25.06.2008 · Mit verschiedenen Anträgen und einem Gesetzentwurf setzt sich die Opposition im Bundestag für die rechtliche Stärkung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein. Nach der Sommerpause soll das Thema beraten werden.
Von Gabriel Wollner, BerlinWenn eine Frau mit einer Frau eine Lebenspartnerschaft eingeht oder ein Mann mit einem Mann, dann ist diese Partnerschaft der konventionellen Ehe seit 2001 angeglichen, aber nicht gleichgestellt. Das soll sich nach Wunsch der Opposition im Bundestag ändern. Grüne, Linkspartei und FDP haben den Bundestag in einem Gesetzentwurf und Anträgen dazu aufgefordert, Lebenspartner mit denselben Rechten wie Ehepartner auszustatten.
Insbesondere im Steuer-, Sozial- und Adoptionsrecht ginge es darum, Benachteiligungen zu beseitigen. Die am vergangenen Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages gehörten Sachverständigen hatten die Oppositionsparteien dabei schon überwiegend auf ihrer Seite.
Keine gemeinsame Adoption
Das Adoptionsrecht ist für Lebenspartner gegenwärtig eingeschränkt. So kann das Kind des Lebenspartners nur dann adoptiert werden, wenn es sich um ein leibliches Kind handelt, nicht aber wenn das Kind schon adoptiert ist. Auch die Möglichkeit zur gemeinsamen Adoption besteht nicht. Verbeamtete Lebenspartner sind von zentralen Versorgungsansprüchen wie Beihilfe und Familienzuschlag ausgeschlossen.
Unterhaltsverpflichtungen können in der Lebenspartnerschaft, anders als in der Ehe, nur bis zu einem Betrag von 7680 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Und sollte einer der Partner sterben und eine Erbschaft hinterlassen, fällt der Hinterbliebene in die gleiche Steuerklasse wie ein fremder Erbe. In diesen Feldern, fordern die Oppositionsparteien, solle das Lebenspartnerschaftsrecht ergänzt und der Ehe angeglichen werden. Zudem solle das Standesamt bundeseinheitlich als für die Eintragung von Lebenspartnerschaften zuständige Behörde festgelegt werden.
„Die Zeit ist reif“
Die Mehrheit der Sachverständigen hieß die Anträge der Opposition gut. Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, hält die Forderungen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes für geboten. Karlheinz Muscheler, Jurist an der Universität Bochum, schloss sich dieser Einschätzung mit dem Verweis auf ein Urteil zur europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie an. „Mir scheint die Zeit reif für eine vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe“, sagte er.
Auch die zunehmende Gleichstellung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften im Ausland wurde als Argument für die Initiative der Opposition vorgebracht. Kritiker beriefen sich auf den besonderen Schutz, den die Ehe im Grundgesetz genieße. Matthias Jestaedt, Verwaltungsrechtler aus Erlangen, sprach von einer „Wertentscheidung der Verfassung für die Ehe“, die eine Begünstigung weiterhin rechtfertige.
Im Fall des Adoptionsrechts ging es darum, wie sich Überlegungen des Kindeswohles auf die Gesetzgebung auswirken sollen. Der Berliner Anwalt Schüffner hob hervor, dass das bestehende Adoptionsrecht insoweit dem Kindeswohl entspräche, „als es die Gefahr durch Diskriminierungs- und Stigmatisierungserfahrungen“ verringere. Dem widersprach Nina Dethloff von der Universität Bonn. Es läge im Interesse des Kindes, dass die „soziale Eltern-Kind-Beziehung“ rechtlich abgesichert werde. Der Bundestag wird sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf und den Anträgen der Opposition befassen.
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