicht unbedingt öffentlich!

Ich habe nichts dagegen wenn Schüler muslimischen Glaubens in den Pausen einen Raum zum beten erhalten. In einer offenen und freien Gesellschaft sollte das Selbstverständlich sein. Natürlich sollten andere Religionen dieselbe Möglichkeit erhalten. Dass der muslimische Schüler allerdings unbedingt öffentlich im Flur beten wollte sehe ich nicht ein, weshalb ich voll und ganz hinter dem Urteil stehen kann. Sogar in Indonesien beten die Muslime in Firmen nicht öffentlich. Zumindestens als ich 2008 dort in einer westlichen Firma war habe ich keinen öffentlich im Gebäude beten sehen. Es gab Räume für Muslime sowie einen sehr großen Raum für die Freitagspredigt. Man muss hierbei bedenken das in Indonesien über 80% sich zum Islam zugehörig fühlen. Religion ist Privatsache es sollte kein Mensch an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Sobald man dies aber öffentlich ausführt begrenzt man die Freiheiten andere Menschen und deshalb ist das Urteil ganz im Sinne der Freiheit.

Empfehlen
Gabriele Kraatz

es reichte ihm nicht

Es ist doch klar, was der Junge spielt. Der ihm zum Gebet zur Verfügung gestellte Raum wurde von ihm kaum genutzt. Nein , es muß in der Öffentlichkeit demonstrativ und provokativ gen mekka gebetet werden. Der Junge sollte seine spätpubertierende Phase überwinden.

Empfehlen
Andrea Reichard

Vom Beten

Dazu fällt mir ein Zitat meines Herrn Jesus Christus ein:
"Und wenn du betest, sollst du nicht sein wie die Heuchler; denn sie stellen sich gern in den Synagogen und an den Straßenecken auf und beten, um von den Leuten bemerkt zu werden."
...
" Du aber, wenn du betest, geh in deine Kammer und schließe deine Türe zu und bete zu deinem Vater, der im Verborgenen ist; und dein Vater, der ins Verborgene sieht, wird es dir öffentlich vergelten." Matthäus 6 Vers 5 und 6
Ich bin wirklich gespannt, ob sie den Kommentar einer 1oo% überzeugten und friedfertigen Christin veröffentlichen.

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.11.2011 20:44 Uhr
egon sunsamu

Klasse kommentar, sehr treffend!

Danke!
Den Hintermännern dieser Provokation geht es darum zu prüfen, wie ihre Chancen stehen, den öffentlichen Raum im Sinne ihrer Ideologie zu beherrschen.

Empfehlen
Kai Schraube

Wer hat die Provokation eigentlich finanziert?

Der "Schüler Yunus" doch sicher nicht - für die Klagen muss es einen Sponsor mit langem finanziellen Atem gegeben haben. Daß es - mangels Erfolgsaussicht (siehe Kommentar Wilhelm Friedrich) - nicht um eine Gerichtsentscheidung ging, sondern um eine Provokation, war dabei von vornherein klar. Also: cui bono, wer steckt dahinter?

Empfehlen
Elfriede Schreiber
Elfriede Schreiber (CvdD) - 30.11.2011 19:55 Uhr

Konflikte schüren

Die Schule dient der Wissensvermittlung, in Kirchen, Moscheen und Synagogen wird Glaube vermittelt. Wir sind ein Land der Toleranz. Wenn Mohammedaner meinen den Bogen überspannen zu müssen, frage ich mich, warum wir den klaren Blick für Toleranz beginnen zu verlieren. Und warum einige Muslime unseren Rechtsstaat lächerlich machen, dass sich Gerichte mit Betzeiten und Beträumen beschäftigen müssen. Das ist alles eine groteske Provokation

Empfehlen
Peter Slater

Man stelle sich vor, jeder Schuler einer anderen Religion wurde im Schulflur beten ...

... was das fur ein Chaos unter den Schulern fuhren wurde und nicht nur das, denn gibt es Streitfalle zwischen Natioen, ubertragt sich das dann auch auf die Auslander bzw Schuler und dessen Religion und es wird dann die offentliche Schulordnung nicht mehr gewahrleistet, weil sich dann die betroffenen Schuler prugeln ... davon ganz abgesehen gab es solche Vorfalle in den 80/90ern erst garnicht und urplotzlich versuche einzelne Schuler ihr religioses Grundrecht auch in der Schule durchzudrucken, wenn gleich diese gymnasiale Schule nicht mal eine muslimische Kleidung tragt und auch kein Kappchen ... Die Richter haben richtig entschieden und hatten dieses Urteil bundesweit ausweiten mussen. Man stelle sich vor, in Agypten mochten Christen in einer offentlichen Eintrichtung beten, soviele Steine hat ganz Agypten nicht !!

Empfehlen
Wilhelm Friedrich

Grundrechte sind keine Leistungsrechte

Ich gebe zudem folgendes zu bedenken: Der Kläger hat eine sehr bedenkliche Anspruchshaltung, die - leider - vom Berliner Verwaltungsgericht auch noch unterstützt wurde. Wer die Grundrechte allerdings auf ihren Kern zurückführt, hätte keine andere Entscheidung in der Sache treffen können als es das BVerwG nun getan hat. Grundrechte sind in aller Regel (von ganz seltenen Ausnahmen einmal abgesehen) ABWEHRRECHTE gegenüber staatlichen Eingriffen, aber keine Anspruchsgrundlagen für positive LEISTUNGUNGEN. Das allein macht es schon absurd, dass der Kläger für sich einen grundgesetzlich fundierten Anspruch aus Art. 4 Abs. 1 GG, gerichtet auf die Zurverfügungstellung eines muslimischen Betraums, reklamiert. Das gibt das auf Abwehr staatlicher Belastungen gerichtete Grundrecht der Glaubensfreiheit nicht her, wohl aber das Grundrecht der negativen Glaubensfreiheit der anderen Religionen, staatlicherseits vor muslimischen Gebeten in Schulgebäuden geschützt zu werden, die sie nicht hören wollen.

Empfehlen
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 18:37 Uhr
Karl Hammer

Sehr gut

Genau so ist es. Die Grundrechte beziehen sich auf die Abwehr des Menschen gegen staatliche Eingriffe. Im Umgang untereinander sind die Menschen im Rahmen des Strafrechtes frei (soviel auch zu Gleichbehandlungsbevormundungen aus Brüssel).
Die Schule hat als staatliche/öffentlicher Raum absolut neutral zu bleiben und, gerade im Hinblick auf den Schulzwang, muß der Staat diesen Raum gegen jede Vereinnahmung einzelner Gruppen schützen. Anders sähe das in einer Privatschule aus, hier hätte in einer freien Gesellschaft die Schulleitung aber auch jedes Recht, Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit, oder aus beliebigen Gründen, abzulehnen und ihnen sogar das Betreten des privaten Bodens zu verwehren. Das würde natürlich für alle gleich gelten und kann dann auch eine separierte Gesellschaft zur Folge haben, wenn die Menschen das so wünschen.

Empfehlen
Michel Cremer

Welcher Eingriff? Eher nur eine temporäre Beschränkung

Worin soll der Eingriff bestehen? Die Freiheit der Religionsausübung wird grundsätzlich nicht eingeschränkt, wenn überhaupt dann nur sehr temporär. Zudem ist zu fragen, ob nicht ohnehin nur eine Auslegung bzw. Konkretisierung des Grundrechtes vorliegt.
Nicht jede unwesentliche Beschränkung muss zugleich ein Eingriff in den Schutzbereich sein, denn dann würde fast alles dieses Recht tangieren. Z.B. Stichwort Schulsport.
Sobald allerdings ein Anspruch auf positives Tun erhoben wird (eigener Raum), liegt prinzipiell ein "Leistungsanspruch" vor.
Aus Artikel 4 GG kann auch nicht beispielsweise vom Staat gefordert werden, Kirchen überall und auf Kosten des Steuerzahlers zu bauen bzw. zu unterhalten, trotz: extra ecclesiam nulla salus (für Katholiken zumindest).
Abschließend: Auch die Gleichbehandlung aller Schüler und aller Religionen muss beachtet werden, Art. 3 GG.

Empfehlen
Florian Denninger

Gegen ein Verbot

Entschuldigung, aber er möchte sich gerade GEGEN ein Verbot gegen sein Beten wehren. Damit möchte er einen staatl. Eingriff in sein Grundrecht aus Art.4 I GG ABWEHREN.

Es ist dann Aufgabe des Staates, sein betroffenes Grundrecht und den ggü.stehenden Schulfrieden gegeneinander Abzuwägen und ein Mittel zur Wahrung des Schulfriedens zu finden, das einen mildestmöglichen Eingriff in das Grundrecht darstellt. Hier kommt eben gerade als mildestes Mittel das Bereitstellen eines abgeschlossenen Raumes in Betracht. Damit fordert der Schüler hier keine Lesitung, sondern macht lediglich von seinem Abwehrrecht gegen einen Eingriff des Staates (hier speziell durch die Schule) gebrauch.

Empfehlen
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Hollandes Hand

Von Günther Nonnenmacher

Die Bundesregierung sollte sich klar darüber sein, was genau es bedeutet, wenn sie zur Krisenbewältigung „mehr Europa“ fordert. Mehr 33 35