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Bundestag verbietet Tabakwerbung „Gehorsam gegenüber der EU“

10.11.2006 ·  Die Werbung für Tabakerzeugnisse wird künftig in Deutschland erheblich eingeschränkt. Damit wird die entsprechende EU-Richtlinie nunmehr „eins zu eins“ umgesetzt. Die Koalition plant auch ein umfassendes Rauchverbot.

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Die Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und Hörfunk ist künftig in Deutschland verboten. Auch das Sponsoring bei Sportveranstaltungen mit Fernsehübertragung wird jetzt untersagt. Nur noch auf Plakaten, in Kinos und auf Raucherutensilien darf für Tabakwaren geworben werden.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalition zur Umsetzung der Tabakwerbeverbot-Richtlinie der Europäischen Union mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linksfraktion gegen die Stimmen der FDP. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Müller (CSU), begründete das Verbot mit der Notwendigkeit eines effektiven Nichtraucher- und Jugendschutzes.

EU-Richtlinie „eins zu eins“ umgesetzt

Die Bundesregierung hätte nach den europäischen Vorgaben eigentlich dafür sorgen müssen, daß die Richtlinie bis zum 31. Juli 2006 in deutsches Recht übertragen wird. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte jedoch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben, weil sie die Kompetenz der EU-Kommission für den Erlaß des Werbeverbots bezweifelte.

Nachdem der Generalanwalt des Gerichts im Juni die Abweisung der Klage empfohlen hatte, kündigte Verbraucherschutzminister Seehofer (CSU) aber an, den EU-Vorgaben rasch nachkommen zu wollen. Die EU-Richtlinie wird nunmehr „eins zu eins“ umgesetzt. Ein Urteil des EuGH steht noch aus.

„Kein Verbraucherschutz, sondern Bevormundung“

Die FDP kritisierte den „vorauseilenden Gehorsam“ der Regierung. Es wäre sinnvoll gewesen, den Richterspruch abzuwarten, um daraus Erkenntnisse für das Gesetz zu ziehen, sagte der Abgeordnete Geisen. So aber schmälere die Regierung die Erfolgsaussichten ihrer eigenen Klage. „Eine Wirtschaft ohne Werbung ist aber eine tote Wirtschaft“, begründete er die Ablehnung des Verbots.

Es bestehe die Gefahr, daß das EU-Tabakwerbeverbot nur der Einstieg in Werbeverbote für Alkohol, Süßwaren oder Autos sei. Das sei „kein Verbraucherschutz, sondern Bevormundung“. Die Medienwirtschaft beziffert den Einnahmeausfall wegen des Werbeverbots auf 120 Millionen Euro.

Koalition plant Rauchverbot

Staatssekretär Müller warb überdies für das geplante Nichtraucherschutzgesetz. Die Koalition plant darin ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, soweit keine Raucherabteile existierten.

In der Gastronomie kann nach Müllers Ansicht unterschieden werden zwischen Speise- und Schankwirtschaften. In Restaurants solle es ein Rauchverbot geben, soweit es keine abgetrennten Raucherräume gibt. In Bars und Kneipen soll weiter geraucht werden dürfen. Eine Arbeitsgruppe der Koalition sucht derzeit einen Kompromiß im Streit um ein Rauchverbot in Gaststätten.

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