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Bundesverfassungsgericht Limbach-Nachfolger gilt als Wertkonservativer

01.03.2002 ·  Hans-Jürgen Papier wird offiziell Nachfolger von Jutta Limbach und damit Präsident des Bundesverfassungsgericht.

Von Wolfgang Janisch, dpa
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Der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, rückt an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Der Bundesrat wählte Papier am Freitag einstimmig zum Nachfolger von Jutta Limbach, die wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheidet. Der 58-jährige Staatsrechtsprofessor aus München wird am 10. April seine Ernennungsurkunde entgegennehmen.

Seit vier Jahren gehört der bisherige „Vize“ im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den mächtigsten Richtern in Deutschland. Doch erst mit seiner Wahl zum Präsidenten des Karlsruher Gerichts dürfte der Name Hans-Jürgen Papier der breiten Öffentlichkeit ins Bewusstsein dringen. Zeit zum Kennenlernen ist genug: Schöpft der 58-jährige Staatsrechtler seine Amtszeit aus, dann endet diese im Jahr 2010.

Papier wirkt etwas spröde

Wie groß allerdings der Schatten seiner Vorgängerin Jutta Limbach sein wird, bleibt abzuwarten. Denn die eloquente Richterin hat sich vor allem durch Reden und Interviews zu einer weithin geachteten Repräsentantin des höchsten deutschen Gerichts entwickelt, das ja zugleich Verfassungsorgan ist. Papiers Brillanz dagegen dürfte sich eher auf Staatsrechtslehrer-Tagungen entfalten. Die Allgemeinheit wird ihn wohl als einen etwas spröden Juristen wahrnehmen.

Hans-Jürgen Papier, 1943 als Sohn eines Bäckermeisters in Berlin geboren, hat den klassische Karriereweg eines Hochschulprofessors durchlaufen - nur eben deutlich schneller und besser als andere. Als 26-Jähriger wurde er in Berlin promoviert (summa cum laude), die Habilitation folgte nicht einmal drei Jahre später, kurz darauf - mit gerade mal 32 Jahren - seine Ernennung zum Professor in Bielefeld, von wo er im Jahr 1992 schließlich nach München wechselte.

Mit "Unionsticket" in Karlsruhe

Dazwischen: Aufgaben als Dekan der Juristen in Bielefeld, als Prüfer in Nordrhein-Westfalen, als Richter im Nebenamt, als Institutsleiter für Umweltrecht. Ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückte der konservative Jurist - der Wahlmünchner ist Mitglied der CSU - Anfang der 90er Jahre als Vorsitzender der Kommission zur Überprüfung des DDR-Parteivermögens, die der PDS das Recht auf den Großteil des SED-Vermögens versagte.

Vor seiner Richterzeit trat er zudem beim BVerfG mehrmals als Bevollmächtigter der CDU-geführten Bundesregierung auf, unter anderem im Streit um die Überhangmandate im Bundestag, um das kommunale Ausländerwahlrecht und um kostenlose TV-Kurzberichte über Sportereignisse. Ans Karlsruher Gericht wurde er schließlich auf dem „Unionsticket“ gewählt.

Gegen "Homo-Ehe"

Papier - der seinen vermutlich von hugenottischen Vorfahren stammenden Namen zwar nicht französisch ausspricht, aber auf der ersten Silbe betont - hat sich als Vorsitzender des Ersten Senats den Ruf eines ungemein versierten Staats- und Verwaltungsrechtlers erworben.

Gelegentlich wird seine konservative Prägung erkennbar, wie etwa im Urteil zum bayerische Abtreibungsrecht oder im Eilverfahren um die so genannte Homo-Ehe. In beiden Fällen schlug er sich - freilich mit juristisch fundierten Argumenten - mit einer abweichenden Meinung auf die Seite Bayerns.

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