30.11.2011 · Ein 18 Jahre alter Muslim darf an seiner Schule nicht gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Junge müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen. Sonst sei der Schulfrieden gestört.
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Religion in öffentlichen Räumen
hat in unserer Gesellschaft heute eigentlich gar nichts mehr verloren!
Dafür ist unser Gesellschaftsmodell einfach zu globalisiert - wenn
man das mal so ausdrücken mag.
Der Hintergrund zu dem Artikel bzw. zu diesem "Fall" zeigt das
ziemlich deutlich, wie ich finde:
"Vor ein paar Jahren hat es in der Schule schon mal einen
inoffiziellen Gebetsraum gegeben. Das Projekt wurde schließlich
durch eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen einzelnen
Schülern beendet. Mädchen alevitischen Glaubens hatten den
Raum genutzt, um ihr Gebet zu verrichten. Strenggläubige
sunnitische Schüler waren damit nicht einverstanden, ihrer Ansicht
nach war der Raum durch die Anwesenheit von Mädchen entweiht
worden. Es kam zu einer Prügelei. Das war das Ende des
inoffiziellen Gebetsraumes. "
Quelle: Berliner Zeitung, 01.10.2009
Da bleibt nur Sarkasmus.
Schade, dass die ganzen Vorgänge nicht aus dem Artikel hervor gingen. Da haben sich wohl die "Strenggläubigen" mit ihrer Intoleranz selbst ins Aus katapultiert. Die brauchen eine andere Schule - ohne Mädchen, Lehrerinnen und dergleichen Untermenschen, weiterhin auch frei von sämtlichen Sorten Ungläubigen wie Aleviten, Schweinefleischfressern etc. Wie z. B. die hardcore Muslimschule in Bonn. Dass in der Schule die Fäuste flogen, ist eigentlich nicht verwunderlich. Vielleicht sollte mal Bud Spencer mit Kumpel vorbeischauen und Vier Fäuste für ein Salemaleikum aufführen. Das hielte ich für eindrucksvoller als jedes Hohe Gericht. Ich hätte da auch noch einen rheinischen Vermittlungsvorschlag: die Herren dürfen öffentlich beten, wenn sie im Gegenzug für den "Rest" der Schule fliegende Teppiche spenden, damit das ungläubige Gesockse nicht den Boden entweiht. Über diese Forderung diskutiert man so lange, bis die Frommen ohnehin die Schule verlassen.
und bei zahlreichen anderen mit entsprechendem Hintergrund ging/geht es
nicht um die Sache an sich.
Es geht vielmehr darum, die (noch) bestehenden Grenzen auszuloten und
diese per Salamitaktik immer weiter hinauszuschieben.
Schule sollte ein Ort der Wissenschaft sein,
und frei von jeglicher Religion. Und vor Klassenarbeiten hilft Lernen eh mehr als Beten.
Ferngesteuerter Versuch der muslimischen Religionsführer (und eines Einzelnen)
Ein zu langer Weg über mehrere Instanzen, warum?
Aber Gott sei Dank und endlich hat das Bundesvefwlatungsgericht diese
Entscheidung getroffen.
Es geht um "Schaubeten" auf öffentlichen Wegen!!!
Hat nicht die Schule einen Raum zum Beten bereitgestellt???
Kaum jemand würde es verstehen, wenn ich auf einer vielbefahrenen
Kreuzung eine Messe abhielte...
Religion ist kein Emailleschild, das ich vor mir her trage, um es
Mitmenschen als Provokation vor den Latz zu knallen (Solarplexus)...
Richtig!
Der nächste Schrittwäre: beten auf öffentlichen Plätzen, möglichst der zentrale Marktplatz.
Andere Völker, angenehmere Sitten.
Dauernd werden uns religiöse Probleme aufgedrängt, meist nur von einer Seite. Dieser zarte Knabe ist nur drauf aus, groß rauszukommen, aber dass er im Mittelalter lebt, darauf kommt er nicht. Ich hoffe sehr, dass an den Universitäten die Seminare so eingerichtet werden, dass sie zum Gebetsplan passen. Dann haben die vielen vielen Dissidenten und weniger Frommen (die schweigende Mehrheitin diesem Land) vielleicht endlich Ruhe und können sich ihren eigenen Problemen und Wünschen widmen. Anmerken möchte ich, dass mein Respekt für die Asiaten ständig wächst: die üben ihre Religion aus und missionieren niemand. Oder sollten die vielen Japaner in Düsseldorf z. B. nicht endlich mal beantragen, überall Shintoschreine hingesetzt zu bekommen? So was käme denen nie in den Sinn, dagegen schenkten sie der Stadt einen japanischen Garten für alle. Irgendwie wirkt so 'was tausendmal angenehmer als das ewige religiöse Getue gepaart mit dicken Forderungen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 17:21 UhrNix dagegen.
Wenn wir dann an diesem Feiertag nicht arbeiten müssen, dann habe ich nix dagegen. Auch das japanische Kirschblütenfest wäre sehr schön - Vielleicht fängt man in Düsseldorf mal so langsam an - dann sitzen im Nordpark unter dem großen Kirschbaum die, die Picknick machen und hinten im japanischen Garten wie üblich jede Menge Mangas. Die sind ja schon lange da.
Ein Fall für das Verfassungsgericht
Mir wäre nicht bekannt, daß bisher christliche oder
jüdische Gebete verboten wurden, weil diese den Schulfrieden stören.
Entweder man verbietet also insgesamt das Beten oder man sollte hier das
Verfassungsgericht anrufen.
Da gehört er hin
Denn wer aus dem Dunkel des Dogmas kommt, kennt kein anderes Ziel als das,
dem Dogma den Weg zu bereiten. .
Oder anders gesagt:
Wer keinen andern Weg zu einem Zwiegespräch mit Gott findet als den
durch die
(freiheitlichen) gerichtlichen Instanzen, will nicht beten, sondern herrschen.
Ein Fall fürs Verfassungsgericht.
Schulfrieden
ja, wenn etwas bisher noch nicht den Schulfrieden gestört hat, muß es auch nicht verboten werden...
Was für eine Religionfreiheit???
Schulfrieden , Ich fasse es nicht, wessen Frieden wurde denn da gestört.. Und das man den wahren Menschen "den Christen" erklärt, sie mögen ihre Mitmenschen, auch wenn sie eine andere Lebensweise hätten, lieben. Doch zumindest ihren Glauben ausüben lassen... Man sieht wo der Wind herbläst und den Rechten Rechtfertigung gibt armes Deutschland.
Als nächstes möge das Gericht entscheiden, dass sie Schweinefleisch essen müssen.
Wenn der Schüler nicht gen Mekka beten darf, dann dürfen die Christen auch nicht gen Kruzifix beten. Mit freundlichen Grüßen, Manulito, Jude, betet in der Synagoge gen Klagemauer
Beten muss nicht demonstrativ sein
Beten heißt sprechen mit Gott. Das kann ich im stillen oder in
einem ruhigen Raum tun. Das muss nicht öffentlich und zu bestimmten
Zeiten nach außen demonstriert werden.
Soviel Toleranz sollte der junge Mann während seiner 18 Jahre in
Deutschland doch gelernt haben. Aber für Toleranz sind ja immer die
anderen zuständig.
sollte man sich bundes- oder landesweit ein für alle mal
entscheiden, ob man sich an das Prinzip der Trennung von Kirche und
Staat hält (d.h.Regiöses nur in Religionsstunden) oder ob man
allen hier inzwischen vertretenen Religionen wieder Vorrechte
enräumt.
Letzteres könnte dann so aussehen, dass EIN Raum für alle
möglichen religiösen Rituale mit den entsprechenden Symbolen
ausgestattet, von einer Lehreraufsicht in der 2. großen Pause
für 15 Min. zum Beten zur Verfügung gestellt wird.
Diese Maßnahme könnte einerseits toleranzfördernd wirken
und andererseits zu der Erkenntnis führen, dass man seine Pause
doch lieber an der frischen Luft verbringen sollte, da man hier weder
alleinberechtigt ist. noch die Gelegenheit hat, eine publikumswirksame
Show abzuziehen.
Der Machtkampf könnte schnell verflogen sein.
Muslime sollen jeden Tag 5mal beten. Dafür haben diverse Firmen
schon diskret Gebetsräume eingerichtet. Es genügt ein
sauberer, würdiger Raum ohne besondere Einrichtung.
In Berliner Schulen mit hohem Moslem-Anteil sollte das kein Problem
sein. Vermutlich/hoffentlich hat die erwähnte Schule schon so einen Raum.
Falls dem so ist, dient das ÖFFENTLICHE Gebet des Jungen der
Demonstration und Provokation. Dann ist das Verbot voll berechtigt.
Sollte nur der Gebetsraum fehlen, muß man das schnell und diskret nachholen.
Es gibt keine Religionsfreiheit fur Christen in muslimischen Landern ... 80% sind dt. Christen ! ...
Also, generell ist es nunmal so, das mussen die zugezogenen Einwanderer und Auslander hinnehmen, das Deutschlands Burger bis zu 80% Christen haben und davon werden sicherlich 1/3 der Burger den christlichen Glauben praktizieren und das waren dann 30 Mio Burger Deutschlands, nur um Weihnachten herum gehen bis auf die religiosen Minderheiten 70 Millionen Deutsche bzw Christen in die Mitternachtsmette ... ich bin sehr froh, das der Religionsunterricht christlich gepragt bleibt, schliesslich ist die absolute Mehrheit dieses Landes christlich orientiert oder folgt christliche Werte und fur die Andersglaubligen gibt es Werte & Normen, in denen sie uber Toleranz und gesellschaftliche Ordnung und Werte belehrt werden und sicherlich kann es auch ein Religiosunterricht fur Muslime angeboten werden, wenn die Mehrzahl der Schuler Muslime waren, was Jugendliche nur von Zuhause aus seien mussen aber ausserhalb nicht wollen. Der gymnasiale Schuler tragt nicht einmal eine muslimische Schulkleidung ...
Religionsausübung sollte jedem erlaubt sein aber nicht unbedingt öffentlich!
Ich habe nichts dagegen wenn Schüler muslimischen Glaubens in den Pausen einen Raum zum beten erhalten. In einer offenen und freien Gesellschaft sollte das Selbstverständlich sein. Natürlich sollten andere Religionen dieselbe Möglichkeit erhalten. Dass der muslimische Schüler allerdings unbedingt öffentlich im Flur beten wollte sehe ich nicht ein, weshalb ich voll und ganz hinter dem Urteil stehen kann. Sogar in Indonesien beten die Muslime in Firmen nicht öffentlich. Zumindestens als ich 2008 dort in einer westlichen Firma war habe ich keinen öffentlich im Gebäude beten sehen. Es gab Räume für Muslime sowie einen sehr großen Raum für die Freitagspredigt. Man muss hierbei bedenken das in Indonesien über 80% sich zum Islam zugehörig fühlen. Religion ist Privatsache es sollte kein Mensch an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Sobald man dies aber öffentlich ausführt begrenzt man die Freiheiten andere Menschen und deshalb ist das Urteil ganz im Sinne der Freiheit.
Es ist doch klar, was der Junge spielt. Der ihm zum Gebet zur Verfügung gestellte Raum wurde von ihm kaum genutzt. Nein , es muß in der Öffentlichkeit demonstrativ und provokativ gen mekka gebetet werden. Der Junge sollte seine spätpubertierende Phase überwinden.
Dazu fällt mir ein Zitat meines Herrn Jesus Christus ein:
"Und wenn du betest, sollst du nicht sein wie die Heuchler; denn
sie stellen sich gern in den Synagogen und an den Straßenecken auf
und beten, um von den Leuten bemerkt zu werden."
...
" Du aber, wenn du betest, geh in deine Kammer und schließe
deine Türe zu und bete zu deinem Vater, der im Verborgenen ist; und
dein Vater, der ins Verborgene sieht, wird es dir öffentlich
vergelten." Matthäus 6 Vers 5 und 6
Ich bin wirklich gespannt, ob sie den Kommentar einer 1oo%
überzeugten und friedfertigen Christin veröffentlichen.
Klasse kommentar, sehr treffend!
Danke!
Den Hintermännern dieser Provokation geht es darum zu prüfen,
wie ihre Chancen stehen, den öffentlichen Raum im Sinne ihrer
Ideologie zu beherrschen.
Wer hat die Provokation eigentlich finanziert?
Der "Schüler Yunus" doch sicher nicht - für die Klagen muss es einen Sponsor mit langem finanziellen Atem gegeben haben. Daß es - mangels Erfolgsaussicht (siehe Kommentar Wilhelm Friedrich) - nicht um eine Gerichtsentscheidung ging, sondern um eine Provokation, war dabei von vornherein klar. Also: cui bono, wer steckt dahinter?
Die Schule dient der Wissensvermittlung, in Kirchen, Moscheen und Synagogen wird Glaube vermittelt. Wir sind ein Land der Toleranz. Wenn Mohammedaner meinen den Bogen überspannen zu müssen, frage ich mich, warum wir den klaren Blick für Toleranz beginnen zu verlieren. Und warum einige Muslime unseren Rechtsstaat lächerlich machen, dass sich Gerichte mit Betzeiten und Beträumen beschäftigen müssen. Das ist alles eine groteske Provokation
Man stelle sich vor, jeder Schuler einer anderen Religion wurde im Schulflur beten ...
... was das fur ein Chaos unter den Schulern fuhren wurde und nicht nur das, denn gibt es Streitfalle zwischen Natioen, ubertragt sich das dann auch auf die Auslander bzw Schuler und dessen Religion und es wird dann die offentliche Schulordnung nicht mehr gewahrleistet, weil sich dann die betroffenen Schuler prugeln ... davon ganz abgesehen gab es solche Vorfalle in den 80/90ern erst garnicht und urplotzlich versuche einzelne Schuler ihr religioses Grundrecht auch in der Schule durchzudrucken, wenn gleich diese gymnasiale Schule nicht mal eine muslimische Kleidung tragt und auch kein Kappchen ... Die Richter haben richtig entschieden und hatten dieses Urteil bundesweit ausweiten mussen. Man stelle sich vor, in Agypten mochten Christen in einer offentlichen Eintrichtung beten, soviele Steine hat ganz Agypten nicht !!
Grundrechte sind keine Leistungsrechte
Ich gebe zudem folgendes zu bedenken: Der Kläger hat eine sehr bedenkliche Anspruchshaltung, die - leider - vom Berliner Verwaltungsgericht auch noch unterstützt wurde. Wer die Grundrechte allerdings auf ihren Kern zurückführt, hätte keine andere Entscheidung in der Sache treffen können als es das BVerwG nun getan hat. Grundrechte sind in aller Regel (von ganz seltenen Ausnahmen einmal abgesehen) ABWEHRRECHTE gegenüber staatlichen Eingriffen, aber keine Anspruchsgrundlagen für positive LEISTUNGUNGEN. Das allein macht es schon absurd, dass der Kläger für sich einen grundgesetzlich fundierten Anspruch aus Art. 4 Abs. 1 GG, gerichtet auf die Zurverfügungstellung eines muslimischen Betraums, reklamiert. Das gibt das auf Abwehr staatlicher Belastungen gerichtete Grundrecht der Glaubensfreiheit nicht her, wohl aber das Grundrecht der negativen Glaubensfreiheit der anderen Religionen, staatlicherseits vor muslimischen Gebeten in Schulgebäuden geschützt zu werden, die sie nicht hören wollen.
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.12.2011 18:37 UhrSehr gut
Genau so ist es. Die Grundrechte beziehen sich auf die Abwehr des
Menschen gegen staatliche Eingriffe. Im Umgang untereinander sind die
Menschen im Rahmen des Strafrechtes frei (soviel auch zu
Gleichbehandlungsbevormundungen aus Brüssel).
Die Schule hat als staatliche/öffentlicher Raum absolut neutral zu
bleiben und, gerade im Hinblick auf den Schulzwang, muß der Staat
diesen Raum gegen jede Vereinnahmung einzelner Gruppen schützen.
Anders sähe das in einer Privatschule aus, hier hätte in einer
freien Gesellschaft die Schulleitung aber auch jedes Recht, Menschen
wegen ihrer Religionszugehörigkeit, oder aus beliebigen
Gründen, abzulehnen und ihnen sogar das Betreten des privaten
Bodens zu verwehren. Das würde natürlich für alle gleich
gelten und kann dann auch eine separierte Gesellschaft zur Folge haben,
wenn die Menschen das so wünschen.
Welcher Eingriff? Eher nur eine temporäre Beschränkung
Worin soll der Eingriff bestehen? Die Freiheit der
Religionsausübung wird grundsätzlich nicht eingeschränkt,
wenn überhaupt dann nur sehr temporär. Zudem ist zu fragen, ob
nicht ohnehin nur eine Auslegung bzw. Konkretisierung des Grundrechtes
vorliegt.
Nicht jede unwesentliche Beschränkung muss zugleich ein Eingriff in
den Schutzbereich sein, denn dann würde fast alles dieses Recht
tangieren. Z.B. Stichwort Schulsport.
Sobald allerdings ein Anspruch auf positives Tun erhoben wird (eigener
Raum), liegt prinzipiell ein "Leistungsanspruch" vor.
Aus Artikel 4 GG kann auch nicht beispielsweise vom Staat gefordert
werden, Kirchen überall und auf Kosten des Steuerzahlers zu bauen
bzw. zu unterhalten, trotz: extra ecclesiam nulla salus (für
Katholiken zumindest).
Abschließend: Auch die Gleichbehandlung aller Schüler und
aller Religionen muss beachtet werden, Art. 3 GG.
Gegen ein Verbot
Entschuldigung, aber er möchte sich gerade GEGEN ein Verbot gegen
sein Beten wehren. Damit möchte er einen staatl. Eingriff in sein
Grundrecht aus Art.4 I GG ABWEHREN.
Es ist dann Aufgabe des Staates, sein betroffenes Grundrecht und den
ggü.stehenden Schulfrieden gegeneinander Abzuwägen und ein
Mittel zur Wahrung des Schulfriedens zu finden, das einen
mildestmöglichen Eingriff in das Grundrecht darstellt. Hier kommt
eben gerade als mildestes Mittel das Bereitstellen eines abgeschlossenen
Raumes in Betracht. Damit fordert der Schüler hier keine Lesitung,
sondern macht lediglich von seinem Abwehrrecht gegen einen Eingriff des
Staates (hier speziell durch die Schule) gebrauch.