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Mittwoch, 15. Februar 2012
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Bundesverfassungsgericht Kampf um Europa

02.07.2009 ·  Die Konflikte, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag in der Union auftauchen, zeigen, dass die Fraktionen gut daran tun, über die Argumente ihrer „Abweichler“ gründlich zu diskutieren.

Von Günther Nonnenmacher
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Mit der Forderung nach stärkerer Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an europapolitischen Grundsatzentscheidungen haben die Verfassungsrichter das Parlament demokratietheoretisch an den Ohren gezogen: Es müsse seine „Integrationsverantwortung“ besser wahrnehmen.

Der Streit zwischen dem Abgeordneten Gauweiler, einem der Lissabon-Kläger, und seinem Kollegen Krichbaum, dem Vorsitzenden des Europa-Ausschusses, ob zum Thema Europa alle Meinungen ausführlich genug zu Wort gekommen seien, ist dagegen eine Lektion in Demokratie-Praxis: In der parlamentarischen Demokratie geht es darum, dass die Regierung von ihrer Mehrheit unterstützt wird - Parlamentsdebatten sind kein herrschaftsfreier Dialog, sondern konstitutiver Bestandteil des Kampfes um politische Macht.

Die Konflikte, die nun in der Union auftauchen, zeigen allerdings, dass Fraktionen gut daran tun, bevor es zum Schwur, also zur Abstimmung, kommt, über die Argumente ihrer „Abweichler“ gründlich zu diskutieren: Das gehört zur parlamentsinternen Integrationsverantwortung.

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