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Bundesverfassungsgericht Die Sorge der Richter

03.08.2009 ·  Mit seinen jüngsten Urteilen stemmt sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Trend, dass Politik in fast allen westlichen Demokratien zunehmend exekutivlastig wird. Volksabstimmungen aber würden die Politik nicht rationaler machen.

Von Günther Nonnenmacher
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Gleich zweimal hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich dem Deutschen Bundestag in den Sattel helfen wollen. Im Lissabon-Urteil hat es die Abgeordneten gemahnt, sie müssten ihrer „Integrationsverantwortung“ nachkommen und die Europapolitik stärker mitbestimmen. In einer Entscheidung zum BND-Untersuchungsausschuss hat es der Regierung ins Stammbuch geschrieben, sie könne die Herausgabe von Informationen nicht einfach unter pauschaler Berufung auf Sicherheitsbedenken verweigern.

Das ist eine Aufforderung an das Parlament, die von der Exekutive betriebene Geheimniskrämerei nicht ohne weiteres hinzunehmen. Es geht also um mehr Demokratie und Kontrolle. Die Richter zeigen den Volksvertretern gewissermaßen den Steigbügel; aufsitzen und die Zügel in die Hand nehmen müssen sie dann allerdings selbst.

Das Parlament braucht die Regierung

Mit solchen Urteilen stemmt sich das höchste deutsche Gericht gegen den Trend, dass Politik in fast allen westlichen Demokratien zunehmend exekutivlastig wird. Die Regierungsapparate werden immer größer, um mit der wachsenden Zahl und Komplexität der Aufgaben Schritt halten zu können; die Kompetenzen haben dann die Tendenz, de facto dorthin zu wandern, wo die größte Kompetenz versammelt ist. Abgeordnete können sich zwar thematisch spezialisieren; aber von ihrer demokratischen Bestellung her bleiben sie letztlich doch Fachleute für das Allgemeine.

Auch Karlsruhe wird nichts daran ändern können, dass Parlamente heute darauf angewiesen sind, sich die Informationen, die sie für ihre Arbeit brauchen, insbesondere für die Gesetzgebung, in weiten Teilen aus der Ministerialbürokratie zu holen. Der Bundestag kann dann noch Fachleute heranziehen oder Anhörungen veranstalten (von dem Einfluss, den Lobbyisten auf Abgeordnete in Schlüsselfunktionen ausüben, einmal ganz abgesehen).

Allerdings bekräftigt das nach dem scheidenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck benannte „Gesetz“, dem zufolge kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlasse, wie er eingebracht wurde, Gestaltungswillen und -macht der Legislative. Aber letztlich stimmen die Abgeordneten, wenn eine Sache kontrovers bleibt (was so oft gar nicht der Fall ist), am Schluss in der Regel nach parteipolitischer Couleur ab - und dagegen ist wenig einzuwenden, auch wenn Fraktionsdisziplin von der Öffentlichkeit wenig geschätzt wird und Abweichler als „Querdenker“ manchmal heroisiert werden.

Runden treffen Entscheidungen, nicht die Regierung

Die Kernfunktion der Volksvertretung im parlamentarischen Regierungssystem ist es nun einmal, eine Mehrheit zu bilden, die eine Regierung bestellt, welche sie zuverlässig stützt. Die Kontrolle durch das Parlament geht dann weitgehend auf die Opposition über, weil das Schicksal der Parteien und Abgeordneten, die die Mehrheit bilden, mit dem Schicksal der Regierung verbunden ist.

Das Bundesverfassungsgericht, in dem nicht weltfremde Rechtsgelehrte sitzen, sondern mit politologischen Wassern gewaschene, manchmal auch politisch erfahrene Realisten, hat diesen Verhältnissen seinen Segen erteilt: am deutlichsten mit seiner Legitimierung der „unechten Vertrauensfrage“, die es dem Bundeskanzler erlaubt, die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen herbeizuführen - eine Verfassungsmogelei, die die Schöpfer des Grundgesetzes nicht im Sinn hatten. Damit ist nicht nur die Unterstützung der Regierung durch eine verlässliche Mehrheit als Kernfunktion des Bundestages anerkannt; Karlsruhe hat dem Kanzler damit auch ein Disziplinierungsinstrument gegenüber den Volksvertretern und ihren Parteien in die Hand gegeben.

Zur Schwächung des Parlaments trägt zusätzlich bei, dass Entscheidungen der Regierung in der deutschen Koalitionsdemokratie seit Jahrzehnten von im Grundgesetz nicht vorgesehenen „Runden“ und „Kreisen“ vorbereitet werden, in denen Parteifunktionäre mit oder ohne Mandat eine ausschlaggebende Rolle spielen. Dagegen üben die Abgeordneten ihren Einfluss und ihre Mitbestimmung in den Ausschüssen des Parlamentes und in der Fraktion aus - durchaus wirkungsvoll, doch ohne dass die Öffentlichkeit davon sonderlich Notiz nähme.

Dauerwahlkämpfe und Stimmungsdemokratie

Wenn eine Sache ins Plenum kommt, ist sie normalerweise entschieden; dem Publikum werden Schaugefechte präsentiert. All dies ist im Grunde unvermeidlich, doch das Ansehen der Volksvertretung steigert es nicht. Diverse Parlamentsreformen haben daran nichts oder wenig geändert.

Selbst einige Karlsruher Richter scheinen es deshalb für ein probates Reformmittel zu halten, der Demokratie per Beimischung direkter Bürgerbeteiligung auf die Beine zu helfen. Doch Volksabstimmungen würden das Parlament nicht demokratisch ertüchtigen, sondern noch tiefere Schatten auf die Volksvertretung werfen. Sie gäben auch der falschen, weil sinnlosen Debatte über „echte“ und „nur formale“ Demokratie neuen Auftrieb.

Zu den Dauerwahlkämpfen käme noch das Moment der Stimmungsdemokratie hinzu, weil Referenden entweder von den Parteien vereinnahmt würden oder zu Tummelplätzen für politische Narren werden könnten. Kann jemand ernsthaft glauben, dass Politik auf diese Weise rationaler und das Regieren besser werden könnte?

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Jahrgang 1948, Herausgeber.

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